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   BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 1.77   

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BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 1.77 (https://dejure.org/1980,589)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1980 - 1 C 1.77 (https://dejure.org/1980,589)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1980 - 1 C 1.77 (https://dejure.org/1980,589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Definition des Begriffs "Kriegswaffen" in Falle eines vollautomatischen Selbstladegewehrs - Bestehen eines Rechtsanspruchs auf Erteilung der Beförderungsgenehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) - Umfang der Erstreckung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 61, 24
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 197/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 GewStDV hinsichtlich der Pfanleiher

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 1.77
    Es muß deshalb dem Verordnunggeber überlassen bleiben, bei einer derartigen Entscheidung den Zeitpunkt zu bestimmen, von dem an der Wandel der Verhältnisse eine Angleichung des Rechts an einen inzwischen eingetretenen Zustand als geboten erscheinen läßt (vgl. dazu BVerfGE 42, 374 [395 f.] sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 12. Dezember 1979 - BVerwG 8 C 2.79 -, Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 5 = NJW 1980, 1970).
  • BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 2.79
    Auszug aus BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 1.77
    Es muß deshalb dem Verordnunggeber überlassen bleiben, bei einer derartigen Entscheidung den Zeitpunkt zu bestimmen, von dem an der Wandel der Verhältnisse eine Angleichung des Rechts an einen inzwischen eingetretenen Zustand als geboten erscheinen läßt (vgl. dazu BVerfGE 42, 374 [395 f.] sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 12. Dezember 1979 - BVerwG 8 C 2.79 -, Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 5 = NJW 1980, 1970).
  • LG München I, 19.01.2018 - 12 KLs 111 Js 239798/16

    Münchner Amoklauf: Sieben Jahre Haft für Waffenlieferanten

    Es kommt schon aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit rechtlich nicht darauf an, ob diese Waffe von regulären Streitkräften noch verwendet wird (vgl. u.a. BVerwGE 61, 24; BGH NStZ 1997, 552; OLG Karlsruhe NJW 1992, 1057).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

    Vielmehr sind alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls in die Abwägung einzubeziehen (BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]; 61, 32 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 1/77]).
  • BVerwG, 18.03.1985 - 1 B 6.85

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, welche Feststellungen getroffen werden

    Erfolg stehen, was einschließt, daß kein Mißverhältnis zwischen dem konkreten Tatgeschehen, insbesondere nach Art und Schwere, und den mit der Ausweisung für den Ausländer verbundenen Folgen bestehen darf (vgl. etwa BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]; 61, 32 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 1/77]).

    Hält sich der Ausgewiesene zusammen mit seinem ebenfalls ausländischen Ehegatten und seinen Kindern im Bundesgebiet auf, so muß auch geprüft werden, ob der Schutz von Ehe und Familie Vorrang vor dem Interesse an der Ausreise des Ausländers beansprucht (vgl. etwa BVerwGE 48, 299 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]; 61, 32 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 1/77]).

  • BVerwG, 24.10.1984 - 1 B 129.84

    Ermessensentscheidung über eine Ausweisung und über die Verlängerung einer

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet, daß die mit der Ausweisung für den Ausländer verbundenen Nachteile nicht außer Verhältnis zu dem bezweckten Erfolg stehen, was einschließt, daß kein Mißverhältnis zwischen dem konkreten Tatgeschehen, insbesondere nach Art und Schwere, und den mit der Ausweisung für den Ausländer verbundenen Folgen bestehen darf (vgl. etwa BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]; 61, 32 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 1/77]).

    Hält sich der Ausgewiesene zusammen mit seinem ebenfalls ausländischen Ehegatten und seinen Kindern im Bundesgebiet auf, so muß auch geprüft werden, ob der Schutz von Ehe und Familie Vorrang vor dem Interesse an der Ausreise des Ausländers beansprucht (vgl. etwa BVerwGE 48, 299 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]; 61, 32 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 1/77]).

  • BGH, 08.04.1997 - 1 StR 606/96

    Rechtmäßigkeit der Verurteilung wegen fahrlässiger Ausübung der tatsächlichen

    Darauf, daß diese Munition von regulären Streitkräften heute nicht mehr verwendet wird, kommt es rechtlich nicht an (vgl. BVerwGE 61, 24; BayObLG, Urt. vom 16. Juli 1985 - 4 RReg. 4 St 110/85 - HessVGH, Urteile vom 26. Mai 1982 - V OE 7/81 - und vom 1. September 1982 - V OE 11/81; Pottmeyer, KWKG 2. Aufl. § 1 Rdn. 68).
  • VG Berlin, 07.12.2023 - 4 K 319.22

    Kriegswaffenkontrolle: Kriegswaffeneigenschaft von Hohlladungen

    Das BVerwG hat bereits in seinem Urteil vom 16. September 1980 (BVerwG 1 C 1.77 - juris, u.a. 1. Ls.) ausgeführt, dass die von der Kriegswaffenliste wirksam erfassten Gegenstände, Stoffe und Organismen Kriegswaffen im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes sind.

    Es ist nicht möglich, einen Gegenstand, der durch die wirksame Aufnahme in die Kriegswaffenliste den Vorschriften des Kriegswaffenkontrollgesetzes unterstellt worden ist, anders als durch seine Streichung aus der Kriegswaffenliste, die als Änderung der Kriegswaffenliste nach § 1 Abs. 2 KrWaffKontrG vorzunehmen ist, dem Anwendungsbereich des Gesetzes zu entziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1980, a.a.O., Rn. 59).

  • BVerwG, 11.02.1981 - 1 B 803.80

    Einstufung einer Waffe als Kriegswaffe

    Diese Fragen beantworten sich, wie der Senat in seinem Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 1.77 - entschieden hat, nach dem eindeutigen Wortlaut des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen vom 20. April 1961 (BGBl. I S. 444), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Mai 1978 (BGBl. I S. 641) - KWKG - dahin, daß alle von der Kriegswaffenliste wirksam erfaßten Gegenstände, Stoffe und Organismen Kriegswaffen im Sinne dieses Gesetzes sind.

    Diese Frage, mit der der Kläger ersichtlich klären lassen will, unter welchen Voraussetzungen eine Waffe - hier: der US-Karabiner 30 M 2 - nicht mehr als Kriegswaffe anzusehen ist, stellt sich in dieser Form nicht und ist im übrigen durch das erwähnte Urteil des Senats vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 1.77 - hinreichend geklärt.

  • BVerwG, 26.04.1988 - 1 D 95.87

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen unerlaubter Einfuhr von

    Sie sind daher nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 1980 (BVerwGE 61, 24 [BVerwG 16.09.1980 - BVerwG 1 C 1.77]) Kriegswaffen im Sinne von § 1 des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG), deren Einfuhr gemäß § 3 Abs. 3 KWKG eine Genehmigung voraussetzt, die der Beamte nicht hatte.

    Das muß insbesondere gelten, weil bis zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 1.77 - (BVerwGE 61, 24 [BVerwG 16.09.1980 - BVerwG 1 C 1.77]) in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend der materielle Kriegswaffenbegriff vertreten wurde, etwa im Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 9. November 1970 (NJW 1971.1375).

  • BVerwG, 02.10.1981 - 1 B 791.80

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Einstufung einer

    Diese Fragen beantworten sich, wie der Senat in seinem Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 1.77 - entschieden hat, nach dem eindeutigen Wortlaut des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen vom 20. April 1961 (BGBl. I S. 444), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Mai 1978 (BGBl. I S. 641) - KWKG - dahin, daß alle von der Kriegswaffenliste wirksam erfaßten Gegenstände, Stoffe und Organismen Kriegswaffen im Sinne dieses Gesetzes sind.

    Diese Frage, mit der der Kläger ersichtlich klären lassen will, unter welchen Voraussetzungen eine Waffe - hier: der US-Karabiner 30 M 2 - nicht mehr als Kriegswaffe anzusehen ist, stellt sich in dieser Form nicht und ist im übrigen durch das erwähnte Urteil des Senats von 16. September 1980 - BVerwG 1 C 1.77 - hinreichend geklärt.

  • LG Waldshut-Tiengen, 21.01.2013 - 6 Ns 25 Js 5449/10

    Strafzumessung: Voraussetzungen einer Verwarnung mit Strafvorbehalt nach neuem

    Die Kriegswaffeneigenschaft würde nur dann entfallen, wenn die Patrone funktionsuntüchtig geworden wäre, was nicht der Fall war (BGH, NStZ 1997, 552; OLG Karlsruhe, NStZ 1992, 242; BayObLG, NJW 1971, 1375; ebenso die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung: BVerwGE 61, 24).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 31.85

    Betätigung des Ausweisungsermessens - Beurteilungszeitpunkt

  • BVerwG, 12.11.1992 - 1 B 176.92

    Generalpräventive Erwägungen bei Ausweisung trotz laufendem Asylverfahrens

  • BVerwG, 10.09.1990 - 1 B 120.90

    Konsequenzen der Verurteilung eines Ausländers wegen eines Verbrechens zu einer

  • BVerwG, 07.10.1981 - 1 B 130.81

    Gesetzliche Voraussetzung der Ausweisung eines Ausländers - Sinn und Zweck der

  • BVerwG, 19.01.1989 - 6 C 42.86

    Rechtlicher bzw. tatsächlicher Zusammenhang zwischen der Erstattung von

  • BVerwG, 13.10.1987 - 1 CB 27.86

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.01.1983 - 1 B 141.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Einstufung einer

  • BVerwG, 18.11.1982 - 1 B 123.82

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren -

  • BVerwG, 01.02.1982 - 1 B 68.81

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BVerwG, 03.06.1982 - 1 B 18.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Einordnung einer

  • BVerwG, 18.01.1982 - 1 B 6.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 03.11.1981 - 1 B 150.81

    Ausweisung eines Ausländers - Verurteilung wegen der Begehung von Straftaten -

  • BVerwG, 14.01.1983 - 1 B 84.82

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernisse -

  • BVerwG, 18.11.1982 - 1 B 122.82

    Ausweisung eines Ausländers

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