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   BVerwG, 16.10.2012 - 8 B 34.12   

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BVerwG, 16.10.2012 - 8 B 34.12 (https://dejure.org/2012,33505)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.2012 - 8 B 34.12 (https://dejure.org/2012,33505)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 2012 - 8 B 34.12 (https://dejure.org/2012,33505)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Zum Verhältnis zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und berufsständischem Versorgungsrecht

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz

  • rewis.io

    Zum Verhältnis zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und berufsständischem Versorgungsrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 108 Abs. 1
    Voraussetzungen eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verzicht eines Versorgungswerksmitglieds auf Versorgung der Hinterbliebenen ist revisionsrechtlich nicht klärungsbedürftig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.10.2011 - 8 B 56.11

    Entschädigung an die Erbengemeinschaft für ein aufgrund des Aufbaugesetzes in

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2012 - 8 B 34.12
    Zu dem Gesamtergebnis des Verfahrens gehören insbesondere die Erklärungen der Verfahrensbeteiligten, der Inhalt der vom Gericht beigezogenen Akten sowie die im Rahmen einer Beweiswürdigung getroffenen tatsächlichen Feststellungen, unbeschadet der Befugnis des Gerichts, die Erklärungen der Verfahrensbeteiligten, den Inhalt beigezogener Akten sowie das Ergebnis der Beweisaufnahme frei zu würdigen (vgl. Beschluss vom 24. Oktober 2011 - BVerwG 8 B 56.11 - m.w.N.).

    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO deshalb grundsätzlich nicht begründen (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 1, vom 8. April 2008 - BVerwG 9 B 13.08 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 44 Rn. 10 und vom 24. Oktober 2011 a.a.O.).

  • BVerwG, 03.07.1998 - 1 B 54.98

    Anspruch eines geschiedenen Ehegatten auf Hinterbliebenenrente - Erlöschen eines

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2012 - 8 B 34.12
    Zum anderem handelt es sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung und dem berufsständischen Versorgungsrecht um selbstständig nebeneinander stehende Rechtsmaterien, weshalb berufsständische Versorgungswerke nicht verpflichtet sind, Leistungen zu erbringen, die in allen Punkten denen der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen (Beschluss vom 3. Juli 1998 - BVerwG 1 B 54.98 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 39).
  • BVerwG, 08.04.2008 - 9 B 13.08

    Bezirksschornsteinfegermeister; Feuersicherheit; Feuerstättenschau; Abgasanlagen;

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2012 - 8 B 34.12
    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO deshalb grundsätzlich nicht begründen (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 1, vom 8. April 2008 - BVerwG 9 B 13.08 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 44 Rn. 10 und vom 24. Oktober 2011 a.a.O.).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2012 - 8 B 34.12
    Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 ; BVerwG, Urteil vom 29. November 1985 - BVerwG 9 C 49.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 9 C 49.85

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Rechtliches Gehör - Schriftsatz

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2012 - 8 B 34.12
    Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 ; BVerwG, Urteil vom 29. November 1985 - BVerwG 9 C 49.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 7 B 121.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Entscheidungsgründe

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2012 - 8 B 34.12
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Gericht das Vorbringen sowohl zur Kenntnis genommen hat als auch in seine Erwägungen mit einbezogen hat, so dass nur bei Vorliegen deutlich gegenteiliger Anhaltspunkte ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs angenommen werden kann (Beschluss vom 9. Juni 1981 - BVerwG 7 B 121.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 19).
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2012 - 8 B 34.12
    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO deshalb grundsätzlich nicht begründen (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 1, vom 8. April 2008 - BVerwG 9 B 13.08 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 44 Rn. 10 und vom 24. Oktober 2011 a.a.O.).
  • BVerwG, 23.03.2016 - 1 B 29.16

    Übersiedlungswillen bei Aufnahmeverfahren

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Gericht das Vorbringen sowohl zur Kenntnis genommen hat als auch in seine Erwägungen mit einbezogen hat, so dass nur bei Vorliegen deutlich gegenteiliger Anhaltspunkte ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs angenommen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 8 B 34.12 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 15.03.2016 - 10 B 23.15

    Erstattung von Nachversicherungsbeiträgen eines Rechtsanwalts durch Zahlung an

    Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und dem berufsständischen Versorgungsrecht handelt es sich um selbständig nebeneinander stehende Rechtsmaterien (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 8 B 34.12 - juris Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 01.04.2016 - 8 LA 70/15

    Hinterbliebenenversorgung; Ledigenzuschlag; Rechtsanwaltsversorgung; Verzicht

    Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und dem berufsständischen Versorgungsrecht handelt es sich um selbständig nebeneinander stehende Rechtsmaterien, so dass berufsständische Versorgungswerke nicht verpflichtet sind, Leistungen zu erbringen, die in allen Punkten denen der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.10.2012 - BVerwG 8 B 34.12 -, juris Rn. 13; Beschl. v. 3.7.1998 - BVerwG 1 B 54.98 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 5.6.1997 - BVerwG 1 B 104.97 -, juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 12 B 14.14

    Berufsständisches Versorgungswerk; Mitgliedschaft; Nachversicherung;

    Das rechtfertigt sich ohne Weiteres daraus, dass die Versorgung in einem berufsständischen Versorgungswerk auf rechtlich und wirtschaftlich von denen der gesetzlichen Rentenversicherung abweichenden Grundlagen beruht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 8 B 34.12 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.05.2016 - 1 B 52.16

    Wahrung des Grundsatzes der Gewährung rechtlichen Gehörs durch das Gericht;

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Gericht das Vorbringen sowohl zur Kenntnis genommen hat als auch in seine Erwägungen mit einbezogen hat, so dass nur bei Vorliegen deutlich gegenteiliger Anhaltspunkte ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs angenommen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 8 B 34.12 - juris Rn. 10 m.w.N.).
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