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BVerwG, 16.06.2010 - 6 B 82.09, 6 B 82.09 (6 C 12.10) |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Entgeltgenehmigung i.S.d. § 24 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) 1996 auf der Grundlage abgesicherter Zeitwerte oder pauschaler Abschläge früher erhobener Zeitwerte
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Entgeltgenehmigung i.S.d. § 24 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) 1996 auf der Grundlage abgesicherter Zeitwerte oder pauschaler Abschläge früher erhobener Zeitwerte
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 27.08.2009 - 1 K 3479/01
- BVerwG, 16.06.2010 - 6 B 82.09, 6 B 82.09 (6 C 12.10)
- BVerwG, 23.11.2011 - 6 C 12.10
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 03.04.2006 - 7 B 95.05
Verbreitung von Informationen über religiöse Bewegungen
Auszug aus BVerwG, 16.06.2010 - 6 B 82.09
Die sonstigen Kosten des Beschwerdeverfahrens, namentlich die außergerichtlichen Kosten, waren verhältnismäßig zu teilen, und zwar in der Weise, dass die Beklagte und die Beigeladene die Kosten im Maße ihres Unterliegens tragen und die Entscheidung über diejenigen Kosten, die dem Anteil der erfolgreichen Beschwerde am gesamten Beschwerdeverfahren entsprechen, der Kostenentscheidung in der Hauptsache folgt (s. Beschluss vom 10. November 1980 - BVerwG 1 B 802.80 - Buchholz 310 § 155 VwGO Nr. 7; Beschluss vom 3. April 2006 - BVerwG 7 B 95.05 - juris Rn. 52). - BVerwG, 25.11.2009 - 6 C 34.08
Entgelte; Entgeltgenehmigung; effiziente Leistungsbereitstellung; …
Auszug aus BVerwG, 16.06.2010 - 6 B 82.09
Diese Ermessensvorschrift bezweckt, eine Versagung der Genehmigung trotz unzureichender Kostenunterlagen dann zu vermeiden, wenn sich die Behörde die erforderlichen Informationen - etwa durch Marktdaten, durch Kostenunterlagen aus anderen Genehmigungsverfahren und dadurch Kostennachweise von dritter Seite - selbst verschaffen kann; sie bezweckt demgegenüber nicht, die materiellen Anforderungen an die Genehmigungserteilung herabzusetzen (s. Urteil vom 25. November 2009 - BVerwG 6 C 34.08 - N&R 2010, 40 Rn. 29 zu § 35 Abs. 3 Satz 3 TKG 2004). - EuGH, 24.04.2008 - C-55/06
Arcor - Telekommunikation - Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 - Zugang zum …
Auszug aus BVerwG, 16.06.2010 - 6 B 82.09
Sie kann im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 24. April 2008 - Rs. C-55/06 - zur Klärung des Verhältnisses von "historischen" Kosten zu "aktuellen" Kosten bei der Ermittlung und Beurteilung der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung (§ 24 Abs. 1 TKG 1996, § 31 Abs. 1 TKG 2004) beitragen.
- BVerwG, 10.11.1980 - 1 B 802.80
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 16.06.2010 - 6 B 82.09
Die sonstigen Kosten des Beschwerdeverfahrens, namentlich die außergerichtlichen Kosten, waren verhältnismäßig zu teilen, und zwar in der Weise, dass die Beklagte und die Beigeladene die Kosten im Maße ihres Unterliegens tragen und die Entscheidung über diejenigen Kosten, die dem Anteil der erfolgreichen Beschwerde am gesamten Beschwerdeverfahren entsprechen, der Kostenentscheidung in der Hauptsache folgt (s. Beschluss vom 10. November 1980 - BVerwG 1 B 802.80 - Buchholz 310 § 155 VwGO Nr. 7;… Beschluss vom 3. April 2006 - BVerwG 7 B 95.05 - juris Rn. 52). - BVerwG, 16.06.2010 - 6 B 81.09
Telekommunikation: Datengrundlage für Entgeltantrag
Auszug aus BVerwG, 16.06.2010 - 6 B 82.09
Parallelentscheidung zu dem Beschluss, BVerwG, 2010-06-16, 6 B 81/09, der vollständig dokumentiert ist. - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 16.06.2010 - 6 B 82.09
Ein Beschwerdeführer, der geltend macht, er habe sich zu einer bestimmten Frage nicht äußern können, muss schlüssig und substantiiert darlegen, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr; vgl. nur Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15 m.w.N.).
- VG Köln, 18.12.2013 - 21 K 3002/07 Voraussetzung ist jedoch, dass eine etwaige Schätzung auf einer hinreichenden Datenbasis beruht, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 6 B 82.09 -, Juris, Rn. 5.
- VG Köln, 09.12.2013 - 21 K 6283/12 Voraussetzung ist jedoch, dass eine etwaige Schätzung auf einer hinreichenden Datenbasis beruht, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 6 B 82.09 -, Juris, Rn. 5.
- VG Köln, 29.03.2012 - 1 K 5603/04
Aussetzung Bereitstellung Bereitstellungsentgelt BK 4a-04-027/E 27.04.04 …
Zwar sind Schätzungen im Rahmen der Kosten effizienter Leistungsbereitstellung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ausgeschlossen, sofern sie auf einer hinreichenden Datenbasis beruhen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 6 B 82.09 -, Juris, Rn. 5.
- VG Köln, 12.12.2012 - 21 K 1062/11
Genehmigung von sich an den KeL orientierenden Entgelten durch die …
Diese Aussage wurde jedoch unter der Prämisse getroffen, dass eine etwaige Schätzung auf einer hinreichenden Datenbasis beruhen muss, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 6 B 82.09 -, Juris, Rn. 5. - VG Köln, 29.03.2012 - 1 K 5556/04
Genehmigung von Entgelten auf der Grundlage der Kosten der effizienten …
Zwar sind Schätzungen im Rahmen der Kosten effizienter Leistungsbereitstellung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ausgeschlossen, sofern sie auf einer hinreichenden Datenbasis beruhen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 6 B 82.09 -, Juris, Rn. 5. - VG Köln, 29.03.2012 - 1 K 5558/04
Aussetzung BK 4a-04-027/E 27.04.04 Einmalentgelt Entgelt e-reif Grundangebot TAL …
Zwar sind Schätzungen im Rahmen der Kosten effizienter Leistungsbereitstellung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ausgeschlossen, sofern sie auf einer hinreichenden Datenbasis beruhen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 6 B 82.09 -, Juris, Rn. 5. - VG Köln, 02.07.2012 - 21 K 5262/05
Rechtliche Ausgestaltung der Entgeltgenehmigung durch die Bundesnetzagentur; …
Soweit die Beklagte zur Rechtfertigung ihrer Vorgehensweise vorträgt, auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei es nicht ausgeschlossen, dass sich die Beklagte bei der Bestimmung von Kostenteilen, wenn sich diese nicht aus den vom regulierten Unternehmen vorgelegten Unterlagen ergeben, der Schätzung bediene, steht dem entgegen, dass Voraussetzung hierfür jedenfalls ist, dass etwaige Schätzungen auf einer hinreichenden Datenbasis beruhen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 6 B 82.09 -, Juris, Rn. 5 und Beschluss vom 30. Juni 2010 - 6 B 7.10 -, Juris Rn. 6. - VG Köln, 02.07.2012 - 21 K 5254/05
Genehmigung der einmaligen Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte beim Zugang …
Soweit die Beklagte zur Rechtfertigung ihrer Vorgehensweise vorträgt, auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei es nicht ausgeschlossen, dass sich die Beklagte bei der Bestimmung von Kostenteilen, wenn sich diese nicht aus den vom regulierten Unternehmen vorgelegten Unterlagen ergeben, der Schätzung bediene, steht dem entgegen, dass Voraussetzung hierfür jedenfalls ist, dass etwaige Schätzungen auf einer hinreichenden Datenbasis beruhen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 6 B 82.09 -, Juris, Rn. 5 und Beschluss vom 30. Juni 2010 - 6 B 7.10 -, Juris Rn. 6. - VG Köln, 29.03.2012 - 1 K 5557/04
Aussetzung Bereitstellung Bereitstellungsentgelt BK 4a-04-027/E 27.04.04 …
Zwar sind Schätzungen im Rahmen der Kosten effizienter Leistungsbereitstellung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ausgeschlossen, sofern sie auf einer hinreichenden Datenbasis beruhen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 6 B 82.09 -, Juris, Rn. 5. - VG Köln, 29.03.2012 - 1 K 5549/04
Aussetzung Bereitstellung Bereitstellungsentgelt BK 4a-04-027/E 27.04.04 …
Zwar sind Schätzungen im Rahmen der Kosten effizienter Leistungsbereitstellung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ausgeschlossen, sofern sie auf einer hinreichenden Datenbasis beruhen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 6 B 82.09 -, Juris, Rn. 5. - VG Köln, 30.08.2012 - 1 K 5077/12
Anfechtung einer telekommunikationsrechtlichen Regulierungsverfügung