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   BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 5.07   

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BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 5.07 (https://dejure.org/2008,2725)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.2008 - 4 C 5.07 (https://dejure.org/2008,2725)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - 4 C 5.07 (https://dejure.org/2008,2725)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    LuftVG § 6 Abs. 4 Satz 2, Abs. 5, § 8 Abs. 5 Satz 3, § 10 Abs. 8, § 71 Abs. 3 Satz 1; UVPG 2001 § 25 Abs. 2 Satz 2; UVPG 1990/1997 §§ 5 bis 12; VwVfG § 3 Abs. 3, § 9
    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; Umweltverträglichkeitsprüfung; Änderung des Flugplatzes; Vorprüfung; betriebsbedingte Umweltauswirkungen; Planrechtfertigung; Angebotsplanung; bedarfsspezifische Abwägungskontrolle; Ergebnisrelevanz von Verfahrens- und ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    LuftVG § 6 Abs. 4 Satz 2, Abs. 5, § 8 Abs. 5 Satz 3
    Abwägungsgebot; Abwägungskontrolle; Angebotsplanung; Angebotsplanung; Betriebsregelung; Ergebnisrelevanz von Verfahrens- und Abwägungsfehlern; Fachplanung; Flugbetrieb; Flughafen; Genehmigung; Konversion; Konversion; Lärmschutz; Militärflugplatz; Militärflugplatz; ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch lärmbetroffener Anwohner auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) i.R.e. gerechten Abwägung - Vorliegen einer Verpflichtung zur Durchführung einer UVP i.R.e. Konversionsvorhabens - Voraussetzungen einer Änderung des Flugplatzes i.S.v. Anhang II Nr. 12 der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Luftverkehrsrecht: Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; Umweltverträglichkeitsprüfung; Änderung des Flugplatzes; Vorprüfung; betriebsbedingte Umweltauswirkungen; Planrechtfertigung; Angebotsplanung; bedarfsspezifische Abwägungskontrolle; Ergebnisrelevanz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rechtsstreit um die zivile Nutzung des ehemaligen Militärflugplatzes Weeze-Laarbruch (Niederrhein) geht in eine neue Runde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 132, 123
  • NVwZ 2009, 459
  • DÖV 2009, 423
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 5.07
    Betriebsbedingte nachteilige Umweltauswirkungen eines Konversionsvorhabens sind i.S.v. § 8 Abs. 5 Satz 3 Halbs. 2 LuftVG i.V.m. § 25 Abs. 2 Satz 2 UVPG 2001 UVP-rechtlich grundsätzlich erheblich, wenn sie mehr als geringfügig und daher abwägungserheblich sind (im Anschluss an Urteil vom 13. Dezember 2007 BVerwG 4 C 9.06 BVerwGE 130, 83 Rn. 34 Verkehrsflughafen Allgäu).

    Sie unterliegt daher den rechtlichen Anforderungen an eine fachplanerische Abwägungsentscheidung (Urteil vom 13. Dezember 2007 BVerwG 4 C 9.06 BVerwGE 130, 83 Rn. 58 Verkehrsflughafen Allgäu m.w.N.).

    Für derartige Anpassungen genügt eine Änderungsgenehmigung (Urteil vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 24).

    § 8 Abs. 5 LuftVG setzt nicht voraus, dass die Anlegung des Militärflugplatzes genehmigt wurde oder als genehmigt gilt (Urteil vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 26).

    Bei Konversionsvorhaben erstreckt sich die Prüfung der Umweltauswirkungen der vorgesehenen baulichen Änderungen und Erweiterungen des Flugplatzes auch auf die betrieblichen Auswirkungen der beabsichtigten zivilen Nutzung (Urteil vom 13. Dezember 2007 BVerwG 4 C 9.06 BVerwGE 130, 83 Rn. 30).

    32 Nachteilige Umweltauswirkungen im Sinne von § 3e Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 3c Abs. 1 Satz 1 und 3 UVPG 2001 sind bereits dann erheblich, wenn sie nach § 12 UVPG bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen wären (Urteil vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 34).

    Nachteilige betriebsbedingte Umweltauswirkungen der zivilen Nutzung eines ehemaligen Militärflugplatzes sind bei der Entscheidung über die Änderungsgenehmigung zu berücksichtigen und damit grundsätzlich im UVP-rechtlichen Sinn erheblich, wenn sie mehr als geringfügig und damit abwägungserheblich sind (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2007 a.a.O.).

    35 1.7.1 Ist eine rechtlich gebotene Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Vorhaben nicht durchgeführt worden, kommt die Aufhebung der Zulassungsentscheidung oder ihre Außervollzugsetzung bis zur Behebung des Fehlers in einem ergänzenden Verwaltungsverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur in Betracht, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Behörde nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung anders entschieden hätte (Urteile vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 38, vom 18. November 2004 BVerwG 4 CN 11.03 BVerwGE 122, 207 und vom 25. Januar 1996 BVerwG 4 C 5.95 BVerwGE 100, 238 ).

    36 Jedenfalls für Projekte, für die das Genehmigungsverfahren vor Ablauf der Frist zur Umsetzung des durch die Richtlinie 2003/35/EG vom 26. Mai 2003 (ABl Nr. L 156 S. 17) eingefügten Art. 10a der UVP-Richtlinie (vgl. dazu § 4 Abs. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom 7. Dezember 2006, BGBl I S. 2816) eingeleitet wurde, gebietet auch das Europäische Gemeinschaftsrecht nicht, eine luftverkehrsrechtliche Änderungsgenehmigung wegen des Unterlassens einer rechtlich gebotenen Umweltverträglichkeitsprüfung aufzuheben (oder ihren Vollzug auszusetzen), wenn die Öffentlichkeit vor Erteilung der Genehmigung Gelegenheit hatte, sich zu dem Projekt zu äußern, die Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt umfassend geprüft wurden und es keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Behörde eine andere Entscheidung getroffen hätte, sofern eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung für das Projekt durchgeführt worden wäre (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 41 bis 43).

    40 1.7.3 Das Unterlassen einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach der Rechtsprechung des Senats auch dann auf die Planungsentscheidung von Einfluss gewesen, wenn es dazu geführt hat, dass die betroffene Öffentlichkeit nicht Gelegenheit hatte, sich zu dem Projekt zu äußern (Urteil vom 13. Dezember 2007 BVerwG 4 C 9.06 BVerwGE 130, 83 Rn. 43).

    66 Dieser Ansicht hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. Dezember 2007 BVerwG 4 C 9.06 (BVerwGE 130, 83 Rn. 73 Verkehrsflughafen Allgäu) eine Absage erteilt.

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 5.07
    Das gilt insbesondere für den Flugbetrieb in der Nachtkernzeit und in den Nachtrandstunden (im Anschluss an Urteil vom 16. März 2006 BVerwG 4 A 1075.04 BVerwGE 125, 116 Rn. 280 bis 288 Flughafen Berlin-Schönefeld).

    51 2.2.2 Nach den Senatsurteilen vom 16. März 2006 BVerwG 4 A 1075.04 (BVerwGE 125, 116 Rn. 280 bis 288 Flughafen Berlin-Schönefeld), vom 9. November 2006 BVerwG 4 A 2001.06 (BVerwGE 127, 95 Rn. 67 bis 74 Flughafen Leipzig/Halle) und vom 24. Juli 2008 BVerwG 4 A 3001.07 (zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt Flughafen Leipzig/Halle) ist von den folgenden Grundsätzen auszugehen: Die Zulassung von Nachtflugbetrieb in der Nachtkernzeit (00:00 Uhr bis 05:00 Uhr) setzt einen standortspezifischen Nachtflugbedarf voraus.

    Gründe für die Nutzung der Nachtrandzeiten können sich z.B. aus den Erfordernissen einer effektiven Flugzeug-Umlaufplanung, aus den Besonderheiten des Interkontinentalverkehrs (Zeitzonen, Verspätungen, Verfrühungen) oder aus dem Umstand ergeben, dass der Flughafen als Heimatflughafen oder Wartungsschwerpunkt von Fluggesellschaften deren Bedürfnisse nachvollziehbar nicht ausschließlich in den Tageszeiten abdecken kann (vgl. Urteile vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 287 f., vom 9. November 2006 a.a.O. Rn. 73 f. und vom 24. Juli 2008).

    Der Senat hat einen derartigen Vorbehalt in seinen Urteilen vom 16. März 2006 BVerwG 4 A 1075.04 (BVerwG 125, 116 Rn. 355) zum Flughafen Berlin-Schönefeld ausführlich erörtert und gebilligt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 16. März 2006 BVerwG 4 A 1075.04 (BVerwGE 125, 116 Rn. 361 ff., 367 ff. Flughafen Berlin-Schönefeld) einen äquivalenten Dauerschallpegel von 62 dB(A) für den Schutz des Außenwohnbereichs sowie für das Schutzziel "Freizeitgestaltung und -erholung" in der freien Landschaft gebilligt.

  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 5.07
    46 Das Oberverwaltungsgericht greift hier auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 2005 BVerwG 4 C 18.03 (BVerwGE 123, 261 neue Nachtflugregelung für den Flughafen München) zurück.

    Dabei sei zu berücksichtigen, dass Verkehrsflughäfen von privatrechtlich organisierten Unternehmen betrieben würden, die als Anbieter von Flughafenleistungen in einem bundes- und europaweiten, teilweise auch globalen Wettbewerb stünden, in dem es nicht zuletzt um die Sicherung und Förderung von Wirtschaftsstandorten gehe (vgl. Urteil vom 20. April 2005 a.a.O. S. 272).

    50 Die Vorinstanz rechtfertigt diesen Standpunkt unter Rückgriff auf die Grundsätze, die der erkennende Senat zur Vorzeitigkeit einer planerischen Entscheidung und zur Unzulässigkeit einer reinen "Vorratsplanung" entwickelt hat (vgl. Urteil vom 20. April 2005 a.a.O. S. 273 f.).

    Das entspricht dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes gegenüber der Planungsentscheidung (vgl. allgemein hierzu Urteil vom 20. April 2005 BVerwG 4 C 18.03 BVerwGE 123, 261 ).

  • Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4599
    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 5.07
    22 Das Oberverwaltungsgericht (UA S. 47 f.) weist zu Recht darauf hin, dass dieses Ergebnis auch dem vom Gesetzgeber mit der Einfügung des § 8 Abs. 5 Satz 3 Halbs. 2 LuftVG verfolgten Ziel einer gemeinschaftsrechtskonformen Umsetzung der UVP-Richtlinien (Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, ABl L 175 S. 40, geändert durch Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997, ABl L 73 S. 5) entspricht (vgl. hierzu BTDrucks 14/4599 S. 64, 160 und BTDrucks 14/5204 S. 6).

    24 § 25 Abs. 2 Satz 2 UVPG 2001 ist Bestandteil einer differenzierten, nach Zeiträumen gestaffelten Übergangsvorschrift, die im Anschluss an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 22. Oktober 1998 Rs. C-301/95 Kommission ./. Deutschland) sicherstellt, dass die Vorschriften des UVPG i.d.F. vom 12. Februar 1990 (BGBl I S. 205, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. August 1997, BGBl I S. 2081 UVPG 1990/1997) auch für Vorhaben gelten, die nicht in der bisherigen Anlage 2 zu § 3 UVPG 1990/1997, aber im Anhang II der UVP-Richtlinie 85/337/EWG aufgelistet sind (vgl. BTDrucks 14/4599 S. 105).

    Derartige "Altvorhaben" (BTDrucks 14/4599 a.a.O.) waren bisher nach deutschem Recht nicht UVP-pflichtig.

  • EuGH, 28.02.2008 - C-2/07

    Abraham u.a. - Richtlinie 85/337/EWG - Prüfung der Umweltverträglichkeit von

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 5.07
    26 Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Februar 2008 in der Rechtssache C-2/07 (NuR 2008, 255 Flughafen Lüttich-Bierset) bezieht sich Anhang II Nr. 12 i.V.m. Anhang I Nr. 7 der UVP-Richtlinie in ihrer ursprünglichen Fassung vom 27. Juni 1985 auch auf Änderungen der Infrastruktur eines vorhandenen Flugplatzes ohne Verlängerung der Start- und Landebahn, sofern diese Arbeiten, insbesondere aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und ihrer Merkmale, als Änderung des Flugplatzes selbst anzusehen sind.

    Der Europäische Gerichtshof legt den Begriff der mittelbaren Auswirkungen weit aus (vgl. EuGH, Urteil vom 28. Februar 2008 Rs. C-2/07 NuR 2008, 255 Rn. 42 Flughafen Lüttich-Bierset).

    Nach seiner Ansicht liefe es der Zweckrichtung der UVP-Richtlinie zuwider, wenn im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung eines Projekts oder seiner Änderung nur die unmittelbaren Wirkungen der geplanten Arbeiten selbst in Rechnung gestellt würden, nicht aber die Auswirkungen auf die Umwelt, die durch die Benutzung und den Betrieb der aus diesen Arbeiten hervorgegangenen Anlagen hervorgerufen werden könnten (EuGH, Urteil vom 28. Februar 2008 a.a.O. Rn. 43).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 5.07
    35 1.7.1 Ist eine rechtlich gebotene Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Vorhaben nicht durchgeführt worden, kommt die Aufhebung der Zulassungsentscheidung oder ihre Außervollzugsetzung bis zur Behebung des Fehlers in einem ergänzenden Verwaltungsverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur in Betracht, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Behörde nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung anders entschieden hätte (Urteile vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 38, vom 18. November 2004 BVerwG 4 CN 11.03 BVerwGE 122, 207 und vom 25. Januar 1996 BVerwG 4 C 5.95 BVerwGE 100, 238 ).

    Eine Fehlerbehebung im ergänzenden Verfahren scheidet somit aus, wenn der Mangel einen "zentralen Punkt" betrifft, der sich nicht bereinigen lässt, ohne dass ein gänzlich neues Zulassungsverfahren durchgeführt wird (Beschluss vom 18. August 2005 BVerwG 4 B 17.05 Buchholz 442.40 § 10 LuftVG Nr. 13 im Anschluss an das Urteil vom 25. Januar 1996 BVerwG 4 C 5.95 BVerwGE 100, 238 ).

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 5.07
    27 1.5 Nach den tatsächlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts sowie nach der Begründung der Änderungsgenehmigung und der Widerspruchsbescheide, die das Revisionsgericht unabhängig von etwaigen Verfahrensrügen inhaltlich zu erfassen und würdigen hat (Urteil vom 12. Dezember 1996 BVerwG 4 C 29.94 BVerwGE 102, 331 ), ist davon auszugehen, dass eine den Anforderungen des § 25 Abs. 2 Satz 2 UVPG 2001 entsprechende Vorprüfung des Konversionsvorhabens durch die Beklagte vor Abschluss der Widerspruchsverfahren nicht stattgefunden hat.

    Das Revisionsgericht ist nicht gehindert, die Begründung der angefochtenen Bescheide auch insoweit selbständig zu erfassen und zu würdigen (Urteil vom 12. Dezember 1996 BVerwG 4 C 29.94 BVerwGE 102, 331 m.w.N.).

  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 5.07
    51 2.2.2 Nach den Senatsurteilen vom 16. März 2006 BVerwG 4 A 1075.04 (BVerwGE 125, 116 Rn. 280 bis 288 Flughafen Berlin-Schönefeld), vom 9. November 2006 BVerwG 4 A 2001.06 (BVerwGE 127, 95 Rn. 67 bis 74 Flughafen Leipzig/Halle) und vom 24. Juli 2008 BVerwG 4 A 3001.07 (zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt Flughafen Leipzig/Halle) ist von den folgenden Grundsätzen auszugehen: Die Zulassung von Nachtflugbetrieb in der Nachtkernzeit (00:00 Uhr bis 05:00 Uhr) setzt einen standortspezifischen Nachtflugbedarf voraus.

    Gründe für die Nutzung der Nachtrandzeiten können sich z.B. aus den Erfordernissen einer effektiven Flugzeug-Umlaufplanung, aus den Besonderheiten des Interkontinentalverkehrs (Zeitzonen, Verspätungen, Verfrühungen) oder aus dem Umstand ergeben, dass der Flughafen als Heimatflughafen oder Wartungsschwerpunkt von Fluggesellschaften deren Bedürfnisse nachvollziehbar nicht ausschließlich in den Tageszeiten abdecken kann (vgl. Urteile vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 287 f., vom 9. November 2006 a.a.O. Rn. 73 f. und vom 24. Juli 2008).

  • EuGH, 25.07.2008 - C-142/07

    Ecologistas en Acción-CODA - Richtlinien 85/337/EWG und 97/11/EG - Prüfung der

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 5.07
    37 Wie der Europäische Gerichtshof entschieden hat, kann eine unterlassene förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung durch gleichwertige Maßnahmen ersetzt werden, wenn diese den Mindestanforderungen der Art. 3 und Art. 5 bis 10 der UVP-Richtlinie 1985 genügen (EuGH, Urteil vom 25. Juli 2008 Rs. C-142/07 Rn. 50, Ecologistas/Madrid; Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 30. April 2008 Rs. C-142/07 Rn. 57 ff., 62 m.w.N.).

    Das innerstaatliche Gericht hat daher zu prüfen, ob vor der Genehmigung des Vorhabens die Umweltauswirkungen ausreichend erforscht und dargestellt (Art. 3 und 5 UVP-Richtlinie 1985) und diese Erkenntnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wurden (Art. 6 und 7 UVP-Richtlinie 1985), die Öffentlichkeit dazu Stellung nehmen konnte (Art. 6 und 7 UVP-Richtlinie 1985) und die Angaben zu den Umweltauswirkungen und die Stellungnahmen der Öffentlichkeit in der Zulassungsentscheidung berücksichtigt wurden (EuGH, Urteil vom 25. Juli 2008 a.a.O.; Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 30. April 2008 a.a.O. Rn. 63).

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 5.07
    35 1.7.1 Ist eine rechtlich gebotene Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Vorhaben nicht durchgeführt worden, kommt die Aufhebung der Zulassungsentscheidung oder ihre Außervollzugsetzung bis zur Behebung des Fehlers in einem ergänzenden Verwaltungsverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur in Betracht, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Behörde nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung anders entschieden hätte (Urteile vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 38, vom 18. November 2004 BVerwG 4 CN 11.03 BVerwGE 122, 207 und vom 25. Januar 1996 BVerwG 4 C 5.95 BVerwGE 100, 238 ).
  • BVerwG, 03.11.2006 - 10 B 19.06

    Flurbereinigung; Planfeststellungsbeschluss; Wege- und Gewässerplan; Beurteilung

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 82.77

    Erweiterung eines eigengenutzten Wohnhauses im Außenbereich; "Angemessene"

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 81.83

    Verwaltungsverfahren - Wehrersatzbehörde - Zuständigkeit - Wohnsitzwechsel

  • EuGH, 22.10.1998 - C-301/95

    Kommission / Deutschland

  • BVerwG, 23.03.1972 - III C 132.70

    Klagebefugnis des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds in

  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 B 17.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf ihre Zulassungsgründe;

  • BVerwG, 24.07.2008 - 4 A 3001.07

    Luftrechtliche Planfeststellung; ergänzende Planfeststellung; Betriebsregelung;

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 14.88

    Verwaltungsgebühr - Antrag auf Einbürgerung -

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Maßgeblich ist insoweit das materielle Zulassungsrecht (Urteile vom 13. Dezember 2007 a.a.O., vom 20. August 2008 - BVerwG 4 C 11.07 - BVerwGE 131, 352 Rn. 34 = Buchholz 406.251 § 3c UVPG Nr. 2 und vom 16. Oktober 2008 - BVerwG 4 C 5.07 - BVerwGE 132, 123 Rn. 32 = Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 32; vgl. auch BTDrucks 14/4599 S. 95).
  • VG Trier, 28.01.2020 - 8 L 111/20

    Gesundheitsschädliches Hundegebell

    Das Widerspruchsverfahren dient einerseits der Wahrung der Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung (W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, Vorb § 68 Rn. 1) und zugleich der Selbstkontrolle der Verwaltung (BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 4 C 5.07 - NVwZ 2009, 459, 461 Rn. 21; Porsch, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung 37. EL Juli 2019, Vorbemerkung § 68 Rn. 1, m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

    Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen, liegen nicht erst dann vor, wenn die Umweltauswirkungen so gewichtig sind, dass sie nach Einschätzung der Behörde zu einer Versagung der Zulassung führen können (BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9.06 - BVerwGE 130, 83 Rn. 34, vom 16. Oktober 2008 - 4 C 5.07 - BVerwGE 132, 123 Rn. 32 und vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 37).
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