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   BVerwG, 16.10.1989 - 7 ER 620.89   

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https://dejure.org/1989,6540
BVerwG, 16.10.1989 - 7 ER 620.89 (https://dejure.org/1989,6540)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1989 - 7 ER 620.89 (https://dejure.org/1989,6540)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1989 - 7 ER 620.89 (https://dejure.org/1989,6540)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.05.1989 - 1 B 166.88

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Rechtswidrigkeit eines polizeilichen

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1989 - 7 ER 620.89
    Denn ein derartiges Feststellungsinteresse wegen drohender Wiederholung des erledigten Verwaltungsakts setzt, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, die hinreichend bestimmte Gefahr voraus, daß unter im wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (Urteile vom 25. November 1986 - BVerwG 1 C 10.86 - und vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 18.87 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nrn. 162, 181; Beschluß vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 -).
  • BVerwG, 25.11.1986 - 1 C 10.86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1989 - 7 ER 620.89
    Denn ein derartiges Feststellungsinteresse wegen drohender Wiederholung des erledigten Verwaltungsakts setzt, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, die hinreichend bestimmte Gefahr voraus, daß unter im wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (Urteile vom 25. November 1986 - BVerwG 1 C 10.86 - und vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 18.87 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nrn. 162, 181; Beschluß vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 -).
  • BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 18.87

    Einberufungsbescheid - Erledigung durch Zeitablauf - Einseitige

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1989 - 7 ER 620.89
    Denn ein derartiges Feststellungsinteresse wegen drohender Wiederholung des erledigten Verwaltungsakts setzt, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, die hinreichend bestimmte Gefahr voraus, daß unter im wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (Urteile vom 25. November 1986 - BVerwG 1 C 10.86 - und vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 18.87 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nrn. 162, 181; Beschluß vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 -).
  • BVerwG, 02.11.1987 - 4 B 204.87

    Beweisantrag - Sitzungsprotokoll - Beweiskraft - Gegenbeweis

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1989 - 7 ER 620.89
    Die Pflicht des Gerichts zur gesonderten Bescheidung eines Beweisantrags durch einen in der mündlichen Verhandlung bekanntzugebenden und zu begründenden Beschluß (§ 86 Abs. 2 VwGO) bezieht sich nur auf einen in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich zur Sitzungsniederschrift gestellten Beweisantrag; einen derartigen Antrag hat der Kläger ausweislich der Sitzungsniederschrift, die insoweit vollen Beweis begründet (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. November 1987 - 4 B 204.87 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 32), in der mündlichen Verhandlung vom 25. April 1989 nicht gestellt.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1989 - 7 ER 620.89
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem sog. Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983 (BVerfGE 65, 1 ) ausgeführt, zwar lägen nach dem bisherigen Erkenntnis- und Erfahrungsstand keine hinreichend sicheren Erkenntnisse vor, die das zur Informationsbeschaffung eingesetzte Mittel der Volkszählung im Sinne einer Totalerhebung als unverhältnismäßig erscheinen ließen.
  • BVerwG, 09.10.1984 - 1 C 22.83

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines berechtigten Interesses im Sinne des §

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1989 - 7 ER 620.89
    Das ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig der Fall, wenn ein Kollegialgericht das Verwaltungshandeln als objektiv rechtmäßig angesehen hat (vgl. z.B. Urteil vom 9. Oktober 1984 - BVerwG 1 C 22.83 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 144 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 22.78

    Befristetes Arbeitsverhältnis eines Wehrpflichtigen zur beruflichen Weiterbildung

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1989 - 7 ER 620.89
    Der Kläger meint, das Berufungsgericht sei von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 22.78 - (BVerwGE 59, 23 [BVerwG 24.10.1979 - 8 C 22/78]) abgewichen; dort habe das Bundesverwaltungsgericht ein Feststellungsinteresse nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO im Hinblick auf die Möglichkeit eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens bejaht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 21 A 4463/02

    Voraussetzungen der Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses; Pflicht

    etwa BVerwG, Urteil vom 29.4.1992 - 4 C 29.90 -, DVBl. 1992, 1230; abweichend für Ordnungswidrigkeitenverfahren allerdings BVerwG, Beschluss vom 16.10.1989 - 7 ER 620.89 -, juris.
  • VG Lüneburg, 06.07.2004 - 3 A 28/02

    Abwehr; Anforderung; Aufenthaltsverbot; Besuch; Besucherverkehr; Blockade;

    Diese liegt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung dann vor, wenn zu befürchten ist, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiges Verwaltungshandeln zu erwarten ist (BVerwG Urt. v. 16.10.1989 - 7 ER 620/89 - Nds. OVG, Urt. v. 19.02.1997 - 13 L 4115/95 -, Nds.VBl. 1997, 285 m.w.N.).
  • VG Minden, 09.06.2010 - 11 K 2736/09

    Immisonsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für internationale oder nationale

    BVerwG, Beschluss vom 16.10.1989 - 7 ER 620/89 -.
  • VG Lüneburg, 18.04.2007 - 3 A 326/05
    a) Die Wiederholungsgefahr liegt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung vor, wenn zu befürchten ist, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiges Verwaltungshandeln zu erwarten ist (BVerwG, Beschl. v. 16.10.1989-7 ER 620.89 - Beschl. v. 16.10.1989 - 7 B 108.89 -, NVwZ 1990, 360; Nds. OVG, Urt. v. 19.02.1997-13 L 4115/95-, Nds.VBI 1997, 285 m.w.N.).
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