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   BVerwG, 16.06.1976 - II B 62.75   

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BVerwG, 16.06.1976 - II B 62.75 (https://dejure.org/1976,3389)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.1976 - II B 62.75 (https://dejure.org/1976,3389)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 1976 - II B 62.75 (https://dejure.org/1976,3389)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.05.1967 - II C 27.67

    Berücksichtigung der Studienzeit, des Vorbereitungsdienstes als

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1976 - 2 B 62.75
    Schon diese pauschale Verbesserung des Besoldungsdienstalters um die Hälfte der in Rede stehenden sogenannten Differenzzeit - die übrigens eine generelle Verbesserung der früheren Rechtslage der Beamten darstellt - nötigt zu der Annahme, daß der Gesetzgeber über die in § 6 Abs. 2 BBesG enthaltene Regelung hinaus nur noch bei Vorliegen der in § 6 Abs. 3 und Abs. 6 BBesG angeführten besonderen Tatbestände ausnahmsweise eine weitere Verbesserung des Besoldungsdienstalters zulassen wollte; die dort nicht ausdrücklich erfaßten Zeiten - u.a. Zeiten einer nützlichen und förderlichen, aber nicht vorgeschriebenen Ausbildung - hat er erkennbar als durch die in § 6 Abs. 2 BBesG vorgesehene pauschale Anrechnung der halben Differenzzeit abgegolten angesehen (vgl. hierzu BVerwGE 27, 159 [161]).

    Entgegen der Ansicht der Beschwerde beruht das Berufungsurteil auch nicht auf einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem in der Beschwerdeschrift angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 1967 - BVerwG II C 27.67 - (BVerwGE 27, 159), und zwar schon deshalb nicht, weil eine solche Abweichung nur in Betracht kommt, wenn den angeblich voneinander abweichenden Entscheidungen dieselbe Rechtsvorschrift zugrunde gelegt worden ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 7. März 1960 - BVerwG III B 5.60 - [NJW 1960, 979]; BVerwGE 16, 53 und 27, 155).

  • BVerwG, 30.05.1967 - II B 32.67

    Gewährung von Entlassungsgeld eines Berufsunteroffiziers der früheren Wehrmacht

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1976 - 2 B 62.75
    Entgegen der Ansicht der Beschwerde beruht das Berufungsurteil auch nicht auf einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem in der Beschwerdeschrift angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 1967 - BVerwG II C 27.67 - (BVerwGE 27, 159), und zwar schon deshalb nicht, weil eine solche Abweichung nur in Betracht kommt, wenn den angeblich voneinander abweichenden Entscheidungen dieselbe Rechtsvorschrift zugrunde gelegt worden ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 7. März 1960 - BVerwG III B 5.60 - [NJW 1960, 979]; BVerwGE 16, 53 und 27, 155).
  • BVerwG, 20.06.1974 - II C 28.73

    Besoldung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1976 - 2 B 62.75
    Entgegen dem weiteren Beschwerdevorbringen sind jedoch diese Fragen bereits durch die Rechtsprechung, zuletzt durch das Urteil des Senats vom 20. Juni 1974 - BVerwG II C 28.73 - (BVerwGE 45, 201), geklärt.
  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1976 - 2 B 62.75
    Entgegen der Ansicht der Beschwerde beruht das Berufungsurteil auch nicht auf einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem in der Beschwerdeschrift angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 1967 - BVerwG II C 27.67 - (BVerwGE 27, 159), und zwar schon deshalb nicht, weil eine solche Abweichung nur in Betracht kommt, wenn den angeblich voneinander abweichenden Entscheidungen dieselbe Rechtsvorschrift zugrunde gelegt worden ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 7. März 1960 - BVerwG III B 5.60 - [NJW 1960, 979]; BVerwGE 16, 53 und 27, 155).
  • BVerwG, 10.11.1970 - II B 32.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfassungsmäßigkeit von

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1976 - 2 B 62.75
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Regelung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 - und vom 24. November 1970 - BVerwG II B 32.70 -).
  • BVerwG, 07.03.1960 - VIII B 5.60

    Vorliegen einer abweichenden Rechtsauffassung bei einer in mehreren Gesetzen in

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1976 - 2 B 62.75
    Entgegen der Ansicht der Beschwerde beruht das Berufungsurteil auch nicht auf einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem in der Beschwerdeschrift angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 1967 - BVerwG II C 27.67 - (BVerwGE 27, 159), und zwar schon deshalb nicht, weil eine solche Abweichung nur in Betracht kommt, wenn den angeblich voneinander abweichenden Entscheidungen dieselbe Rechtsvorschrift zugrunde gelegt worden ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 7. März 1960 - BVerwG III B 5.60 - [NJW 1960, 979]; BVerwGE 16, 53 und 27, 155).
  • BVerwG, 23.01.1970 - II B 50.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1976 - 2 B 62.75
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Regelung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 - und vom 24. November 1970 - BVerwG II B 32.70 -).
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