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   BVerwG, 16.10.1969 - I C 71.67   

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https://dejure.org/1969,1748
BVerwG, 16.10.1969 - I C 71.67 (https://dejure.org/1969,1748)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1969 - I C 71.67 (https://dejure.org/1969,1748)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1969 - I C 71.67 (https://dejure.org/1969,1748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung ausländischer juristischer Prüfungen in Deutschland - Anforderungen an die Befähigung zum Richteramt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1970, 263
  • DVBl 1971, 360
  • AnwBl 1970, 100
  • JR 1970, 433
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 38.83

    Richtergesetz - Anerkennung ausländischer Prüfungen - Berufsschaden

    Entsprechendes gilt gemäß § 15 Abs. 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAuslG) vom 25. April 1951 (BGBl. I S. 269) für Prüfungen, die heimatlose Ausländer im Sinne des § 1 Abs. 1 HAuslG in ihrer früheren Heimat abgelegt haben (vgl. hierzu Urteil vom 16. Oktober 1969 - BVerwG 1 C 71.67 - ).

    Die Vorschrift hat bewahrenden, nicht aber positives Recht vernichtenden Charakter; das Überleitungsrecht des Deutschen Richtergesetzes ist erkennbar von der Absicht getragen, nicht nur vorhandene Richteramtsbefähigungen zu bestätigen, sondern darüber hinaus den Übergang vom alten zum neuen Recht in jeder Hinsicht möglichst ohne Härten zu vollziehen (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1969 - BVerwG 1 C 71.67 - ).

  • BSG, 27.11.1991 - 1 RA 65/90

    Ausbildungsausfallzeit bei in der DDR abgelegter juristischer Diplomprüfung

    Dabei hat die Beklagte - auch insoweit zu Gunsten der Klägerin - nicht geprüft, ob die DDR-Hochschulausbildung für ihr Berufsleben tatsächlich von Nutzen gewesen ist (BSGE 48, 219, 222 = SozR 2200 § 1259 Nr. 42 S 111) oder ob die hochschulrechtlichen Voraussetzungen der vom Senator für Justiz ausgestellten Gleichwertigkeitsbescheinigung tatsächlich vorlagen (zu den Voraussetzungen der Anerkennung des DDR-Juristen-Diploms vgl § 92 Abs. 2 , Abs. 3 Bundesvertriebenengesetz vom 28. Oktober 1961, BGBl I S 1883, idF des Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin vom 10. Mai 1971, BGBl I S 445, § 1 Abs. 1 Satz 1, 3 , § 20 Abs. 2 Flüchtlingshilfegesetz idF vom 15. Mai 1971, BGBl I S 682; zur Anwendbarkeit dieser Vorschriften - insbesondere des § 92 Abs. 3 Bundesvertriebenengesetz - neben § 112 DRiG vgl BVerwG MDR 1970, 263 - Urteil vom 16. Oktober 1969 - I C 71/67 -, ablehnend: Schmidt-Räntsch, Deutsches Richtergesetz , 4. Aufl 1988, § 112 RdZiff 1, 2; zur Gleichstellung des Abschlusses eines rechtswissenschaftlichen Studiums als Diplom-Jurist nach der Herstellung der Einheit Deutschlands vgl Art. 8 Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschnitt III 8 Buchst y, gg des Einigungsvertrages, BGBl 1990 Teil II S 889, 931).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2003 - 2 PA 40/03

    Juristische Prüfung; zur Anerkennung bei einem Kontingentflüchtling

    Auch wenn das Deutsche Richtergesetz in den §§ 5ff. DRiG und in § 112 DRiG keine abschließende Regelung etwa des Inhalts enthält, dass im Ausland erfolgreich abgelegte, den juristischen Staatsexamina in der Bundesrepublik Deutschland entsprechende Abschlüsse für die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst nur nach Maßgabe des § 112 DRiG anerkannt werden können, die erforderliche Anerkennung einer im Ausland mit Erfolg abgelegten (juristischen) Prüfung vielmehr auch durch eine Norm außerhalb des Deutschen Richtergesetzes und damit außerhalb des Bundesvertriebenengesetzes (als Spätaussiedler gem. § 112 Abs. 1 DRiG i. V. m. § 10 Abs. 2 BVFG) oder des Einigungsvertrages (gem. § 112 Abs. 2 DRiG) erfolgen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.10.1969 - BVerwG I C 71.67 -, DVBl. 1971, 360 = Buchholz 402.21 § 15 HAuslG Nr. 1), besteht eine derartige, eine Anerkennung vermittelnde Norm zu Gunsten des Antragstellers nicht.
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