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   BVerwG, 16.11.1973 - VII C 33.72   

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BVerwG, 16.11.1973 - VII C 33.72 (https://dejure.org/1973,486)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.1973 - VII C 33.72 (https://dejure.org/1973,486)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 1973 - VII C 33.72 (https://dejure.org/1973,486)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entsprechende Anwendung des § 18 Parteiengesetz (PartG) auf unabhängige Kandidaten - Begünstigung der Parteien als Sinn und Zweck des PartG - Eingriff in die Freiheit des Gesetzgebers durch Schließung einer Gesetzeslücke - Grundsatz der formalen Chancengleichheit im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 44, 187
  • NJW 1974, 514
  • MDR 1974, 604
  • DVBl 1974, 199
  • DÖV 1974, 271
  • JR 1974, 170
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1973 - VII C 33.72
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 20, 56) erklärte diese allgemeine Finanzierung zwar für unzulässig, hielt es jedoch mit dem Grundgesetz für vereinbar, den politischen Parteien aus Haushaltsmitteln die notwendigen Kosten eines angemessenen Wahlkampfes zu erstatten (a.a.O. [97, 113 f.]).

    Das gleiche gilt für Parteien untereinander (so BVerfGE 1, 208 [255]; 8, 51 [64]; 20, 56 [116]; 24, 300 [339]; vgl. auch Jülich, Chancengleichheit der Parteien, Berlin 1967, S. 78).

    Hieran ändert es auch nichts, daß die Finanzierung der Parteien entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 20, 56 [97, 113]) nach § 18 PartG nur die Wahlkampfkosten erfaßt.

    So hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 20, 56 [115]; 24, 300 [354]) die Kompetenz des Bundesgesetzgebers zur gesetzlichen Regelung auch insoweit ausschließlich auf Art. 21 Abs. 3 GG gestützt, also auf eine Bestimmung, die sich mit der Stellung der Parteien im öffentlichen Leben befaßt und die den Wahlkreisbewerber nicht betrifft.

    Das ist aber bei der Finanzierung der Parteien der Fall; denn diese haben bei der Durchführung ihrer öffentlichen Aufgabe, die besonders in der Beteiligung an Wahlen zum Ausdruck kommt, von verfassungswegen eine besondere Stellung (so BVerfGE 8, 51 [63]; 14, 121 [136]; 20, 56 [114]).

    Ohne Parteien können in der modernen Massendemokratie Wahlen nicht durchgeführt werden (so BVerfGE 20, 56 [113]; 24, 300 [348]).

    Wenn der Gesetzgeber berechtigt ist, der Gefahr einer übermäßigen Aufsplitterung der Stimmen und Parteien entgegenzuwirken (so BVerfGE 14, 121 [136]; 20, 56 [117]), muß er auch befugt sein, eine Unterstützung denjenigen Wahlbewerbern zu versagen, die im Falle ihrer erfolgreichen Wahl zur Zersplitterung des Bundestages beitragen würden.

  • BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67

    Wahlkampfkostenpauschale

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1973 - VII C 33.72
    Das gleiche gilt für Parteien untereinander (so BVerfGE 1, 208 [255]; 8, 51 [64]; 20, 56 [116]; 24, 300 [339]; vgl. auch Jülich, Chancengleichheit der Parteien, Berlin 1967, S. 78).

    So hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 20, 56 [115]; 24, 300 [354]) die Kompetenz des Bundesgesetzgebers zur gesetzlichen Regelung auch insoweit ausschließlich auf Art. 21 Abs. 3 GG gestützt, also auf eine Bestimmung, die sich mit der Stellung der Parteien im öffentlichen Leben befaßt und die den Wahlkreisbewerber nicht betrifft.

    Weiter hat es (BVerfGE 24, 300 [349]) zu den Wahlkampfkosten in diesem Sinne auch solche Kosten gerechnet, die typischerweise nur bei den Parteien entstehen können und mit der Ordnung der Parteien in Art. 21 GG und dem Parteiengesetz in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

    Ohne Parteien können in der modernen Massendemokratie Wahlen nicht durchgeführt werden (so BVerfGE 20, 56 [113]; 24, 300 [348]).

  • BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57

    1. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1973 - VII C 33.72
    Das gleiche gilt für Parteien untereinander (so BVerfGE 1, 208 [255]; 8, 51 [64]; 20, 56 [116]; 24, 300 [339]; vgl. auch Jülich, Chancengleichheit der Parteien, Berlin 1967, S. 78).

    Das ist aber bei der Finanzierung der Parteien der Fall; denn diese haben bei der Durchführung ihrer öffentlichen Aufgabe, die besonders in der Beteiligung an Wahlen zum Ausdruck kommt, von verfassungswegen eine besondere Stellung (so BVerfGE 8, 51 [63]; 14, 121 [136]; 20, 56 [114]).

    Dieser würde es auch rechtfertigen, wenn § 18 PartG eine bestehende faktische Ungleichheit der Wettbewerbschancen von Parteien und unabhängigen Wahlbewerbern verschärfen sollte (vgl. BVerfGE 8, 51 [67]).

  • BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62

    FDP-Sendezeit

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1973 - VII C 33.72
    Das ist aber bei der Finanzierung der Parteien der Fall; denn diese haben bei der Durchführung ihrer öffentlichen Aufgabe, die besonders in der Beteiligung an Wahlen zum Ausdruck kommt, von verfassungswegen eine besondere Stellung (so BVerfGE 8, 51 [63]; 14, 121 [136]; 20, 56 [114]).

    Wenn der Gesetzgeber berechtigt ist, der Gefahr einer übermäßigen Aufsplitterung der Stimmen und Parteien entgegenzuwirken (so BVerfGE 14, 121 [136]; 20, 56 [117]), muß er auch befugt sein, eine Unterstützung denjenigen Wahlbewerbern zu versagen, die im Falle ihrer erfolgreichen Wahl zur Zersplitterung des Bundestages beitragen würden.

  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1973 - VII C 33.72
    Der Richter darf aber, selbst zur Schließung einer Gesetzeslücke wegen Verfassungsverstoßes, nicht in die Freiheit des Gesetzgebers eingreifen (vgl. BVerfGE 8, 28 [37]; 9, 250 [255]; 22, 349 [360, 361]).
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1973 - VII C 33.72
    Er gewährt den unabhängigen Wahlkreisbewerbern gegenüber den parteigebundenen Wahlkreisbewerbern einen dahin gehenden Anspruch (so BVerfGE 6, 84 [91]; Rinck, DVBl. 1958, 221 [223]; Maunz-Dürig, Komm. zum GG, Art. 38 Rdnr. 515 Mußgnug, NJW 1966, 1686 [1687]; Seifert, Komm. zum Bundeswahlgesetz, 2. Aufl., Art. 38 Rdnr. 28).
  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 19/58

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1973 - VII C 33.72
    Der Richter darf aber, selbst zur Schließung einer Gesetzeslücke wegen Verfassungsverstoßes, nicht in die Freiheit des Gesetzgebers eingreifen (vgl. BVerfGE 8, 28 [37]; 9, 250 [255]; 22, 349 [360, 361]).
  • BVerwG, 14.05.1964 - II C 133.60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1973 - VII C 33.72
    Selbst wenn diese ausschließlich die Parteien begünstigende Regelung der Wahlkampfkostenerstattung gegen das Grundgesetz verstoßen würde, wäre es unzulässig, zwecks verfassungskonformer Auslegung des Gesetzes den Willen und die Zielsetzung des Gesetzgebers in das genaue Gegenteil zu verkehren (vgl. BVerwGE 18, 293 [297]).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1973 - VII C 33.72
    Der Richter darf aber, selbst zur Schließung einer Gesetzeslücke wegen Verfassungsverstoßes, nicht in die Freiheit des Gesetzgebers eingreifen (vgl. BVerfGE 8, 28 [37]; 9, 250 [255]; 22, 349 [360, 361]).
  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1973 - VII C 33.72
    Das gleiche gilt für Parteien untereinander (so BVerfGE 1, 208 [255]; 8, 51 [64]; 20, 56 [116]; 24, 300 [339]; vgl. auch Jülich, Chancengleichheit der Parteien, Berlin 1967, S. 78).
  • Drs-Bund, 22.06.1967 - BT-Drs V/1918
  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 42.72

    Plakatflächen für Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen

    Die verfassungspolitische Unerwünschtheit von Splittergruppen und die Befugnis des Gesetzgebers, der Gefahr einer übermäßigen Aufsplitterung der Stimmen und Parteien bereits bei der Wahl und durch Aufnahme angemessener Sperrklauseln entgegenzuwirken (vgl. BVerfGE 14, 121 [BVerfG 30.05.1962 - 2 BvR 158/62] [136]; 20, 56 [117]; BVerwGE 44, 187 [192]), gibt keine Rechtfertigung, die ohnehin nicht allzu optimistisch zu beurteilende Chance neuer und kleiner Parteien, eine Sperrklausel zu überwinden, im Vorfeld, also bei der Wahlvorbereitung und insbesondere der Wahl Werbung, zusätzlich zu reduzieren; das würde tendenziell darauf hinauslaufen den Status quo im Stärkeverhältnis der Parteien zu bestätigen und zu verfestigen (vgl. BVerfGE 24, 300 [345], Werner Weber a.a.O. S. 245).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2002 - 15 A 1958/01

    Zuwendungen der Gemeinde an Ratsgruppen

    Zum Erfordernis des öffentlichen Interesses beim Einsatz von Haushaltsmitteln vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.1973 - VII C 33.72 -, NJW 1974, 514 und OVG NRW, Urteil vom 14.01.1975 - III A 551/73 -, a.a.O., S. 26 f.
  • BVerwG, 06.08.1981 - 1 WB 89.80

    Befehl - Zuständiger Vorgesetzter - Soldat - Dienstliche Unterkünfte - Anlagen -

    Gegen eine an eine konkrete Störung oder Gefährdung eines Rechtsguts mit Verfassungsrang (Art. 87 a und 17 a GG) geknüpfte Einschränkung der Meinungsfreiheit werden ganz allgemein keine Einwendungen erhoben (vgl. Sondervoten zu BVerwGE 44, 192, 205 [BVerwG 16.11.1973 - VII C 33/72] bis 210; Lisken NJW 1980, 1502; Plander DVBl 1980, 581; Beyer, BayVBl 1981, 233; Arbeitsgericht Hamburg, NJW 1979, 26, 29; so auch Truppendienstgericht Süd, 5. Kammer, Beschluß vom 8. Mai 1980 a.a.O.).
  • BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 17.76

    Einstellung eines Verfahrens - Fortsetzung eines Verfahrens ohne Erledigung der

    Mit seiner vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich gewesenen, durch Revisionsurteil des Senats vom 16. November 1973 (BVerwGE 44, 187) abgewiesenen Klage beanspruchte er Vahlkampfkostenerstattung.
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