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   BVerwG, 16.07.2020 - 5 C 6.19   

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https://dejure.org/2020,29294
BVerwG, 16.07.2020 - 5 C 6.19 (https://dejure.org/2020,29294)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.2020 - 5 C 6.19 (https://dejure.org/2020,29294)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - 5 C 6.19 (https://dejure.org/2020,29294)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BBhV § 24 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § ... 36 Abs. 1 Satz 1; VwGO § 108 Abs. 2, § 138 Nr. 3, § 139 Abs. 3 Satz 4, § 144 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4; SGB V § 2 Abs. 2 Satz 1, § 13 Abs. 1, §§ 108, 294, 301 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Überraschungsurteil im Hinblick auf die Darlegungs- und Dokumentationsanforderungen an eine Komplextherapie im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 BBhV

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 S 1 BBhV, § 24 Abs 1 S 2 BBhV, § 35 Abs 1 S 1 Nr 1 BBhV, § 36 Abs 1 S 1 BBhV, Ziff 24.1.2 BMI-D6-20170626-SF

  • Wolters Kluwer

    Erfolgreiche Revision gegen die Ablehnung weiterer Beihilfeleistungen für eine vollstationäre Behandlung in einer Privatklinik; Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs durch eine Überraschungsentscheidung; Nicht vorhersehbare Übertragung der in der ...

  • rewis.io

    Überraschungsurteil im Hinblick auf die Darlegungs- und Dokumentationsanforderungen an eine Komplextherapie im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 BBhV

  • doev.de PDF

    Beihilfeleistungen für eine vollstationäre Behandlung in einer Privatklinik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstationäre Behandlung; Privatklinik; Komplextherapie; geriatrische frührehabilitative Komplexleistung; naturheilkundliche Komplextherapie; Operationen- und Prozedurenschlüssel; Darlegungsanforderungen; Dokumentationsanforderungen; Sachleistungsprinzip; ...

  • rechtsportal.de

    Erfolgreiche Revision gegen die Ablehnung weiterer Beihilfeleistungen für eine vollstationäre Behandlung in einer Privatklinik; Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs durch eine Überraschungsentscheidung; Nicht vorhersehbare Übertragung der in der ...

  • datenbank.nwb.de

    Überraschungsurteil im Hinblick auf die Darlegungs- und Dokumentationsanforderungen an eine Komplextherapie im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 BBhV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 22.01.2009 - 2 C 129.07

    Beihilfefähigkeit; Angemessenheit; Krankenhausaufenthalt; Privatklinik;

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2020 - 5 C 6.19
    Der Begriff der Angemessenheit, der für das Beihilferecht nicht allgemein definiert ist, erschließt sich in der Regel und so auch hier aus der verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Dienstherrn, anlassbezogen Beihilfe im Rahmen des medizinisch Gebotenen zu gewähren (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Januar 2009 - 2 C 129.07 - BVerwGE 133, 67 Rn. 9 und vom 12. November 2009 - 2 C 61.08 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 19 Rn. 12, jeweils m.w.N.).

    Denn dieses Entgelt bildet regelmäßig den Preis ab, der üblicherweise für die jeweils im Einzelfall ambulant, voll- oder teilstationär erbrachte Komplextherapie geschuldet wird und ist damit ebenfalls ein geeigneter Referenzwert zur Ermittlung und Bestimmung der beihilferechtlich als angemessen anzusehenden Aufwendungen (vgl. allgemein zu diesem Anhaltspunkt für die Bestimmung der Angemessenheit etwa BVerwG, Urteile vom 22. Januar 2009 - 2 C 129.07 - BVerwGE 133, 67 Rn. 9 und vom 6. November 2014 - 5 C 36.13 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 47 Rn. 13).

  • BSG, 19.12.2017 - B 1 KR 19/17 R

    Prozessuales Akteneinsichtsrecht der Krankenkassen in Behandlungsunterlagen

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2020 - 5 C 6.19
    Die in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 19. Dezember 2017 - B 1 KR 19/17 R -) für die Abrechnung einer geriatrischen frührehabilitativen Komplexleistung nach OPS 8-550.1 Version 2009 aufgestellten Dokumentationsanforderungen seien insoweit unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Besonderheiten auf die vom Kläger geltend gemachte naturheilkundliche Komplexbehandlung übertragbar.

    Für einen gewissenhaften und kundigen Prozessbevollmächtigten war - wie vom Kläger ausreichend dargelegt (§ 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO) - nicht vorhersehbar, dass der Verwaltungsgerichtshof die in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts für die Abrechnung einer geriatrischen frührehabilitativen Komplexleistung nach OPS 8-550.1 Version 2009 formulierten Dokumentationsanforderungen (vgl. BSG, Urteil vom 19. Dezember 2017 - B 1 KR 19/17 R - BSGE 125, 91 Rn. 35) auf die vom Kläger geltend gemachte naturheilkundliche Komplextherapie nach OPS 8-975.24 Version 2014 überträgt und in Anwendung dieser Rechtsprechung dahin erkennt, dass die bloße Angabe des vorgenannten Codes des Operationen- und Prozedurenschlüssels nicht genüge, um darzulegen bzw. nachzuweisen, dass im konkreten Fall eine solche Komplextherapie durchgeführt worden sei.

  • BVerwG, 06.11.2014 - 5 C 36.13

    Beihilfefähigkeit; stationäre Behandlung; privates Krankenhaus; zugelassenes

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2020 - 5 C 6.19
    Denn dieses Entgelt bildet regelmäßig den Preis ab, der üblicherweise für die jeweils im Einzelfall ambulant, voll- oder teilstationär erbrachte Komplextherapie geschuldet wird und ist damit ebenfalls ein geeigneter Referenzwert zur Ermittlung und Bestimmung der beihilferechtlich als angemessen anzusehenden Aufwendungen (vgl. allgemein zu diesem Anhaltspunkt für die Bestimmung der Angemessenheit etwa BVerwG, Urteile vom 22. Januar 2009 - 2 C 129.07 - BVerwGE 133, 67 Rn. 9 und vom 6. November 2014 - 5 C 36.13 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 47 Rn. 13).
  • BVerwG, 23.01.2018 - 6 B 67.17

    Beweis des ersten Anscheins; Darlegungslast für Gehörs- und Aufklärungsrügen;

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2020 - 5 C 6.19
    Im Anwaltsprozess ist Maßstab der gewissenhafte und kundige Prozessbevollmächtigte, der die vertretbaren Auffassungen in den Blick nimmt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 6 B 67.17 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 431 Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.02.2008 - 6 C 11.07

    Bankgeschäft, Finanzdienstleistung, Finanzkommissionsgeschäft,

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2020 - 5 C 6.19
    Diese Vorschrift ist bei Vorliegen des absoluten Revisionsgrundes im Sinne des § 138 Nr. 3 VwGO zwar ausnahmsweise anwendbar, wenn die unter Versagung des rechtlichen Gehörs getroffene Feststellung zu einer einzelnen Tatsache nach der insoweit maßgeblichen materiell-rechtlichen Beurteilung des Revisionsgerichts unter keinem denkbaren Gesichtspunkt für die Entscheidung erheblich war (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 16. März 1994 - 11 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10 S. 5 f., vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 , vom 27. Februar 2008 - 6 C 11.07 und 12.07 - Buchholz 451.61 KWG Nr. 23 Rn. 66 und vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 - NVwZ 2011, 696 Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 09.12.1999 - 6 B 60.99

    Überraschungsentscheidung, Freibeweis, schützenswertes Interesse an Gewißheit

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2020 - 5 C 6.19
    Daran fehlt es unter anderem, wenn das Gericht seine Entscheidung ohne vorherigen Hinweis tragend auf eine rechtliche Erwägung stützt, die weder im Verwaltungsverfahren noch im bisherigen Gerichtsverfahren erörtert worden ist und die etwa in ihrer Spezialität zunächst als fernliegend anzusehen ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 10. April 1991 - 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235 S. 84 sowie Beschlüsse vom 9. Dezember 1999 - 6 B 60.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 16 S. 10, vom 15. Mai 2008 - 2 B 77.07 - NVwZ 2008, 1025 und vom 15. Mai 2014 - 9 B 57.13 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 30 Rn. 19, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03

    Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2020 - 5 C 6.19
    Diese Vorschrift ist bei Vorliegen des absoluten Revisionsgrundes im Sinne des § 138 Nr. 3 VwGO zwar ausnahmsweise anwendbar, wenn die unter Versagung des rechtlichen Gehörs getroffene Feststellung zu einer einzelnen Tatsache nach der insoweit maßgeblichen materiell-rechtlichen Beurteilung des Revisionsgerichts unter keinem denkbaren Gesichtspunkt für die Entscheidung erheblich war (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 16. März 1994 - 11 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10 S. 5 f., vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 , vom 27. Februar 2008 - 6 C 11.07 und 12.07 - Buchholz 451.61 KWG Nr. 23 Rn. 66 und vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 - NVwZ 2011, 696 Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2020 - 5 C 6.19
    Das setzt voraus, dass die Beteiligten bei Anwendung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermögen, auf welche rechtlichen Gesichtspunkte und welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; Kammerbeschluss vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 - NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2020 - 5 C 6.19
    Das setzt voraus, dass die Beteiligten bei Anwendung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermögen, auf welche rechtlichen Gesichtspunkte und welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; Kammerbeschluss vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 - NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13).
  • BVerwG, 18.12.2017 - 6 B 52.17

    Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2020 - 5 C 6.19
    Ein diesen Grundsatz verletzendes Überraschungsurteil liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 18. Dezember 2017 - 6 B 52.17 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 114 Rn. 6 und vom 29. Januar 2019 - 5 B 25.18 - juris Rn. 13, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

  • BVerwG, 28.01.2020 - 2 B 15.19

    Verfahrensfehlerhafte Wahrunterstellung einer Beweistatsache

  • BVerwG, 12.11.2009 - 2 C 61.08

    Abweichungsmöglichkeit; allgemeine Preisentwicklung; Angemessenheit; Begrenzung

  • BVerwG, 15.05.2008 - 2 B 77.07

    Anforderungen an die Rüge der unrichtigen Ablehnung eines Befangenheitsantrages

  • BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92

    Feststellungsinteresse zur Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage

  • BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 57.13

    Zweitwohnungsteuer; Satzung; Vermögensteuer; übliche Miete; Ermessen;

  • BVerwG, 29.01.2019 - 5 B 25.18

    Auswirkungen einer bauplanungsrechtlich unzulässigen Wohnnutzung auf das

  • BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10

    Gehörsverstoß; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler; Heilung;

  • BVerwG, 08.11.2012 - 5 C 4.12

    Revisionsbegründungsfrist; Telefax; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

  • BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Unzulässiges Überraschungsurteil - Gewährung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.01.2024 - 4 RS 1.23

    Anhörungsrüge - Zulässigkeit - Bekanntgabe - Kenntnisnahme - Darlegung -

    Weiter ist an die Verletzung rechtlichen Gehörs durch eine Entscheidung zu denken, die sich auf für die Beteiligten überraschende rechtliche Gesichtspunkte stützt (BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2020 - 5 C 6.19 - juris Rn. 9; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2022 - OVG 4 N 64/20 - juris Rn. 6 f.).

    Im Anwaltsprozess ist Maßstab der gewissenhafte und kundige Verfahrensbevollmächtigte, der die vertretbaren Auffassungen in den Blick nimmt (BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2020 - 5 C 6.19 - juris Rn. 10).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2022 - 4 N 64.20

    Mündliche Verhandlung - Befangenheitsantrag - Ablehnungsgesuch - Fortsetzung des

    Darüber hinaus darf sich das Urteil nicht auf rechtliche Gesichtspunkte stützen, die für die Beteiligten überraschend sind (§ 108 Abs. 2 VwGO in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG; siehe BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2020 - 5 C 6.19 - juris Rn. 9).

    Daran fehlt es unter anderem, wenn das Gericht seine Entscheidung ohne vorherigen Hinweis tragend auf eine rechtliche Erwägung stützt, die weder im Verwaltungsverfahren noch im bisherigen Gerichtsverfahren erörtert worden ist und die etwa in ihrer Spezialität zunächst als fernliegend anzusehen ist (so insgesamt BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2020 - 5 C 6.19 - juris Rn. 10).

  • OVG Hamburg, 16.02.2021 - 5 Bf 501/19

    Beihilfeanspruch hinsichtlich der Aufwendungen für eine stationäre

    Aufwendungen für eine medizinisch notwendige Behandlung sind nach § 80 Abs. 4 Satz 1 HmbBG (juris: BG HA) dann der Höhe nach (wirtschaftlich) angemessen, wenn keine gleich wirksame aber preisgünstigere Behandlung zur Verfügung steht (Anschluss an: BVerwG, Urt. v. 16.7.2020, 5 C 6/19, IÖD 2020, 254; Urt. v. 8.11.2012, 5 C 4/12, NVwZ-RR 2013, 192; Beschl. v. 19.8.2009, 2 B 19/09, juris).

    Die Aufwendungen sind der Höhe nach (wirtschaftlich) angemessen, wenn und soweit keine gleich wirksame preisgünstigere Behandlung zur Verfügung steht (BVerwG, Urt. v. 16.7.2020, 5 C 6/19, IÖD 2020, 254, juris Rn. 17; Urt. v. 8.11.2012, 5 C 4/12, NVwZ-RR 2013, 192, juris Rn. 15; Beschl. v. 19.8.2009, 2 B 19/09, juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 02.06.2022 - 24 B 20.2144

    Vorlagepflicht aussagekräftiger Unterlagen bei geltend gemachtem Beihilfeanspruch

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 16. Juli 2020 - 5 C 6.19 - das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
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