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   BVerwG, 16.07.2002 - 6 B 12.02   

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https://dejure.org/2002,15724
BVerwG, 16.07.2002 - 6 B 12.02 (https://dejure.org/2002,15724)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.2002 - 6 B 12.02 (https://dejure.org/2002,15724)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 2002 - 6 B 12.02 (https://dejure.org/2002,15724)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.11.2000 - 6 B 2.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2002 - 6 B 12.02
    Aus diesem Grund muss eine von der Vorinstanz der Prozessabweisung beigegebene Sachbeurteilung bei der Bestimmung des maßgeblichen Urteilsinhalts als nicht geschrieben behandelt werden (vgl. Beschluss vom 3. November 2000 - BVerwG 6 B 2.00 - Urteil vom 12. Juli 2000 - BVerwG 7 C 3.00 - BVerwGE 111, 306 , jeweils m.w.N.).

    Diese Erwägungen sind ihrerseits mit einem Revisionszulassungsgrund behaftet, was ihre Heranziehung im Zusammenhang mit dem etwa entsprechend anzuwendenden § 144 Abs. 4 VwGO ausschließt (vgl. Beschluss vom 3. November 2000 - BVerwG 6 B 2.00 - m.w.N.).

  • BVerwG, 17.03.1998 - 4 B 25.98

    Nichtzulassung der Revision; Beschwerde; unzulässige oder unbegründete Berufung;

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2002 - 6 B 12.02
    Der Senat kann über den aufgezeigten Revisionszulassungsgrund nicht in entsprechender Anwendung von § 144 Abs. 4 VwGO hinwegsehen, weil das angefochtene Urteil in einem Revisionsverfahren voraussichtlich als im Ergebnis richtig zu bestätigen wäre (vgl. Beschluss vom 17. März 1998 - BVerwG 4 B 25.98 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 66 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.05.1999 - 8 B 193.98

    Bildung des Überzeugungsgrundsatzes - Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes -

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2002 - 6 B 12.02
    Ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO liegt vor, wenn der Vorgang der Überzeugungsbildung an einem Fehler leidet, z.B. an der Berücksichtigung von Tatsachen, die sich weder auf ein Beweisergebnis noch sonst wie auf den Akteninhalt stützen lassen (vgl. Beschluss vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 B 193.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 3.00

    Feststellungsklage; Subsidiarität; Unterlassungsklage; Erledigung;

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2002 - 6 B 12.02
    Aus diesem Grund muss eine von der Vorinstanz der Prozessabweisung beigegebene Sachbeurteilung bei der Bestimmung des maßgeblichen Urteilsinhalts als nicht geschrieben behandelt werden (vgl. Beschluss vom 3. November 2000 - BVerwG 6 B 2.00 - Urteil vom 12. Juli 2000 - BVerwG 7 C 3.00 - BVerwGE 111, 306 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 16.07.2003 - 6 C 19.02

    Telekommunikation; Umstellen eines Verpflichtungsantrag auf einen

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2002 - 6 B 12.02
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 6 C 19.02 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • BVerwG, 31.10.1994 - 9 C 25.94

    Gebot freier Beweiswürdigung - Überzeugungsbildung des Gerichts -

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2002 - 6 B 12.02
    Der Überzeugungsgrundsatz ist verletzt, wenn das Gericht bei seiner rechtlichen Würdigung von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht (Beschluss vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 9 C 25.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 261).
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