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   BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 907.82   

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BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 907.82 (https://dejure.org/1984,2718)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1984 - 9 C 907.82 (https://dejure.org/1984,2718)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1984 - 9 C 907.82 (https://dejure.org/1984,2718)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag eines staatenlosen Palästinensers aus dem Libanon auf Asyl in Berlin - Flucht eines Palästinensers vor der kämpfenden Truppe "El-Fatah" auf Grund von Todesdrohungen für den Fall der Weigerung seines Anschlusses an diese Truppe - Zwangsweiser Einsatz eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 907.82
    Enthält das Vorbringen des Asylsuchenden keine Anhaltspunkte für das Vorliegen solcher Umstände kann er als Asylberechtigter nicht anerkannt werden, weil schon sein eigener Vortrag den geltend gemachten Asylanspruch nicht zu tragen vermag (vgl. Urteil vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19).
  • BVerwG, 04.06.1970 - II C 39.68

    Anerkennung eines Dienstunfalls - Wegeunfall eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 907.82
    Lediglich dann, wenn bereits ein den Anspruch verneinendes rechtskräftiges verwaltungsgerichtliches Urteil vorliegt, ist sie nicht in der Lage, durch eine nach erfolgter Sachprüfung erneut ausgesprochene Ablehnung den Verwaltungsrechtsweg für eine von diesem Urteil abweichende gerichtliche Sachentscheidung zu eröffnen (vgl. BVerwGE 35, 234 [BVerwG 04.06.1970 - II C 39/68]).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 907.82
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist nämlich eine Verfolgung nur dann "politisch" im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG, wenn sie den Betroffenen wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung treffen soll (vgl. Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 und BVerwG 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 184 und 195).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 907.82
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44) ist es im Hinblick auf die ihn treffende Mitwirkungspflicht zunächst Sache des Asylsuchenden, seine guten Gründe für eine politische Verfolgung in schlüssiger Form vorzutragen.
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 473.82

    Asylerheblichkeit - Verfolgungsmaßnahmen - Politische Beweggründe -

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 907.82
    Dazu gehört regelmäßig auch die Angabe von Umständen, aus denen sich zumindest Anhaltspunkte dafür ergeben, daß den vom Asylsuchenden befürchteten Verfolgungsmaßnahmen politische Beweggründe zugrunde liegen (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80 - Buchholz 402.25 § 6 AsylVfG Nr. 1; vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 864.80 - InfAuslR 1984, 129; vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 473.82 - ZfSH/SGB 1984, 281).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 864.80

    Verfolgungsmaßnahmen - Politische Beweggründe - Militante

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 907.82
    Dazu gehört regelmäßig auch die Angabe von Umständen, aus denen sich zumindest Anhaltspunkte dafür ergeben, daß den vom Asylsuchenden befürchteten Verfolgungsmaßnahmen politische Beweggründe zugrunde liegen (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80 - Buchholz 402.25 § 6 AsylVfG Nr. 1; vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 864.80 - InfAuslR 1984, 129; vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 473.82 - ZfSH/SGB 1984, 281).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 907.82
    Eine solche kann vielmehr nur dann angenommen werden, wenn im konkreten Fall zusätzliche besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß der Inpflichtnahme oder Bestrafung politische Motive zugrunde liegen, die Maßnahme z.B. - auch - der politischen Disziplinierung oder Einschüchterung eines politischen Gegners in den eigenen Reihen oder der Umerziehung eines Andersdenkenden dienen soll (vgl. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 801.80

    Asylbewerber - Mangelnde Handlungsfähigkeit - Asylantrag - Heilung durch

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 907.82
    Dazu gehört regelmäßig auch die Angabe von Umständen, aus denen sich zumindest Anhaltspunkte dafür ergeben, daß den vom Asylsuchenden befürchteten Verfolgungsmaßnahmen politische Beweggründe zugrunde liegen (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80 - Buchholz 402.25 § 6 AsylVfG Nr. 1; vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 864.80 - InfAuslR 1984, 129; vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 473.82 - ZfSH/SGB 1984, 281).
  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 C 875.81

    Verwaltungsverfahren - Wiederaufgreifen - Neuantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 907.82
    Er hat die alten Asylgründe (Verfolgung durch die El-Fatah) zum Gegenstand, hinsichtlich der bisher nicht vorgetragene Tatsachen geltend gemacht werden (vgl. zur Abgrenzung zwischen einem Antrag auf Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens und einem Neuantrag das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 875.81 -).
  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

    Dies gilt auch dann, wenn sich der Ausländer auf Abschiebungshindernisse beruft, die erst nach Abschluß des ersten Asylverfahrens eingetreten sind; dem steht auch nicht die Rechtskraft einer die ursprüngliche (negative) Feststellung bestätigenden Gerichtsentscheidung entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 1999 - BVerwG 1 C 6.99 - a.a.O. sowie Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 47.87 - Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 8 S. 19; vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 907.82 - a.a.O. Nr. 3 S. 7; vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 875.81 - a.a.O. Nr. 2 S. 4 und vom 4. Juni 1970 - BVerwG 2 C 39.68 - BVerwGE 35, 234 ).
  • BVerwG, 29.12.1987 - 9 CB 84.87

    Wahl der ehrenamtlichen Richter - Vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts -

    Indessen vermag sie dann, wenn bereits ein den Anspruch verheinendes rechtskräftiges Urteil vorliegt, nicht durch eine nach erfolgter Sachprüfung erneut ausgesprochene Ablehnung den Verwaltungsrechtsweg für eine von diesem Urteil abweichende gerichtliche Sachentscheidung zu eröffnen (Urteil vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 907.82 - Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 3; Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 875.81 - Buchholz a.a.O. Nr. 2; Urteil vom 4. Juni 1970 - BVerwG 2 C 25.68 - BVerwGE 35.234).
  • OVG Niedersachsen, 17.03.1997 - 12 L 1242/97

    Divergenzzulassung bei Asylfolgeantrag;; Bewilligungsumfang; Divergenzzulassung;

    Im Verfahren der Klägerin, deren erstes Asylverfahren lediglich durch Erledigungsfiktion nach § 33 S. 1 AsylVfG a.F. (VG Stade - 5 A 458/90 -) beendet worden ist, existiert nämlich eine der Zulässigkeit des Folgeantrages entgegenstehende, der Rechtskraft fähige verwaltungsgerichtliche Entscheidung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.8.1987 - BVerwG B 318.86 -, Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 6) nicht; denn aufgrund der Erledigungsfiktion des § 33 S. 1 AsylVfG a.F., die sich nur auf das gerichtliche Verfahren bezog, ist lediglich der (ablehnende) Erstbescheid vom 17. April 1990 unanfechtbar geworden, ohne daß eine (rechtskräftige) verwaltungsgerichtliche Entscheidung ebenfalls Aussagen dazu gemacht hätte, ob der Asylantrag der Klägerin vom 2. Mai 1990 der Sache nach zu Recht abgelehnt worden ist (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 16.10.1984 - BVerwG 9 C 907.82 -, Buchholz, aaO, Nr. 3 für den hinsichtlich des Umfanges der Rechtskraftwirkung vergleichbaren Fall der Klagerücknahme im Erstverfahren).
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