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   BVerwG, 16.09.1977 - VII C 66.75   

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https://dejure.org/1977,753
BVerwG, 16.09.1977 - VII C 66.75 (https://dejure.org/1977,753)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1977 - VII C 66.75 (https://dejure.org/1977,753)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1977 - VII C 66.75 (https://dejure.org/1977,753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausschließliche internationale Zuständigkeit der belgischen Gerichte für Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Flugsicherungsgebühren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht zur Erhebung von Gebühren für Flugsicherung im unteren Luftraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hoheitsrecht des Bundes - Gebühren für Flugsicherung - Unterer Luftraum - Zwischenstaatliche Einrichtung - Eurocontrol - Hoheitsverzicht - Internationale Zuständigkeit

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 14.10.1976 - 29/76

    LTU / Eurocontrol

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 7 C 66.75
    Denn die dort festgelegte Form der Gebührenerhebung ("Rechnung") und die ausdrückliche Aufnahme der im internationalen Privatrecht üblichen Gerichtsstandsklausel ("Erfüllungsort") sprechen dafür, daß die Beklagte von einer Erhebung und Beitreibung der Gebühren - unbeschadet des öffentlich-rechtlichen Charakters dieser Gebühren (vgl die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Oktober 1976, Rs 29/76 (EuGHE XXII 1541 = NJW 1977, 489)) - in privatrechtlichen Formen ausgeht, und nach internationalem Privatrecht ist durch die Bestimmung des Erfüllungsorts zugleich auch der maßgebende internationale (örtliche) Gerichtsstand bestimmt (vgl Zöller, ZPO , 11. Aufl 1974, Einl VII C 1; Baumbach-Lauterbach, ZPO , 34. Aufl 1976, Übersicht § 12 Anm 1 B).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 7 C 66.75
    Die Grundstruktur der Verfassung, die auch im Anwendungsbereich des Art. 24 Abs. 1 GG zu wahren ist (BVerfGE 30, 1 (19); 37, 270 (280)) und zu der der in Art. 19 Abs. 4 GG festgelegte Rechtsstaatsgrundsatz des richterlichen Individualrechtsschutzes gehört, wird durch diese Regelung nicht beeinträchtigt.
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 7 C 66.75
    Dementsprechend kann denn auch das gemäß Art. 24 Abs. 1 GG ergangene Gesetz nicht nur besagen, daß die Übertragung von Hoheitsrechten auf die zwischenstaatliche Einrichtung überhaupt zulässig ist, sondern auch, daß die Maßnahmen der zwischenstaatlichen Einrichtung einer anderen als der jeweiligen nationalen Gerichtsbarkeit aller Vertragsstaaten und damit auch einer anderen als der eigenen Gerichtsbarkeit unterworfen werden dürfen L (vgl BVerfGE 31, 145 (174); vgl ferner Seidl-Hohenveldern, Recht der Internationalen Organisationen einschließlich der Supranationalen Gemeinschaften, 2. Aufl 1971, RdNr 1908 S 248).
  • BVerwG, 23.02.1960 - I C 240.58

    Rechtmäßigkeit eines Verbots des Schutzmittelverkaufs aus Straßenautomaten -

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 7 C 66.75
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht auch schon für die Grundrechtsbeschränkung nach der alten Fassung des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG mehrfach ausgesprochen (BVerwGE 10, 164 (165); 21, 203 (205)).
  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 7 C 66.75
    Die ausschließliche internationale Zuständigkeit der belgischen Gerichte, die trotz den §§ 549 Abs. 2 ZPO , 173 VwGO vom Revisionsgericht zu prüfen ist (vgl BGHZ 44, 46), ergibt sich aus folgendem:.
  • BVerwG, 01.06.1965 - I C 34.63

    Erlaubnispflicht für den Betrieb von Fahrschulen - Inhaltliche Ausgestaltung der

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 7 C 66.75
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht auch schon für die Grundrechtsbeschränkung nach der alten Fassung des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG mehrfach ausgesprochen (BVerwGE 10, 164 (165); 21, 203 (205)).
  • BVerfG, 29.05.1974 - 2 BvL 52/71

    Solange I

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 7 C 66.75
    Art. 24 Abs. 1 GG hat den Sinn, die darin zugunsten der zwischenstaatlichen Einrichtung ermöglichte Aufgabe des staatlichen Ausschließlichkeitsanspruchs (vgl BVerfGE 37, 271 (280)) wegen ihrer staatsrechtlichen Bedeutung dem Gesetzgeber vorzubehalten.
  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 C 72.75

    Hoheitsrecht des Bundes - Gebühren für Flugsicherung - Unterer Luftraum -

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 7 C 66.75
    Diese Gebührenhoheit der Beklagten für den oberen Luftraum ergibt sich mit der Ansicht des Berufungsgerichts und des in der Parallelsache (BVerwG VII C 72.75) ergangenen Urteils des VGH Bayern vom 22. September 1975 - Nr. 98 VII 74 - aus Art. 6 Abs. 2 Buchst e und Art. 20 ECV.
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    1. Die in dem Verfahren 2 BvR 1124/77 erhobene Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu 2) ist unzulässig, soweit sie sich gegen den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 1977 (VII C 66.75) richtet, durch den die Bestimmung eines zuständigen Gerichts mangels deutscher internationaler Zuständigkeit abgelehnt wurde.
  • BVerwG, 08.01.1979 - 7 CB 104.78

    Gebühren für die Inanspruchnahme von Flugsicherungsdiensten - Aufhebung von

    Die Klage, die auf Aufhebung der entsprechenden Gebührenrechnungen, hilfsweise auf Feststellung, daß die Gebührenrechnungen rechtswidrig waren, und äußerst hilfsweise auf Feststellung gerichtet war, daß die von der Beklagten mit den Rechnungen geforderten Gebühren von der Klägerin nicht geschuldet werden, ist hinsichtlich des Hauptantrages und des ersten Hilfsantrages vom Oberverwaltungsgericht im Teilurteil vom 7. Juli 1975 als unbegründet angesehen worden; die dagegen eingelegte Revision der Klägerin ist durch Urteil des beschließenden Senats vom 16. September 1977 - BVerwG 7 C 66.75 - mit der Begründung zurückgewiesen worden, der Rechtsstreit gehöre nicht vor ein deutsches Verwaltungsgericht, weil für die Gebührenforderungen der in Brüssel ansässigen Beklagten die ausschließliche internationale Zuständigkeit der belgischen Gerichte mit der Wirkung begründet sei, daß sich die deutschen Gerichte jeder Sachentscheidung zu enthalten hätten.

    Grundsätzliche Bedeutung kommt der Rechtssache nicht mehr zu, nachdem der beschließende Senat in dem erwähnten Urteil vom 16. September 1977 - BVerwG 7 C 66.75 - und in dem weiteren Urteil vom 16. September 1977 - BVerwG 7 C 72.75 - die mit der Beschwerde erneut aufgeworfenen - zweifellos schwierigen und problematischen - Rechtsfragen entschieden hat.

    Der Umstand, daß der Beschluß des beschließenden Senats vom 10. Oktober 1977 - BVerwG 7 C 66.75 -, mit dem die Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts mangels Zuständigkeit der deutschen Verwaltungsgerichte abgelehnt wurde, mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen worden ist, hinderte das Oberverwaltungsgericht nicht an der Entscheidung über den zweiten Hilfsantrag.

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