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   BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 106.02   

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https://dejure.org/2003,1011
BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 106.02 (https://dejure.org/2003,1011)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.2003 - 7 B 106.02 (https://dejure.org/2003,1011)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 2003 - 7 B 106.02 (https://dejure.org/2003,1011)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VwGO § 86 Abs. 3, § 104 Abs. 1, § 108 Abs. 2, § 135; ZPO § 139 Abs. 2, § 279 Abs. 3, § 321a
    Beweisaufnahme; Erörterung des Sach- und Streitstands; Erörterung des Beweisergebnisses; Hinweispflichten des Gerichts; Verletzung rechtlichen Gehörs; Abhilfeverfahren.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 86 Abs. 3
    Abhilfe; Abhilfeverfahren; Abhilfeverfahren; Abtretung; Berufungsausschluss; Beweisaufnahme; Beweisaufnahme; Beweisergebnis; Ergebnis; Erörterung; Erörterung des Beweisergebnisses; Erörterung des Sach- und Streitstands; Erörterungspflicht; Gehörsrüge; Glaubhaftigkeit; ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begründung von Verfahrenspflichten für ein Verwaltungsgerichtsverfahren durch die Zivilprozessordnung; Feststellung der Berechtigung zur vermögensrechtlichen Rückübertragung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem Grundstück bis zu dessen Veräußerung; Auswirkungen ...

  • Judicialis

    VwGO § 86 Abs. 3; ; VwGO § 104 Abs. 1; ; VwGO § 108 Abs. 2; ; VwGO § 135; ; ZPO § 139 Abs. 2; ; ZPO § 279 Abs. 3; ; ZPO § 321a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweisaufnahme; Erörterung des Sach- und Streitstands; Erörterung des Beweisergebnisses; Hinweispflichten des Gerichts; Verletzung rechtlichen Gehörs; Abhilfeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    VwGO: So wirkt sich die ZPO-Reform auf das verwaltungsgerichtliche Verfahren aus

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    VwGO: So wirkt sich die ZPO-Reform auf das verwaltungsgerichtliche Verfahren aus

  • nomos.de PDF, S. 59 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 86 Abs. 3, 104 Abs. 1, 108 Abs. 2, 135 VwGO; §§ 139 Abs. 2, 279 Abs. 3, 321a ZPO
    Verwaltungsprozessrecht - Erörterung der Streitsache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3361 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 1132
  • NJ 2003, 609
  • DVBl 2004, 67 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 85.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 106.02
    In dieser Lage muss das Gericht eine ausdrückliche Erörterung von sich aus nur in die Wege leiten, wenn dies durch neu aufgetretene tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte veranlasst und zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung angezeigt ist (Beschluss vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 2 B 85.87 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 20).
  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 106.02
    Das Revisionsgericht kann überprüfen, ob wegen der Fehlerhaftigkeit der Vorentscheidung das angefochtene Urteil gegen eine verfassungsrechtliche Verfahrensgarantie verstößt, etwa den Anspruch auf den gesetzlichen Richter oder den Anspruch auf rechtliches Gehör (Urteil vom 10. November 1999 - BVerwG 6 C 30.98 - BVerwGE 110, 40 ).
  • BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
    Auszug aus BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 106.02
    In der Regel bleiben die Beweiswürdigung, das daraus folgende Beweisergebnis und die hieraus zu ziehenden Schlussfolgerungen der Schlussberatung vorbehalten und entziehen sich deshalb einer vorherigen Erörterung mit den Beteiligten (Beschluss vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 7 C 1.99

    Restitutionsanspruch; Abtretung des Restitutionsanspruchs; Anmeldung des

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 106.02
    Auf die Revision der Kläger hob das Bundesverwaltungsgericht dieses Urteil auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurück (Urteil vom 2. März 2000 - BVerwG 7 C 1.99 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 16), unter anderem zur Klärung der Frage, ob die von den Klägern behauptete formlose Abtretung des Anspruchs von der früheren Miteigentümerin auf ihren Stiefsohn im Jahre 1990 wirklich stattgefunden hat.
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 106.02
    Vielmehr darf und muss sich der Richter in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 - NJW 1993, 935 ).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 106.02
    Übergeht das Tatsachengericht wesentliche Umstände, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, fehlt es an einer tragfähigen Grundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts sowie für die Überprüfung seiner Entscheidung darauf, ob die Grenze einer objektiv willkürfreien, die Natur- und Denkgesetze sowie allgemeine Erfahrungssätze beachtenden Würdigung überschritten ist (Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ).
  • BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03

    Verpflichtung des Gerichts zu Hinweisen auf prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten

    Daraus folgt, dass sie im Revisionsverfahren den erteilten Hinweis nicht mehr als Verfahrensfehler geltend machen kann (vgl. BVerwG NVwZ 2003, 1132 ff. zu § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; OLG Brandenburg OLGR 1997, 18 ff. zu § 539 ZPO a.F.).
  • BVerwG, 04.08.2014 - 1 B 8.14

    Priviligierung des über Art. 4 Abs. 2 lit. a FamZRL begünstigten Personenkreises

    Ein Verfahrensverstoß kann ausnahmsweise u.a. dann in Betracht kommen, wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen Denkgesetze verstößt oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (vgl. etwa Beschlüsse vom 16. Juni 2003 - BVerwG 7 B 106.02 - NVwZ 2003, 1132 m.w.N., vom 17. Mai 2011 - BVerwG 8 B 88.10 - juris und vom 10. Oktober 2013 - BVerwG 10 B 19.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 67).
  • BGH, 15.04.2016 - V ZR 42/15

    Pflicht des Gerichts zur Mitteilung seiner vorläufigen Beweiswürdigung

    (bb) Dem steht die Auffassung gegenüber, dass die Verfahrensvorschrift das Gericht zwar verpflichte, das Ergebnis der Beweisaufnahme unter Hinweis auf die von ihm für wesentlich erachteten Aspekte zu erörtern und den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, die Norm aber das Gericht grundsätzlich nicht zu einer eigenen Beweiswürdigung im Anschluss an die Beweisaufnahme und zu deren Bekanntgabe an die Parteien zwinge (BVerwG, NVwZ 2003, 1132; Schulz/Sticken, MDR 2005, 1, 5; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 279 Rn. 11; Wieczorek/Schütze/Ahrens, ZPO, 4. Aufl., § 285 Rn. 1).
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