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   BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 24.97   

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BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 24.97 (https://dejure.org/1998,3384)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.1998 - 7 C 24.97 (https://dejure.org/1998,3384)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 1998 - 7 C 24.97 (https://dejure.org/1998,3384)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung des Eigentums an einem Hausgrundstück - Betroffenheit eines Grundstücks von einer Schädigungsmaßnahme

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Verkauf durch Abwesenheitspfleger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Unlautere Machenschaften durch Bestellung eines Abwesenheitspfleges zum Zwecke des Grundstücksverkaufs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 24.97
    Die angegriffenen Entscheidungen müssen demzufolge, soweit sie die Berechtigung verneinen, aufgehoben werden; gleichzeitig muß der Beklagte verpflichtet werden, einen entsprechenden Feststellungsbescheid zu erlassen (zur Selbständigkeit einer solchen Teilentscheidung grundlegend Urteil des Senats vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 [BVerwG 19.01.1995 - 7 C 42/93], zuletzt Urteile vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - und vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 39.97 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 60.96

    Abwesenheitspfleger; Pflegschaftsbestellung zum Verkauf; unlautere Machenschaft;

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 24.97
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Bestellung eines Abwesenheitspflegers durch das Staatliche Notariat gemäß § 105 Abs. 1 FGB in der Regel als eine unlautere Machenschaft in der Form des Machtmißbrauchs zu beurteilen, wenn sie allein dazu dient, ein Grundstück an einen privaten Dritten zu einem privaten Nutzungszweck zu verkaufen (Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 60.96 - VIZ 1998, 254).
  • BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 18.97

    Abwesenheitspfleger; Verkauf von Flüchtlingsvermögen; staatlicher Verwalter

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 24.97
    Der erkennende Senat hat inzwischen entschieden, daß ein aufgrund zivilrechtlicher Vorschriften bestellter Abwesenheitspfleger kein staatlicher Verwalter im Sinne dieser Bestimmung ist (Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 18.97 - VIZ 1998, 255).
  • BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 24.97
    Die angegriffenen Entscheidungen müssen demzufolge, soweit sie die Berechtigung verneinen, aufgehoben werden; gleichzeitig muß der Beklagte verpflichtet werden, einen entsprechenden Feststellungsbescheid zu erlassen (zur Selbständigkeit einer solchen Teilentscheidung grundlegend Urteil des Senats vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 [BVerwG 19.01.1995 - 7 C 42/93], zuletzt Urteile vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - und vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 39.97 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 61.94

    Offene Vermögensfragen - Zwangsaussiedlungen aus dem DDR-Grenzgebiet ist keine

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 24.97
    Dieser Schädigungstatbestand erfaßt Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde; die als unlautere Machenschaft zu bewertende Maßnahme muß zielgerichtet den Verlust des zurückgeforderten Vermögenswerts bezweckt haben (stRspr des Senats; vgl. BVerwGE 102, 89 [BVerwG 26.09.1996 - 7 C 61/94]).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 7 PKH 2.94

    Rückübertragungsanspruch infolge redlichen Erwerbs

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 24.97
    In Betracht kommt hier der Rückgabeausschluß des redlichen Erwerbs, wobei nicht die Redlichkeit des Ersterwerbers, sondern die der Beigeladenen als der gegenwärtigen Rechtsinhaber maßgeblich ist (vgl. Beschluß des Senats vom 23. Juni 1995 - BVerwG 7 PKH 2.94 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 20).
  • BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 39.97

    Entschädigungsberechtigung; Feststellung der Berechtigung, (Teil-)Anfechtung und

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 24.97
    Die angegriffenen Entscheidungen müssen demzufolge, soweit sie die Berechtigung verneinen, aufgehoben werden; gleichzeitig muß der Beklagte verpflichtet werden, einen entsprechenden Feststellungsbescheid zu erlassen (zur Selbständigkeit einer solchen Teilentscheidung grundlegend Urteil des Senats vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 [BVerwG 19.01.1995 - 7 C 42/93], zuletzt Urteile vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - und vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 39.97 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • VG Cottbus, 26.09.2007 - 1 K 2075/00

    VG Cottbus, Urteil der 1. Kammer (Einzelrichter) vom 26. September 2007 - 1 K

    Dieser Schädigungstatbestand erfasst Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer und sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR zielgerichtet auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 24.97 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 157).

    Die Bestellung eines Abwesenheitspflegers durch das Staatliche Notariat nach § 105 Abs. 1 b) FGB ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 24.97 -, a. a. O. und Beschlüsse v. 13. Dezember 2005 - BVerwG 8 B 10.05 -, und v. 07. August 2007 - BVerwG 8 B 55.07 -, beide zit. nach juris) regelmäßig als unlautere Machenschaft zu beurteilen, wenn sie allein dazu diente, ein Grundstück an einen privaten Dritten zu einem privaten Nutzungszweck zu verkaufen; in diesen Fällen fehlt es regelmäßig an dem für die Berufung des Pflegers notwendigen Fürsorgebedürfnis.

    Die Anordnung der Abwesenheitspflegschaft wäre mithin nur dann zulässig gewesen, wenn sie zumindest auch dem Interesse des Abwesenden dienlich gewesen wäre (BVerwG, Urt. v. 16. Juli 1998, a. a. O.).

  • VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1326/07

    Voraussetzung für die Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Bestellung eines Abwesenheitspflegers durch das Staatliche Notariat gemäß § 105 Abs. 1 FGB-DDR in der Regel als eine unlautere Machenschaft in der Form des Machtmissbrauchs zu beurteilen, wenn sie allein dazu dient, ein Grundstück an einen privaten Dritten zu einem privaten Nutzungszweck zu verkaufen, da es in diesen Fällen regelmäßig an dem für die Berufung des Pflegers notwendigen Fürsorgebedürfnis fehlt (BVerwG, Urt. v. 29. Januar 1998 - 7 C 60.96 -, juris [Rn. 9 f.], Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 136; BVerwG, Urt. v. 16. Juli 1998 - 7 C 24.97 -, juris [Rn. 10], Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 157; BVerwG, Beschl. v. 13. Dezember 2005 - 8 B 10.05 -, juris [Rn. 5], Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 41).

    Allerdings kann ein - wohlverstandenes - Eigeninteresse des Pfleglings an einem solchen Rechtsgeschäft und damit ein persönliches Fürsorgebedürfnis ausnahmsweise dann anzuerkennen sein, wenn eine bestehende Schuld des Abwesenden beglichen und dadurch möglicherweise weiterer Schaden von ihm abgewendet werden sollte, weil er ein solches Geschäft vernünftigerweise selbst abgeschlossen hätte (BVerwG, Urt. v. 16. Juli 1998 - 7 C 24.97 -, juris [Rn. 10], Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 157).

  • BVerwG, 22.09.2004 - 8 B 74.04

    Voraussetzungen für die Darlegung des revisionsrechtlichen Zulassungsgrundes der

    Das Verwaltungsgericht weicht auch nicht von dieser Rechtsprechung ab, sondern kommt unter Würdigung der Umstände des Einzelfalles zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem vorliegenden Rechtsstreit nicht um einen Regelfall im Sinne der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1998 (- BVerwG 7 C 60.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 136) und vom 16. Juli 1998 (- BVerwG 7 C 24.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 157) handelt.

    Gleichzeitig hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass in Einzelfällen Ausnahmesituationen denkbar sind, in denen die Pflegerbestellung einem - wohlverstandenen - Eigeninteresse des Pfleglings entspricht (Urteil vom 16. Juli 1998, a.a.O., S. 485).

  • BVerwG, 13.12.2005 - 8 B 10.05

    Anwendung der Rechtsprechung zur machtmissbräuchlichen Bestellung eines

    Bezweckt das Rechtsgeschäft jedoch ausschließlich die Befriedigung eines privaten Erwerbsinteresses, kommt auch ein solches von der Person des Abwesenden losgelöstes Fürsorgebedürfnis von vornherein nicht in Betracht (Urteile vom 16. Juli 1998 BVerwG 7 C 24.97 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 157; vom 29. Januar 1998 BVerwG 7 C 60.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 136 und vom 29. Januar 1998 BVerwG 7 C 18.97 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 137).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 8 B 70.10

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Mit dem Vorbringen, das Verwaltungsgericht sei mit der Annahme, dass der Verkauf des Grundstücks an einen privaten Dritten nicht von den Befugnissen der Anordnung und der Bestellung eines Abwesenheitspflegers erfasst war, von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 24.97 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 157) abgewichen, genügt die Beschwerde den Darlegungsanforderungen an die Divergenzrüge ebenfalls nicht.
  • BVerwG, 17.03.2006 - 8 B 113.05

    Zulassung einer Revision bei einer auf mehrere selbstständige Begründungen

    Die von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 60.96 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 136 S. 413) und vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 24.97 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 157 S. 458) befassen sich damit, dass die Bestellung eines Abwesenheitspflegers durch das staatliche Notariat in der Regel als unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG zu beurteilen ist, wenn sie allein dazu dient, ein Grundstück an einen privaten Dritten zu einem privaten Nutzungszweck zu verkaufen.
  • BVerwG, 20.03.2001 - 8 B 19.01

    Prozessordnungsgemäße Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz - Annahme

    Die Beschwerde macht geltend, das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 24.97 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 157 S. 483) ab, indem es den Umstand der Bestellung eines Abwesenheitspflegers für den bereits verstorbenen Alteigentümer "insofern wertet, dass es sich nicht mit der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ... deckt".
  • BVerwG, 28.09.2018 - 8 B 34.17

    Entschädigung für den Verlust eines landwirtschaftlichen Unternehmens aufgrund

    Die Veräußerung einzelner Flurstücke unter Mitwirkung eines jeweils dazu bestellten (Nachlass- oder Abwesenheits-)Pflegers kann eine Schädigung der jeweiligen Fläche gemäß § 1 Abs. 3 VermG darstellen und Einzelrestitutionsansprüche nach § 3 VermG auslösen (BVerwG, Urteile vom 29. Januar 1998 - 7 C 18.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 137 und vom 16. Juli 1998 - 7 C 24.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 157; vgl. S. 12 des Bescheides vom 31. August 2011).
  • BVerwG, 16.10.2003 - 7 B 73.03

    Fürsorgebedürfnis bei bestehender Schuld eines Abwesenden - Einsetzung eines

    Nach Auffassung der Kläger weicht das Urteil des Verwaltungsgerichts von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 24.97 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 157) ab.
  • VG Potsdam, 18.05.2004 - 11 K 862/98
    Trotz der Rechtsprechung des BVerwG, auf die die Klägerin hingewiesen hat, wonach die Bestellung eines Abwesenheitspflegers nach § 105 Abs. 1 Familiengesetzbuch der DDR (FGB) durch das Staatliche Notariat allein zum Verkauf eines Grundstücks an einen privaten Dritten zu einem privaten Nutzungszweck in der Regel eine unlautere Machenschaft i. S. v. § 1 Abs. 3 VermG darstellt, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1998 - 7 C 60/96 , VIZ 1998, 254 f.; BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1998 - 7 C 24/97 -, VIZ 1998, 673 f. liegt bei einer Gesamtschau aller hier zu würdigenden Umstände des Einzelfalles keine unlautere Machenschaft vor.
  • VG Potsdam, 27.03.2000 - 9 K 3912/96

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks als Restitution; Zivilrechtlich

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