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   BVerwG, 16.07.2020 - 5 P 8.19   

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BVerwG, 16.07.2020 - 5 P 8.19 (https://dejure.org/2020,32232)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.2020 - 5 P 8.19 (https://dejure.org/2020,32232)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - 5 P 8.19 (https://dejure.org/2020,32232)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Mitbestimmung der Stufenvertretung bei der Versetzung des Geschäftsführers eines Jobcenters

  • doev.de PDF

    Mitbestimmung der Stufenvertretung bei der Versetzung des Geschäftsführers eines Jobcenters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstrakter Feststellungsantrag; Auslegung; Zulässigkeit; Beabsichtigung einer Maßnahme; Erledigung; Befugnis zur Entscheidung in Personalangelegenheiten; Personalangelegenheit; Zustimmungsvorbehalt; Antrag auf Beteiligung des Personalrats; Mitbestimmung des Personalrats; ...

  • rechtsportal.de

    Kein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Versetzung des Geschäftsführers eines Jobcenters; Mitbestimmungsrecht besteht nur auf Antrag des zu versetzenden Geschäftsführers des Jobcenters; Der Geschäftsführer eines Jobcenters ist zu selbstständigen Entscheidungen ...

  • datenbank.nwb.de

    Mitbestimmung der Stufenvertretung bei der Versetzung des Geschäftsführers eines Jobcenters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Abberufung durch die Trägerversammlung nur auf Antrag des Geschäftsführers mitbestimmungspflichtig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2021, 52
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.09.2013 - 6 P 4.13

    Zuweisung einer Tätigkeit beim Jobcenter; Arbeitnehmer der Bundesagentur;

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2020 - 5 P 8.19
    Die Versetzung eines Beschäftigten unterliegt gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG sowohl der Mitbestimmung des Personalrats der aufnehmenden als auch desjenigen der abgebenden Dienststelle (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. September 1994 - 6 P 32.92 - BVerwGE 96, 355 , vom 16. April 2012 - 6 P 1.11 - BVerwGE 143, 6 Rn. 54 und vom 24. September 2013 - 6 P 4.13 - BVerwGE 148, 36 Rn. 21 m.w.N.).

    Denn das Jobcenter ist eine einstufige Verwaltung, die nicht in den Geschäftsbereich einer mehrstufigen Verwaltung eingebunden, sondern gegenüber den Trägern unabhängig ist, so dass der Antragsteller im Verhältnis zum Personalrat des Jobcenters keine Stufenvertretung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. September 2013 - 6 P 4.13 - BVerwGE 148, 36 Rn. 27 m.w.N.).

    Der Geschäftsführer des Jobcenters hat die Möglichkeit, maßgeblichen Einfluss auf Zuweisungsentscheidungen der Agentur für Arbeit zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. September 2013 - 6 P 4.13 - BVerwGE 148, 36 Rn. 22 m.w.N.), die gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 4a BPersVG eine Personalangelegenheit im Sinne des § 14 Abs. 3 Alt. 2 BPersVG sind, wenn die Zuweisung für eine Dauer von mehr als drei Monaten erfolgt.

  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 P 18.91

    Abordnung eines Beamten - Mitbestimmung des Personalrats -

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2020 - 5 P 8.19
    Das Antragserfordernis soll die Unabhängigkeit dieser Beschäftigten bei der Führung ihrer Dienstgeschäfte sicherstellen, bei der sie als Vertreter der Dienststelle dem die Interessen der Beschäftigten vertretenden Personalrat gegenüberstehen und in diesem Sinne dessen "Gegenspieler" sind (BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1993 - 6 P 18.91 - Buchholz 251.8 § 81 RhPPersVG Nr. 1 S. 3 f).

    Die Stufenvertretung hat nämlich gemäß § 82 Abs. 2 Satz 1 BPersVG in Angelegenheiten, die einzelne Beschäftigte oder Dienststellen betreffen, dem örtlichen Personalrat Gelegenheit zur Äußerung zu geben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Oktober 1993 - 6 P 18.91 - Buchholz 251.8 § 81 RhPPersVG Nr. 1 S. 4 und vom 20. März 2002 - 6 P 6.01 - Buchholz 250 § 77 BPersVG Nr. 16 S. 2 f.).

    Der Personalrat des Jobcenters ist deshalb bei Personalentscheidungen, die den Geschäftsführer betreffen, weder gemäß § 82 Abs. 2 BPersVG vom Bezirkspersonalrat anzuhören, noch dürfen sich die Personalvertretungen mit Rücksicht auf die Geheimhaltungspflicht gemäß § 10 BPersVG untereinander austauschen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1993 - 6 P 18.91 - Buchholz 251.8 § 81 RhPPersVG Nr. 1 S. 4).

  • BVerwG, 06.11.2018 - 5 P 8.16

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats im öffentlichen Dienst;

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2020 - 5 P 8.19
    a) Der Antrag ist als abstrakter Feststellungsantrag auszulegen und erfüllt die Anforderungen an diese Antragsform (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 6. November 2018 - 5 P 8.16 - ZfPR-online 2019, Nr. 2 S. 7 ff.).

    Darüber hinaus ergibt sich aus der Begründung des Antrags, die bei seiner vom Rechtsbeschwerdegericht vorzunehmenden Auslegung mit heranzuziehen ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 2015 - 5 P 1.14 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 18 Rn. 9, vom 29. Mai 2018 - 5 P 6.16 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 20 Rn. 15 und vom 6. November 2018 - 5 P 8.16 - ZfPR-online 2019, Nr. 2 S. 7 Rn. 8, jeweils m.w.N.), dass sich der Antrag nur auf die anlassgebende Fallkonstellation bezieht, also nur solche Fälle in den Blick nimmt, in denen der Geschäftsführer einer gemeinsamen Einrichtung nach § 44b SGB II (Jobcenter, § 6d SGB II) zugleich Bundesbediensteter und die Regionaldirektion für seine Versetzung zuständig ist.

  • BVerwG, 31.01.2017 - 5 P 10.15

    Agentur für Arbeit; Behördenorganisation; Bestimmtheitsgebot; Bundesagentur für

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2020 - 5 P 8.19
    An die Stelle des Personalrats derjenigen Dienststelle, über deren Angelegenheit von einer übergeordneten Dienststelle entschieden wird, tritt die bei dieser Dienststelle gebildete Stufenvertretung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 5 P 10.15 - BVerwGE 157, 266 Rn. 28).
  • BVerwG, 16.09.1994 - 6 P 32.92

    Festsetzung des Gegenstandswerts für ein Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2020 - 5 P 8.19
    Die Versetzung eines Beschäftigten unterliegt gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG sowohl der Mitbestimmung des Personalrats der aufnehmenden als auch desjenigen der abgebenden Dienststelle (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. September 1994 - 6 P 32.92 - BVerwGE 96, 355 , vom 16. April 2012 - 6 P 1.11 - BVerwGE 143, 6 Rn. 54 und vom 24. September 2013 - 6 P 4.13 - BVerwGE 148, 36 Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.03.1982 - 6 P 8.80

    Festsetzung des Gegenstandswerts eines Beschwerdeverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2020 - 5 P 8.19
    Der Begriff der "Personalangelegenheiten" in § 14 Abs. 3 BPersVG ist mit dem in anderen Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes wortgleich verwandten Begriff identisch und umfasst nur die in § 75 Abs. 1, § 76 Abs. 1 BPersVG aufgezählten Angelegenheiten (BVerwG, Beschluss vom 11. März 1982 - 6 P 8.80 - BVerwGE 65, 127 ).
  • BVerwG, 16.04.2012 - 6 P 1.11

    Dienststelle Flugsicherung beim Luftfahrt-Bundesamt; DFS Deutsche Flugsicherung

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2020 - 5 P 8.19
    Die Versetzung eines Beschäftigten unterliegt gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG sowohl der Mitbestimmung des Personalrats der aufnehmenden als auch desjenigen der abgebenden Dienststelle (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. September 1994 - 6 P 32.92 - BVerwGE 96, 355 , vom 16. April 2012 - 6 P 1.11 - BVerwGE 143, 6 Rn. 54 und vom 24. September 2013 - 6 P 4.13 - BVerwGE 148, 36 Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.05.2018 - 5 P 6.16

    Ablauf der Amtszeit; Antragsauslegung; Antragsumstellung; Antragsänderung;

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2020 - 5 P 8.19
    Darüber hinaus ergibt sich aus der Begründung des Antrags, die bei seiner vom Rechtsbeschwerdegericht vorzunehmenden Auslegung mit heranzuziehen ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 2015 - 5 P 1.14 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 18 Rn. 9, vom 29. Mai 2018 - 5 P 6.16 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 20 Rn. 15 und vom 6. November 2018 - 5 P 8.16 - ZfPR-online 2019, Nr. 2 S. 7 Rn. 8, jeweils m.w.N.), dass sich der Antrag nur auf die anlassgebende Fallkonstellation bezieht, also nur solche Fälle in den Blick nimmt, in denen der Geschäftsführer einer gemeinsamen Einrichtung nach § 44b SGB II (Jobcenter, § 6d SGB II) zugleich Bundesbediensteter und die Regionaldirektion für seine Versetzung zuständig ist.
  • BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 1.14

    Anfechtung einer Personalratswahl einer Agentur für Arbeit; Antragsberechtigung;

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2020 - 5 P 8.19
    Darüber hinaus ergibt sich aus der Begründung des Antrags, die bei seiner vom Rechtsbeschwerdegericht vorzunehmenden Auslegung mit heranzuziehen ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 2015 - 5 P 1.14 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 18 Rn. 9, vom 29. Mai 2018 - 5 P 6.16 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 20 Rn. 15 und vom 6. November 2018 - 5 P 8.16 - ZfPR-online 2019, Nr. 2 S. 7 Rn. 8, jeweils m.w.N.), dass sich der Antrag nur auf die anlassgebende Fallkonstellation bezieht, also nur solche Fälle in den Blick nimmt, in denen der Geschäftsführer einer gemeinsamen Einrichtung nach § 44b SGB II (Jobcenter, § 6d SGB II) zugleich Bundesbediensteter und die Regionaldirektion für seine Versetzung zuständig ist.
  • BVerwG, 20.03.2002 - 6 P 6.01

    Antragsabhängige Mitbestimmung; in § 14 Abs. 3 BPersVG bezeichnete Beschäftigte;

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2020 - 5 P 8.19
    Die Stufenvertretung hat nämlich gemäß § 82 Abs. 2 Satz 1 BPersVG in Angelegenheiten, die einzelne Beschäftigte oder Dienststellen betreffen, dem örtlichen Personalrat Gelegenheit zur Äußerung zu geben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Oktober 1993 - 6 P 18.91 - Buchholz 251.8 § 81 RhPPersVG Nr. 1 S. 4 und vom 20. März 2002 - 6 P 6.01 - Buchholz 250 § 77 BPersVG Nr. 16 S. 2 f.).
  • BVerwG, 26.07.2021 - 5 PB 11.20

    Keine Modifizierung des Maßnahmebegriffs im Sinne des § 69 BPersVG a.F. in Bezug

    Denn wenn die Weisung einer übergeordneten Dienststelle in einem hierarchisch gegliederten Verwaltungsaufbau die Entscheidungszuständigkeit des Leiters einer nachgeordneten Dienststelle und damit auch die Beteiligungsbefugnis der bei ihr gebildeten Personalvertretung nicht aufhebt, solange nicht die übergeordnete Dienststelle die Entscheidung im Wege des Selbsteintritts an sich zieht, muss dies erst recht gelten, wenn eine Weisung gegenüber einer Dienststelle erfolgt, die wie das Jobcenter nicht in den Geschäftsbereich der mehrstufigen Verwaltung der anweisenden Bundesagentur für Arbeit eingebunden, sondern dieser gegenüber rechtlich eigenständig ist (vgl. zu der in stRspr anerkannten rechtlichen Eigenständigkeit der Jobcenter gegenüber der Bundesagentur für Arbeit etwa BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 127 Rn. 13 und vom 16. Juli 2020 - 5 P 8.19 - PersV 2021, 24 Rn. 16, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.04.2022 - 5 P 8.20

    Beachtlichkeit der Gründe für die Verweigerung der Zustimmung zu einer

    Gemäß § 82 Abs. 1 BPersVG a. F. ist in Angelegenheiten, in denen die Dienststelle nicht zur Entscheidung befugt ist, anstelle des (dortigen) Personalrats die bei der zuständigen Dienststelle gebildete Stufenvertretung zu beteiligen, für deren Befugnisse und Pflichten gemäß § 82 Abs. 4 BPersVG a. F. die §§ 69 bis 81 BPersVG a. F. entsprechend gelten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2020 - 5 P 8.19 - PersV 2021, 24 Rn. 12 m. w. N.).
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