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   BVerwG, 16.10.1968 - II WD 59.67   

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BVerwG, 16.10.1968 - II WD 59.67 (https://dejure.org/1968,1038)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1968 - II WD 59.67 (https://dejure.org/1968,1038)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1968 - II WD 59.67 (https://dejure.org/1968,1038)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für Einlegung und Begründung der Berufung gegen ein Disziplinarurteil erster Instanz - Stellung des Bundeswehrdisziplinaranwalts (BWDA) als Prozessorgan mit eigener Zuständigkeit - Befugnis zur Unterzeichnung bestimmender Schriftsätze - Vertretungsbefugnis ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.02.1966 - IV B 140.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1968 - II WD 59.67
    Da der zu den Gerichtsakten gelangte beglaubigte Ormig-Abzug der Anschuldigungsschrift vom 12. Dezember 1966 außer der mitabgezogenen Unterschrift des RegR Wa. auch noch dessen Diktatzeichen aufweist, besteht kein Zweifel daran, daß die Anschuldigungsschrift von ihm stammt und mit seinem Willen dem TDG eingereicht worden ist (BVerwG NJW 1966, 1043 [BVerwG 14.02.1966 - B IV 140/65 ]).
  • RG, 06.07.1933 - II 308/33

    Ist das Gericht ohne weiteres verpflichtet, nach dem Eintritt des

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1968 - II WD 59.67
    Einer Nachprüfung in dieser Richtung wird der Senat auch nicht etwa dadurch enthoben, daß ein Beschluß, durch den die Selbstablehnung eines Richters für begründet erklärt wird, in entsprechender Anwendung des § 28 Abs. 1 StPO einer Anfechtung mittels der Beschwerde oder der Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts ( § 338 Nr. 1 und 3 StPO) entzogen ist; zu vgl. RGSt 30, 123 und 67, 276.
  • BVerwG, 22.12.1967 - I WDB 19.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1968 - II WD 59.67
    Dabei kommt es nicht auf den Tag an, an welchem die Sendung mit der Urteilsausfertigung der Poststelle des Stabes oder der Bundeswehrdienststelle zugeht, bei welcher der WDA sein Hauptamt innehat, sondern auf den Tag des Eingangs bei dem Büro, welchem die Obliegenheiten der Geschäftsstelle des WDA zufallen (vgl. auch insoweit BDH Beschluß vom 7. April 1965 - II WDB 2/65 - und BVerwG Beschluß vom 22. Dezember 1967 - I WDB 19/67).
  • RG, 21.05.1897 - 1399/97

    Unterliegt der Gerichtsbeschluß, durch welchen auf die Anzeige eines Richters von

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1968 - II WD 59.67
    Einer Nachprüfung in dieser Richtung wird der Senat auch nicht etwa dadurch enthoben, daß ein Beschluß, durch den die Selbstablehnung eines Richters für begründet erklärt wird, in entsprechender Anwendung des § 28 Abs. 1 StPO einer Anfechtung mittels der Beschwerde oder der Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts ( § 338 Nr. 1 und 3 StPO) entzogen ist; zu vgl. RGSt 30, 123 und 67, 276.
  • RG, 06.09.1929 - III 722/29

    1. Kann eine als Beschluß bezeichnete Entscheidung, durch welche die Berufung im

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1968 - II WD 59.67
    Davon ist der Reichsdisziplinarhof aber in seiner jüngeren Rechtsprechung abgegangen (Foerster/Simons RDiszH 1932, 285) und der neueren Übung des Reichsgerichts gefolgt, die es für das Erfordernis der Schriftlichkeit genügen ließ, wenn der die Berufungseinlegung erklärende Staatsanwalt sich zur Herstellung seiner Unterschrift eines diese "in der von ihm gebräuchlichen Sohriftform wiedergebenden Namensstempels", sog. Faksimile-Stempels, bediente (RGSt 63, 246, 248).
  • RG, 30.11.1933 - III 992/33

    Was gehört zur "Schriftlichkeit" im Sinne des § 314 StPO.?

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1968 - II WD 59.67
    Auch hat es das Reichsgericht als für die Schriftlichkeit der Berufungseinlegung ausreichend bezeichnet, daß aus dem - nicht unterschriebenen - Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich sei, von wem die Erklärung herrühre, und hierbei dem Diktatzeichen des Erklärenden in Verbindung mit dem sonstigen Inhalt und der äußeren Beschaffenheit des Schriftstücks wesentliche Bedeutung beigemessen (RGSt 67, 385, 388).
  • BVerwG, 07.10.1955 - II C 27.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1968 - II WD 59.67
    Die durch das Bundesgesetz vom 7. August 1952 (BGBl 11, 685) als einfaches Gesetz in Kraft gesetzte Konvention zum Schütze der Menschernrechte und Grundfreiheiten, nach der die Urteile Öffentlich verkündet werden müssen (Art. 6 Abs. 1), bezieht sich nur auf zivilrechtliche Ansprüche und auf eine strafrechtliche Anklage, nicht aber auf das Verwaltungsstreitverfahren und das Disziplinarverfahren (vgl. OVG Münster MDR 1956, 573; BVerwG MDR 1957, 697 und BDH 4, 20, 22).
  • BDH, 17.11.1961 - II D 44/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1968 - II WD 59.67
    So hatte denn auch der II. Disziplinarsenat des BDH unter der Geltung des § 68 Satz 2 BDO a.F. für den Verteidiger, der eine Berufung bei ihm einlegen wollte, die besondere Qualifikation des § 30 e Abs. 2 Satz 2 daselbst gefordert ( BDH Urteil vom 17. November 1961 - II D 44/61).
  • BDH, 26.11.1964 - I WD 44/64

    Schutz der Ausübung des Beschwerderechts durch Verbot der dienstlichen

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1968 - II WD 59.67
    Um dem Beschuldigten einen Maßstab für die Grenzen einer sachlichen Interessenwahrung zu geben, fügte der Minister seinem Schreiben eine auszugsweise gefertigte Abschrift des Urteils vom 26. November 1964 - I WD 44/64 -, das der BDH in der Disziplinarsache eines Oberleutnants erlassen hatte, bei und empfahl dem Beschuldigten dringend dessen Kenntnisnahme.
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