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BVerwG, 16.05.2018 - 9 B 37.17 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Bewertung der Erneuerungsbedürftigkeit der Straße hinsichtlich Heranziehung zu einem Straßenbeitrag auf der Grundlage unzureichender Gutachten über den Zustand der Friedensstraße vor Beginn der abgerechneten Ausbaumaßnahmen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
VwGO § 86 Abs. 1
Bewertung der Erneuerungsbedürftigkeit der Straße hinsichtlich Heranziehung zu einem Straßenbeitrag auf der Grundlage unzureichender Gutachten über den Zustand der Friedensstraße vor Beginn der abgerechneten Ausbaumaßnahmen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 01.03.2016 - 6 K 3384/12
- VGH Hessen, 28.08.2017 - 5 A 2323/16
- BVerwG, 16.05.2018 - 9 B 37.17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 03.11.2009 - 9 B 87.09
Maßgeblichkeit des materiellrechtlichen Standpunkts der Vorinstanz für die Frage …
Auszug aus BVerwG, 16.05.2018 - 9 B 37.17
Hiervon kann nur dann ausgegangen werden, wenn die Vorinstanz - ausgehend von ihrem materiell-rechtlichen Standpunkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. November 2009 - 9 B 87.09 - juris Rn. 2) - zu der Überzeugung gelangen musste, dass die Grundvoraussetzungen für die Verwertbarkeit vorliegender Gutachten im Allgemeinen oder nach den besonderen Verhältnissen des konkreten Falles nicht gegeben waren.
- BVerwG, 15.06.2022 - 9 B 32.21
Verurteilung eines Grundstückseigentümers zur Durchführung von …
Dazu ist in der Regel ein - unbedingter - Beweisantrag erforderlich, der förmlich spätestens in der mündlichen Verhandlung zu stellen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2018 - 9 B 37.17 - juris Rn. 2 m. w. N.).