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   BVerwG, 16.06.1999 - 2 WD 37.98   

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BVerwG, 16.06.1999 - 2 WD 37.98 (https://dejure.org/1999,14438)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.1999 - 2 WD 37.98 (https://dejure.org/1999,14438)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - 2 WD 37.98 (https://dejure.org/1999,14438)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dienstvergehen eines Soldaten durch wiederholten Drogenkonsum - Anbau von Hanfpflanzen zur Herstellung von Marihuana für den Eigenverbrauch und den Gebrauch durch Untergebene und Kameraden - Verleiten zum Konsum von Haschisch bzw. Marihuana der unterstellten Soldaten - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 11.12.1991 - 2 WD 45.91

    Haschischkonsum in der Kaserne als Dienstvergehen

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1999 - 2 WD 37.98
    Denn der strafbare Erwerb, Besitz und Konsum illegaler Betäubungsmittel durch Soldaten beschwören erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Betroffenen und die Einsatzbereitschaft der Truppe herauf (Urteile vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 -, vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - <BVerwGE 103, 148 = NZWehrr 1995, 166> und vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 - , siehe auch Nr. 404 ZDv 10/5).

    Der Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81>, vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291>, vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [7 f.]>, vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - ) unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung erkannt.

  • BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94

    Soldatenrecht - Drogenbesitz - Schwerwiegende Pflichtwidrigkeit

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1999 - 2 WD 37.98
    Denn der strafbare Erwerb, Besitz und Konsum illegaler Betäubungsmittel durch Soldaten beschwören erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Betroffenen und die Einsatzbereitschaft der Truppe herauf (Urteile vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 -, vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - <BVerwGE 103, 148 = NZWehrr 1995, 166> und vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 - , siehe auch Nr. 404 ZDv 10/5).

    Der Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81>, vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291>, vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [7 f.]>, vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - ) unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung erkannt.

  • BVerwG, 02.07.1997 - 2 WD 12.97

    Betäubungsmitteln - Verabreichung ohne Wissen - Fehlverhalten -

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1999 - 2 WD 37.98
    Denn der strafbare Erwerb, Besitz und Konsum illegaler Betäubungsmittel durch Soldaten beschwören erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Betroffenen und die Einsatzbereitschaft der Truppe herauf (Urteile vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 -, vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - <BVerwGE 103, 148 = NZWehrr 1995, 166> und vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 - , siehe auch Nr. 404 ZDv 10/5).
  • BVerwG, 22.02.1989 - 2 WD 28.88

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen vorsätzlichen Vollrausches - Entfernung

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1999 - 2 WD 37.98
    Entgegen der Auffassung des Verteidigers kann das sachgleiche Strafverfahren, das gegen Zahlung eines Geldbetrages durch den früheren Soldaten eingestellt worden ist, nicht zur disziplinargerichtlichen Milderung führen, weil das strafgerichtliche und das disziplinargerichtliche Verfahren unterschiedliche Intentionen haben und sich die Kriminalstrafe nach Wesen und Zweck grundlegend von der Disziplinarmaßnahme unterscheidet; während jene neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinargerichtliche Ahndung darauf ausgerichtet, einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die besonderen ihm obliegenden Dienstpflichten verletzt hat, entweder einer reinigenden Maßnahme unterwirft oder durch eine erzieherische Maßnahme mahnend auf künftiges pflichtgemäßes Verhalten hinweist (vgl. Urteil vom 22. Februar 1989 - BVerwG 2 WD 28.88 - m.w.N.).
  • BVerwG, 17.03.1987 - 2 WD 33.86

    Rauschgiftkonsum eines Soldaten als Dienstvergehen - Verletzung der Pflicht zum

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1999 - 2 WD 37.98
    Der Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81>, vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291>, vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [7 f.]>, vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - ) unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung erkannt.
  • BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90

    Zumessungskriterien bei Diebstahl von Bundeswehreigentum

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1999 - 2 WD 37.98
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281] >) wäre dies nur dann der Fall, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten schlechterdings nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte; als solche Besonderheiten sind ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf eine andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen (Urteil vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 = NZWehrr 1991, 79 > m.w.N.).
  • BVerwG, 22.10.1980 - 2 WD 70.79

    Genuß von Rauschgift - Dienstpflichtverletzung des Soldaten - Dienstvergehen -

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1999 - 2 WD 37.98
    Der Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81>, vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291>, vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [7 f.]>, vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - ) unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung erkannt.
  • BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Haschisch in militärischen

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1999 - 2 WD 37.98
    Der Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81>, vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291>, vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [7 f.]>, vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - ) unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung erkannt.
  • BVerwG, 21.05.1996 - 2 WD 22.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen Bataillonskommandeur wegen

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1999 - 2 WD 37.98
    Das Gebot, die Würde, die Ehre und die Rechte von Kameraden und Untergebenen zu achten, ist nicht um des einzelnen Soldaten willen in das Soldatengesetz aufgenommen worden, sondern soll Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt und das gegenseitige Vertrauen sowie die Bereitschaft zum gegenseitigen Einstehen zu gefährden (vgl. Urteil vom 21. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 22.95 - <BVerwGE 103, 321 = Buchholz 235.0 § 34 Nr. 14> m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86

    Wartungsgruppenführer - Soldat - Benzindiebstahl - Disziplinarmaß

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1999 - 2 WD 37.98
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281] >) wäre dies nur dann der Fall, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten schlechterdings nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte; als solche Besonderheiten sind ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf eine andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen (Urteil vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 = NZWehrr 1991, 79 > m.w.N.).
  • BVerwG, 12.10.2010 - 2 WD 44.09

    Erwerb und Konsum von Betäubungsmitteln; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Für Fälle des strafbaren Erwerbs, Besitzes, Konsums sowie der strafbaren Weitergabe von Betäubungsmitteln im oder außer Dienst ist nach der Rechtsprechung des Senats bei aktiven Soldaten Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen eine Dienstgradherabsetzung (vgl. zuletzt Urteile vom 1. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 11.97 a.a.O., vom 16. Juni 1999 - BVerwG 2 WD 37.98 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 29 und vom 13. Juli 1999 - BVerwG 2 WD 4.99 - BVerwGE 113, 367 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 30 = NZWehrr 2000, 162, jeweils m.w.N.).
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