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   BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10   

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BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10 (https://dejure.org/2011,16248)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.2011 - 2 WD 11.10 (https://dejure.org/2011,16248)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - 2 WD 11.10 (https://dejure.org/2011,16248)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 SG, § 13 Abs 1 SG, § 17 Abs 2 S 1 SG, § 334 Abs 1 StGB, § 63 Abs 4 WDO
    Soldatendisziplinarrecht; Versuch; Regelmaßnahme bei Bestechung und Vorteilsgewährung; Ausschluss des Verlustes des Dienstgrades

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten wegen Täuschung des Dienstherrn zwecks Erhalts einer ungerechtfertigten Zuwendung; Prüfungsschema im Zusammenhang mit der konkreten Bemessung einer Disziplinarmaßnahme; Folgen einer nachhaltigen Störung des ...

  • rewis.io

    Soldatendisziplinarrecht; Versuch; Regelmaßnahme bei Bestechung und Vorteilsgewährung; Ausschluss des Verlustes des Dienstgrades

  • ra.de
  • rewis.io

    Soldatendisziplinarrecht; Versuch; Regelmaßnahme bei Bestechung und Vorteilsgewährung; Ausschluss des Verlustes des Dienstgrades

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WDO § 91 Abs. 1 S. 1
    Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten wegen Täuschung des Dienstherrn zwecks Erhalts einer ungerechtfertigten Zuwendung; Prüfungsschema im Zusammenhang mit der konkreten Bemessung einer Disziplinarmaßnahme; Folgen einer nachhaltigen Störung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 114
  • DVBl 2011, 1565
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 15.11.1962 - WD 68.62

    Disziplinargerichtliche Verurteilung wegen ehebrecherischen Verhaltens -

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10
    Zusätzlich rechtfertigen der Eindruck, den der Soldat in der Berufungshauptverhandlung gemacht hat, und die Aussagen seiner Disziplinarvorgesetzten, ihm den bisherigen Dienstgrad zu belassen und ihn nicht in einen niedrigeren Dienstgrad zu versetzen (vgl. Urteil des Bundesdisziplinarhofes vom 15. November 1962 - WD 68/62).
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10
    g) Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung von einem zweistufigen Prüfungsschema aus (Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 -):.
  • BVerwG, 14.10.2009 - 2 WD 16.08

    Anspruch eines Berufssoldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10
    Diese Absicht hat der Soldat durch den Überweisungsauftrag auch umgesetzt, wobei die strafrechtliche Tatbestandsvollendung zudem nicht durch ein Verhalten des Soldaten verhindert wurde, das eine irgendwie geartete Reue zum Ausdruck brachte (vgl. Urteil vom 14. Oktober 2009 - BVerwG 2 WD 16.08 - Rn. 59 ).
  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10
    Zum anderen steht die persönliche Integrität eines Soldaten gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, so dass gravierende Defizite an der persönlichen Integrität, die bei objektiver Betrachtung zu einem endgültigen Vertrauensverlust des Dienstherrn führen müssen (Urteil vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 51 m.w.N), auch nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können.
  • BVerwG, 24.03.1981 - 1 D 14.80

    Dienstvergehen - Falschbeurkundung im Amt - Strafgerichtliche Feststellungen -

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10
    bbb) Soweit es den Versuch der Bestechung betrifft, entspricht es der Rechtsprechung der für das öffentliche Dienstrecht zuständigen Senate des Bundesverwaltungsgerichts, dass ein Beamter, der sich bestechen (§ 332 StGB) oder erhebliche Vorteile für eine Amtshandlung gewähren lässt (§ 331 StGB), grundsätzlich aus dem Dienst zu entfernen ist (Urteile vom 23. November 2006 - BVerwG 1 D 1.06 - Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 12 sowie vom 24. März 1981 - BVerwG 1 D 14.80 - DokBer B 1981, 217 ff.).
  • BVerwG, 23.11.2006 - 1 D 1.06

    Absehen von der Untersuchung; notwendiger Inhalt der Anschuldigungsschrift;

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10
    bbb) Soweit es den Versuch der Bestechung betrifft, entspricht es der Rechtsprechung der für das öffentliche Dienstrecht zuständigen Senate des Bundesverwaltungsgerichts, dass ein Beamter, der sich bestechen (§ 332 StGB) oder erhebliche Vorteile für eine Amtshandlung gewähren lässt (§ 331 StGB), grundsätzlich aus dem Dienst zu entfernen ist (Urteile vom 23. November 2006 - BVerwG 1 D 1.06 - Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 12 sowie vom 24. März 1981 - BVerwG 1 D 14.80 - DokBer B 1981, 217 ff.).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10
    Diese besteht darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten (vgl. Urteil vom 11. Juni 2008 - BVerwG 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 Rn. 23).
  • BVerwG, 21.06.2000 - 2 WD 19.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Begehung eines Reisekostenbetruges -

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10
    Im Unterschied zum Strafrecht ist das Disziplinarrecht darauf ausgerichtet, einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem es auf Charakter- und Persönlichkeitsmängel des Bediensteten reagiert (Urteil vom 21. Juni 2000 - BVerwG 2 WD 19.00 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 37).
  • BVerwG, 27.08.2003 - 2 WD 5.03

    Zugriff auf Vermögen des Dienstherrn; Reisekosten; Abweichen von bisheriger

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10
    Ein Soldat, der gegenüber Vorgesetzten und Dienststellen der Bundeswehr unwahre Erklärungen abgibt, büßt hierdurch allgemein an Glaubwürdigkeit ein (Urteil vom 27. August 2003 - BVerwG 2 WD 5.03 - BVerwGE 119, 1 ).
  • BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 5.07

    Reisekostenbetrug; Gehaltskürzung; Einstellung des Verfahrens; Vermögen des

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10
    aaa) Soweit es die Handlungen des Soldaten betrifft, die den Betrug zulasten des Dienstherrn zum Gegenstand haben, ist in Fällen, in denen sich ein Soldat in Vorgesetztenstellung vorsätzlich am Vermögen oder am Eigentum seines Dienstherrn vergriffen hat, Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad (vgl. u. a. Urteil vom 13. Februar 2008 - BVerwG 2 WD 5.07 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 3).
  • VG Karlsruhe, 27.02.2013 - DL 11 K 572/10

    Aberkennung des Ruhegehalts - Tatsächliche Feststellungen des Strafgerichts -

    Im Unterschied zum Strafrecht ist das Disziplinarrecht darauf ausgerichtet, einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem es auf Charakter- und Persönlichkeitsmängel des Beamten reagiert (BVerwG, Urteile vom 21.06.2000 - 2 WD 19/00 -, ZBR 2001, 53, und vom 16.06.2011 - 2 WD 11.10 -, juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 08.09.2020 - 2 WD 18.19

    Ruhegehaltskürzung wegen Vorteilsgewährung durch Soldatenvertreter im Personalrat

    Diese Bemessungsgrundsätze wendet der Senat auch für die umgekehrten Fälle der Bestechung und Vorteilsgewährung durch einen Soldaten gegenüber einem anderen Soldaten an (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2011 - 2 WD 11.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 32 Leitsatz 2 und Rn. 37).
  • BVerwG, 05.07.2018 - 2 WD 10.18

    Anpassungsstörung; Besitz; Dienstgradherabsetzung; Höchstmaßnahme; Kinder- und

    Ein solches Gewicht erreichen die Milderungsgründe in den Leistungen des Soldaten schon deshalb nicht, weil die persönliche Integrität eines Soldaten gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation steht, sodass gravierende Defizite an der persönlichen Integrität, die bei objektiver Betrachtung zu einem endgültigen Vertrauensverlust des Dienstherrn führen müssen (BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 51 m.w.N.), auch nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (BVerwG, Urteile vom 16. Juni 2011 - 2 WD 11.10 - juris Rn. 40 und vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - juris Rn. 73).
  • BVerwG, 06.09.2012 - 2 WD 26.11

    Dienstvergehen; Schwere; freiheitlich demokratische Grundordnung; Betätigung;

    Die persönliche Integrität eines Soldaten steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, sodass gravierende Defizite an der persönlichen Integrität, die bei objektiver Betrachtung zu einem endgültigen Vertrauensverlust des Dienstherrn führen müssen (Urteil vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 51 m.w.N), auch nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (Urteil vom 16. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 11.10 - juris Rn. 40).
  • BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18

    Belassung eines Dienstgrades; Entfernung; Mannschaftssoldat; Milderungsgründe in

    Ein minder schwerer Fall im Sinne von § 63 Abs. 4 WDO kann auch dann vorliegen, wenn gewichtige mildernde Umstände nicht nur in der Tat (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2011 - 2 WD 11.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 32 Rn. 42), sondern auch in der Person eines Soldaten vorliegen, die es noch nicht erlauben, von der Verhängung der Höchstmaßnahme abzusehen.

    Dass dem Soldaten sein Dienstgrad belassen wurde, lässt die Kostentragung durch ihn nicht unbillig werden (§ 139 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 WDO); entsprechendes gilt, soweit der Soldat seine notwendigen Auslagen zu tragen hat (§ 140 Abs. 2 Satz 1 WDO; vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2011 - 2 WD 11.10 - juris Rn. 43 ).

  • BVerwG, 18.04.2013 - 2 WD 16.12

    Zugriff; Zugriffsobjekt; Entsorgung; anvertraut; Anvertrautsein; Materialgruppe;

    Dem Umstand, dass die Verstrickung von Untergebenen in das Fehlverhalten den Unrechtsgehalt der Pflichtverletzungen des Vorgesetzten erhöht, korrespondiert eine Minderung der Verantwortlichkeit des Untergebenen für die Teilnahme, der bei der Bestimmung der angemessenen Sanktion Rechnung zu tragen ist (vgl. Urteil vom 16. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 11.10 - Rn. 28).

    Denn diese Disziplinarentscheidungen sind zum einen nicht vom Senat getroffen worden und weisen zum anderen schon wegen der anderen Personen und ihres unterschiedlichen Soldatenstatus andere Einzelfallumstände auf (Urteil vom 16. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 11.10 - juris Rn. 32).

  • BVerwG, 30.10.2012 - 2 WD 28.11

    Dienstvergehen; Schwere; Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung;

    Auf gute Leistungen in der Vergangenheit oder eine Nachbewährung kommt es grundsätzlich nicht mehr an, wenn das Vertrauensverhältnis durch eine sehr schwere Dienstpflichtverletzung zerstört wurde (Urteil vom 16. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 11.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 32 Rn. 40 unter Hinweis auf das Urteil vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 51 m.w.N).
  • BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21

    Sexueller Übergriff während eines Partyurlaubs im Ausland; disziplinarische

    Ein minder schwerer Fall im Sinne von § 63 Abs. 4 WDO kann auch dann vorliegen, wenn gewichtige mildernde Umstände nicht nur in der Tat (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2011 - 2 WD 11.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 32 Rn. 42), sondern auch in der Person eines Soldaten vorliegen, die es nicht erlauben, von der Verhängung der Höchstmaßnahme abzusehen.
  • BVerwG, 02.05.2012 - 2 WD 14.11

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Verschaffen; Zugänglichmachen;

    Die guten Leistungen des Soldaten vor dem Dienstvergehen und seine Nachbewährung während des anhängigen Disziplinarverfahrens lassen die Verhängung der Höchstmaßnahme nicht unangemessen werden: Die persönliche Integrität eines Soldaten steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, so dass gravierende Defizite an der persönlichen Integrität, die bei objektiver Betrachtung zu einem endgültigen Vertrauensverlust des Dienstherrn führen müssen (Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 51 m.w.N. und vom 16. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 11.10 - juris Rn. 40), auch nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können.
  • BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10

    Anfassen von Untergebenen; sexuelle Belästigung; persönliche Integrität

    Die persönliche Integrität eines Soldaten steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, so dass gravierende Defizite an der persönlichen Integrität auch nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (Urteile vom 16. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 11.10 -, vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - Rn. 70 und vom 31. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 4.10 - Rn. 50).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14

    Mitwirkung; Verteidiger; Pflichtverteidiger; Beiordnung; Gebotenheit;

  • BVerwG, 25.10.2012 - 2 WD 33.11

    Trennungsgeldbetrug; Maßnahmebemessung; besonders schwerer Fall; unterbliebene

  • BVerwG, 14.06.2018 - 2 WD 15.17

    Bestimmen der Eigenart und Schwere des Dienstvergehens eines Soldaten nach dem

  • BVerwG, 30.01.2017 - 2 WD 1.16

    Ersatzteilbeschaffung; unwahre Rechnungsbegründung; Weitergabe an Vorgesetzten

  • BVerwG, 11.06.2015 - 2 WD 12.14

    Unerlaubtes Fernbleiben von der Dienststelle; Wahrheitspflichtverletzung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - 3 A 11075/19

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst nach rechtskräftiger strafgerichtlicher

  • BVerwG, 25.10.2018 - 2 WD 8.18

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Soldaten wegen eines Dienstvergehens (hier:

  • BVerwG, 21.05.2014 - 2 WD 7.13

    Rechtmäßigkeit der Aberkennung des Ruhegehalts eines Zeitsoldaten wegen Verstoßes

  • BVerwG, 15.03.2012 - 2 WD 9.11

    Veruntreuung dienstlich anvertrauter Gelder; wirtschaftliche Notlage; zeitlich

  • BVerwG, 16.02.2012 - 2 WD 7.11

    Folgen der Disziplinarmaßnahme; Nebeneinander von Beförderungsverbot und

  • BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 19.11

    Angemessenheit der Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Soldaten bei Errichtung

  • VG Lüneburg, 12.04.2019 - 8 B 52/19

    Aufschiebende Wirkung; intendiertes Ermessen; Kameradschaft; Nötigung;

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