Rechtsprechung
BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 20.19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Bundesverwaltungsgericht
VwGO §§ 68 und 137; BeamtStG § 54; BGB §§ 195, 199, 203, 204 und 242; ZPO § 114; RL 93/104/EWG Art. 6 Nr. 2; RL 2003/88/EG Art. 8 Buchst. b
Antrag; Beginn der Verjährung; Effektivitätsgrundsatz; Feuerwehrbeamter; Fürsorgepflicht; Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung; Leistungsklage; Prozesskostenhilfe; Verjährung; Verstoß gegen Treu und Glauben; Vorverfahren; Widerspruch; Zumutbarkeit der Klageerhebung; ... - rechtsprechung-im-internet.de
- rewis.io
- doev.de
Verjährung des Ausgleichsanspruchs wegen unionsrechtswidriger Zuvielarbeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feuerwehrbeamter; unionsrechtswidrige Zuvielarbeit; einheitlicher Ausgleichsanspruch; Verjährung; Verstoß gegen Treu und Glauben; Leistungsklage; Äquivalenzgrundsatz; Effektivitätsgrundsatz; Beginn der Verjährung; Zumutbarkeit der Klageerhebung; Prozesskostenhilfe; ...
- datenbank.nwb.de
Verjährung des Ausgleichsanspruchs wegen unionsrechtswidriger Zuvielarbeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- dombert.de (Kurzinformation)
Verschärfte Anforderungen an die Geltendmachung von Ansprüchen durch Beamte
Verfahrensgang
- VG Berlin, 10.05.2017 - 36 K 180.15
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2019 - 4 B 6.17
- BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 20.19
Papierfundstellen
- NVwZ 2020, 1761
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - 4 B 21.17
Polizeibeamter; Schichtdienst; Zusatzurlaub; Erhöhung des Zusatzurlaubs ab …
Die Klage ist zwar zulässig, insbesondere als allgemeine Leistungsklage (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Juni 2020 - 2 C 8.19 - und - 2 C 20.19 -, jeweils juris Rn. 9 ff. m.w.N.) i.V.m. einer auf die ablehnenden Bescheide bezogenen Anfechtungsklage statthaft. - BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 2.19
Gebot des gesetzlichen Richters; Geschäftsverteilungsplan; Spruchkörper; …
§ 21g Abs. 2 GVG bestimmt, dass der vor Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer gefasste Beschluss über die Grundsätze der Mitwirkung der Mitglieder des Spruchkörpers an den gerichtlichen Verfahren nur geändert werden kann, wenn es wegen Überlastung, ungenügender Auslastung, Wechsels oder dauernder Verhinderung einzelner Mitglieder des Spruchkörpers nötig wird. - VG Berlin, 12.11.2020 - K 11.19 Die nicht nachholbare Klagevoraussetzung einer Antragstellung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2020 - 2 C 20.19 -, juris Rn. 38) hat der Kläger durch Stellung des Antrags vom 7. September 2017 gewahrt; ein Vorverfahren gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG i. V. m. § 68 VwGO wurde durchgeführt; die Klagefrist des § 74 Abs. 1 Satz 1 VwGO wurde gewahrt.
- VG Berlin, 26.10.2020 - 5 K 351.15 Angesichts der Unzulässigkeit der Klage, kommt es vorliegend nicht darauf an, dass die Klage unbegründet wäre, weil der Widerspruchsbescheid vom 26. Oktober 2015 betreffend die Jahre 2001 und 2002 bestandskräftig geworden ist, die geltend gemachten Forderungen spätestens seit dem 1. Januar 2008 verjährt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2020 - 2 C 20.19 -, juris Rn. 14-44) und sich der in der Mitarbeiterinformation vom 21. April 2008 erklärte Verjährungsverzicht auf unverjährte Forderungen beschränkt (…vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 52).