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   BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 23.13   

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BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 23.13 (https://dejure.org/2013,20548)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.2013 - 9 B 23.13 (https://dejure.org/2013,20548)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 2013 - 9 B 23.13 (https://dejure.org/2013,20548)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs eines an einem unheilbaren Gründungsmangel leidenden Wasserzweckverbands und Abwasserzweckverbands wegen erbrachter Wasserversorgungsleistungen

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs eines an einem unheilbaren Gründungsmangel leidenden Wasserzweckverbands und Abwasserzweckverbands wegen erbrachter Wasserversorgungsleistungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 08.05.2008 - 6 B 64.07

    Sexualkunde, Sexualkundeunterricht, Sexualerziehung, Eltern, Schule,

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 23.13
    Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (vgl. etwa Beschlüsse vom 8. Mai 2008 - BVerwG 6 B 64.07 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 132 Rn. 5 und vom 17. März 2008 - BVerwG 6 B 7.08 - Buchholz 451.20 § 12 GewO Nr. 1 Rn. 9, jeweils m.w.N.).

    Der Hinweis auf eine - vermeintlich - fehlerhafte Anwendung der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung formulierten Rechtssätze genügt den Darlegungsanforderungen dagegen nicht (stRspr, s. nur Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 8. Mai 2008 - BVerwG 6 B 64.07 - NVwZ 2009, 56 Rn. 20).

  • BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvL 14/98

    Richtervorlage zur Heilung fehlerhafter Zweckverbände in Sachsen-Anhalt

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 23.13
    Was zunächst den Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2002 - 2 BvL 14/98 - (LKV 2002, 569) betrifft, liegt ihm eine andere landesrechtliche Konstellation zu Grunde.
  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76

    Übertragung von Grundstückseigentum auf Grund einer geplanten Ausweisung der

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 23.13
    Das Bestehen oder Nichtbestehen von Erstattungsansprüchen richtet sich daher nach Landesrecht, wenn dies auch für den korrespondierenden Leistungsanspruch zutrifft (Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 6.76 - BVerwGE 55, 337 ; Beschluss vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 6 S. 12).
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 24.81

    Erschließungsbeitragsrecht - Ablösungsbestimmungen - Ablösungsvereinbarung -

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 23.13
    Dass für öffentliche Abgaben gemäß Art. 20 Abs. 3 GG eine strikte Bindung an das Gesetz besteht, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits geklärt (s. Urteile vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 24.81 - BVerwGE 64, 361 und vom 30. Mai 2012 - BVerwG 9 C 5.11 - Buchholz 406.11 § 246a BauGB Nr. 1 Rn. 33) und bedarf nicht der erneuten Bestätigung in dem erstrebten Revisionsverfahren.
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 23.13
    Zu dem im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 48.82 - (BVerwGE 71, 85 ) aufgestellten abstrakten Rechtssatz, dass der Bürger einen ihm rechtswidrig gewährten Vorteil gegenüber der Verwaltung, anders als im umgekehrten Fall die Verwaltung gegenüber dem Bürger, dann verteidigen kann, wenn sein Vertrauen auf die Beständigkeit des Vorteils schutzwürdig ist, hat sich das Berufungsgericht ebenso wenig in Widerspruch gesetzt.
  • BVerwG, 24.01.1991 - 8 B 164.90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rechtsfragen - Hinweispflicht des Gerichts -

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 23.13
    Das Bestehen oder Nichtbestehen von Erstattungsansprüchen richtet sich daher nach Landesrecht, wenn dies auch für den korrespondierenden Leistungsanspruch zutrifft (Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 6.76 - BVerwGE 55, 337 ; Beschluss vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 6 S. 12).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 23.13
    Der Hinweis auf eine - vermeintlich - fehlerhafte Anwendung der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung formulierten Rechtssätze genügt den Darlegungsanforderungen dagegen nicht (stRspr, s. nur Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 8. Mai 2008 - BVerwG 6 B 64.07 - NVwZ 2009, 56 Rn. 20).
  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 23.13
    Der das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. November 2002 - BVerwG 9 C 2.02 - (BVerwGE 117, 200 ) tragende Rechtssatz, dass ein Erschließungsbeitrag für eine im Beitrittsgebiet vor dem 3. Oktober 1990 hergestellte, wenn auch danach um weitere Teile ergänzte Erschließungsanlage nicht erhoben werden kann, bezieht sich auf § 242 Abs. 9 Satz 2 BauGB, den das Oberverwaltungsgericht im Streitfall nicht angewendet hat.
  • BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 31.03

    Wasser; Fernwasser; Wasserversorgung; Fernwasserversorgung, Gemeinde; Kommune;

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 23.13
    Schließlich besteht ersichtlich auch kein Widerspruch zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2005 - BVerwG 3 C 31.03 - (BVerwGE 122, 350 ).
  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 23.13
    Erst wenn besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass das Gericht zentral bedeutsame Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, wird der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (stRspr, vgl. nur Urteile vom 21. Juni 2006 - BVerwG 6 C 19.06 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 264 Rn. 30 und vom 22. Juni 2011 - BVerwG 6 C 5.10 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 7 Rn. 23, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 5.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Versteigerungsverfahren; Ausschreibungsverfahren;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.11.2000 - 4 K 8/99

    Zuständigkeit des Gemeinderates für die Festsetzung der Kalkulation von Beiträgen

  • BVerwG, 17.03.2008 - 6 B 7.08

    Löschung der Eintragung in einer Architektenliste durch die Architektenkammer

  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 5.11

    Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge; Vorlagepflicht; Rückwirkung; fehlende

  • FG Hessen, 26.08.2020 - 8 K 1860/16

    Anrechnung der kanadischen Quellensteuer

    Mit Beschluss vom 12. August 2014 - 9 B 23.13 -, HFR 2014, 111, wies das Bundesverwaltungsgericht -BVerwG- die zwischenzeitlich gegen die Entscheidung des VGH eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zurück (Bl. 84 ff. FGA).
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