Rechtsprechung
   BVerwG, 16.08.1983 - 9 C 853.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,102
BVerwG, 16.08.1983 - 9 C 853.80 (https://dejure.org/1983,102)
BVerwG, Entscheidung vom 16.08.1983 - 9 C 853.80 (https://dejure.org/1983,102)
BVerwG, Entscheidung vom 16. August 1983 - 9 C 853.80 (https://dejure.org/1983,102)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,102) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesetzlicher Richter - Rechtliches Gehör - Schlüssigkeit einer Gehörsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1983 - 9 C 853.80
    Zur schlüssigen Rüge einer mit der Revision geltend gemachten Verletzung rechtlichen Gehörs gehören grundsätzlich auch Ausführungen darüber, was der Kläger bei Gewährung rechtlichen Gehörs über sein bisheriges Vorbringen hinaus noch vorgetragen hätte (im Anschluß an den Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23).

    Zur schlüssigen Rüge einer Verletzung rechtlichen Gehörs gehören auch Ausführungen darüber, was der Kläger im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs über sein bisheriges Vorbringen hinaus noch vorgetragen hätte (vgl. Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23).

  • BVerwG, 09.09.1980 - 9 ER 402.80

    Unzulässigkeit einer Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bestimmung der

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1983 - 9 C 853.80
    Die Vorschrift des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO räumt der Exekutive keinen unzulässigen Einfluß auf die Bestimmung des gesetzlichen Richters ein (Bestätigung des Beschlusses vom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 19).

    Die Vorschrift des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO entspricht diesen Voraussetzungen (vgl. Beschluß vom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 19).

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1983 - 9 C 853.80
    101 Abs. 1 Satz 2 GG verlangt, daß sich die Entscheidungsbefugnis des Richters im konkreten Fall möglichst eindeutig aus generellen Vorschriften, nämlich aus der Zuständigkeitsregelung der Prozeßgesetze und dem Geschäftsverteilungsplan des zuständigen Gerichts, ableiten läßt (BVerfGE 21, 139 [145]; 27, 18 [35]).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 2/69

    Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1983 - 9 C 853.80
    101 Abs. 1 Satz 2 GG verlangt, daß sich die Entscheidungsbefugnis des Richters im konkreten Fall möglichst eindeutig aus generellen Vorschriften, nämlich aus der Zuständigkeitsregelung der Prozeßgesetze und dem Geschäftsverteilungsplan des zuständigen Gerichts, ableiten läßt (BVerfGE 21, 139 [145]; 27, 18 [35]).
  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1983 - 9 C 853.80
    Damit bestanden allgemeine, die "Zustimmung" im Sinne des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO regelnde Vorschriften, die bei richtiger, am Zweck des Verteilungsverfahrens orientierter Anwendung zu keiner Manipulation der Justiz durch sachfremde Einflüsse (BVerfGE 17, 294) führen konnten, zumal aufenthaltsbestimmende Maßnahmen der Ausländerbehörden regelmäßig zu einem Zeitpunkt ergehen, in dem die Begründetheit des Asylbegehrens vom Bundesamt noch nicht geprüft worden und die Möglichkeit eines Rechtsstreits daher offen ist.
  • BVerwG, 31.07.2013 - 6 C 9.12

    Akademischer Grad; Doktorgrad; Gesetzesbestimmtheit; Unwürdigkeit; späteres

    Wird ein Gehörsverstoß geltend gemacht, sind demnach substantiierte Ausführungen darüber erforderlich, was im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs über das bisherige Vorbringen hinaus noch entscheidungserheblich vorgetragen worden wäre bzw. welche Beweisanträge gestellt worden wären (vgl. Urteile vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 26 S. 10 und vom 24. September 1992 - BVerwG 3 C 88.88 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 61 S. 267 f.).
  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Ausnahmen von diesem Grundsatz hat das BVerwG nur in Fällen gemacht, in denen das rechtliche Gehör im Ergebnis nicht verletzt war (Urteil vom 16. August 1983 9 C 853.80, Buchholz, a.a.O., 310, § 52 VwGO Nr. 26; Beschluss vom 25. November 1991 5 B 129.91, Buchholz, a.a.O., 303, § 227 ZPO Nr. 17).
  • BVerwG, 02.01.2001 - 4 BN 13.00

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren;

    Dazu ist erforderlich, dass der Beschwerdeführer angibt, welches Vorbringen ihm infolge der - angeblichen - Verkürzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör abgeschnitten worden sein soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 26).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht