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BVerwG, 16.08.1989 - 7 B 122.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis - Maßgebliche Sachlage im Verfahren der Entziehung der Fahrerlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 29.11.1988 - 9 K 2176/88
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.1989 - 19 A 239/89
- BVerwG, 16.08.1989 - 7 B 122.89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83
Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU
Auszug aus BVerwG, 16.08.1989 - 7 B 122.89
Daß nach fünf mit Geldbußen belegten Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb von zwei Jahren, davon drei Verstößen innerhalb von sechs Wochen, und zudem nach Eintragung von 16 Punkten im Verkehrszentralregister für die Behörde Anlaß zu Zweifeln bestehen kann, ob der Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, und daß deshalb die Anordnung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten gemäß § 15 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVZO beizubringen, rechtmäßig sein kann, selbst wenn sich die Zweifel nur auf die charakterliche Eignung erstrecken, ist eindeutig und bedarf nicht erst der Klärung in einem Revisionsverfahren (vgl. auch Urteil des beschließenden Senats vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 26.83 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 71).Daß dem Inhaber einer Fahrerlaubnis, an dessen Eignung Zweifel entstanden sind, eine Mitwirkungslast zur Ausräumung solcher Zweifel obliegt (Urteil des beschließenden Senats vom 12. März 1985 a.a.O.) und er sich nicht im nachhinein darauf berufen kann, "aufgrund seiner desolaten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage (gewesen zu sein), die mit der Einholung eines solchen Gutachtens entstehenden Kosten zu zahlen" (Beschwerdeschrift S. 3), bedarf ebenfalls nicht erst der Klärung in einem Revisionsverfahren.
- BVerwG, 13.01.1961 - VII C 233.59
Sonstige Straftaten und charakterliche Fahreignung
Auszug aus BVerwG, 16.08.1989 - 7 B 122.89
Schließlich ist in ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats (BVerwGE 11, 334 [BVerwG 13.01.1961 - VII C 233/59] ; 42, 206 [BVerwG 17.05.1973 - V C 108/72] ; 51, 359 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74] ) geklärt, daß im Verfahren der Entziehung der Fahrerlaubnis ausschließlich die bei Abschluß des Verwaltungsverfahrens bestehende Sachlage maßgebend ist und der Betroffene folglich gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht späteres Wohlverhalten geltend machen kann, was die Beschwerde darin sieht, daß der Kläger in den nachfolgenden zweieinhalb Jahren nur wegen eines Verstoßes gegen Verkehrsregeln mit einer Geldbuße belegt worden sei. - BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74
Anlaufhemmung
Auszug aus BVerwG, 16.08.1989 - 7 B 122.89
Schließlich ist in ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats (BVerwGE 11, 334 [BVerwG 13.01.1961 - VII C 233/59] ; 42, 206 [BVerwG 17.05.1973 - V C 108/72] ; 51, 359 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74] ) geklärt, daß im Verfahren der Entziehung der Fahrerlaubnis ausschließlich die bei Abschluß des Verwaltungsverfahrens bestehende Sachlage maßgebend ist und der Betroffene folglich gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht späteres Wohlverhalten geltend machen kann, was die Beschwerde darin sieht, daß der Kläger in den nachfolgenden zweieinhalb Jahren nur wegen eines Verstoßes gegen Verkehrsregeln mit einer Geldbuße belegt worden sei.
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 16.08.1989 - 7 B 122.89
Die Frage, ob das Berufungsgericht insoweit auch den Einzelfall zutreffend bewertet hat, was die Beschwerde offensichtlich verneint, verleiht der Rechtssache nicht die zur Revisionszulassung erforderliche grundsätzliche Bedeutung (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61] ). - BVerwG, 18.05.1973 - VII C 12.71
Voraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis bei fortgesetzter Missachtung …
Auszug aus BVerwG, 16.08.1989 - 7 B 122.89
Schließlich ist in ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats (BVerwGE 11, 334 [BVerwG 13.01.1961 - VII C 233/59] ; 42, 206 [BVerwG 17.05.1973 - V C 108/72] ; 51, 359 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74] ) geklärt, daß im Verfahren der Entziehung der Fahrerlaubnis ausschließlich die bei Abschluß des Verwaltungsverfahrens bestehende Sachlage maßgebend ist und der Betroffene folglich gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht späteres Wohlverhalten geltend machen kann, was die Beschwerde darin sieht, daß der Kläger in den nachfolgenden zweieinhalb Jahren nur wegen eines Verstoßes gegen Verkehrsregeln mit einer Geldbuße belegt worden sei. - BVerwG, 17.05.1973 - V C 108.72
Tuberkulosehilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Beschränkung eines …
Auszug aus BVerwG, 16.08.1989 - 7 B 122.89
Schließlich ist in ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats (BVerwGE 11, 334 [BVerwG 13.01.1961 - VII C 233/59] ; 42, 206 [BVerwG 17.05.1973 - V C 108/72] ; 51, 359 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74] ) geklärt, daß im Verfahren der Entziehung der Fahrerlaubnis ausschließlich die bei Abschluß des Verwaltungsverfahrens bestehende Sachlage maßgebend ist und der Betroffene folglich gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht späteres Wohlverhalten geltend machen kann, was die Beschwerde darin sieht, daß der Kläger in den nachfolgenden zweieinhalb Jahren nur wegen eines Verstoßes gegen Verkehrsregeln mit einer Geldbuße belegt worden sei. - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 16.08.1989 - 7 B 122.89
Die Frage, ob das Berufungsgericht insoweit auch den Einzelfall zutreffend bewertet hat, was die Beschwerde offensichtlich verneint, verleiht der Rechtssache nicht die zur Revisionszulassung erforderliche grundsätzliche Bedeutung (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61] ).