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   BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 25.77   

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https://dejure.org/1978,3041
BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 25.77 (https://dejure.org/1978,3041)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.1978 - 5 C 25.77 (https://dejure.org/1978,3041)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 1978 - 5 C 25.77 (https://dejure.org/1978,3041)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Amts für Ausbildungsförderung für die sich aus dem Ausbildungsförderungsverhältnis ergebende Überleitung von Unterhaltsansprüchen - Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts nach § 52 Nr. 3 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Erfordernis der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.06.1972 - VII C 22.71

    Erhebung der Anfechtungsklage nach Bestehen der Wiederholungsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 25.77
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Anwendung dieser Vorschrift bei Mehrländerbehörden (BVerwGE 40, 205) seien die Worte "innerhalb des Landes" dahin zu verstehen, daß der Sitz der beklagten Mehrländerbehörde gemäß § 52 Nr. 3 Satz 3 in Verbindung mit Nr. 5 VwGO in den Fällen maßgeblich sein solle, in denen der Beschwerte nicht innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Mehrländerbehörde wohne.

    Diesem Ergebnis steht nicht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 1972 (BVerwGE 40, 205) entgegen, die das Oberverwaltungsgericht für seine Auffassung anführt.

    Ferner war Kern der rechtlichen Ausführungen in der Entscheidung BVerwGE 40, 205 die Frage, ob die Regelungen in § 52 Nr. 3 Sätze 2 und 3 VwGO in ihrer ursprünglichen Fassung auch in dem Falle anzuwenden waren, in dem eine gemeinsame Behörde mehrerer Bundesländer den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hatte.

  • BVerwG, 06.10.1978 - 5 ER 402.78

    Zuständigkeitsfragen - Verwaltungsgerichtsbezirke - Amt für Ausbildungsförderung

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 25.77
    Zwar ist es, wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 6. Oktober 1978 - BVerwG 5 ER 402.78 - entschieden hat, unerheblich, ob die Behörde innerhalb des umfassenderen Geltungsbereiches des anzuwendenden Gesetzes einen engeren räumlichen Zuständigkeitsbereich hat.
  • OVG Niedersachsen, 07.08.2003 - 12 ME 283/03

    Geltendmachung eines Anspruches auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt durch in

    Nach der langjährigen und ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, insbesondere der des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil v. 15.12.1977 - V C 25.77 - in BVerwGE 55, 148 m.w.N.) hat jeder Hilfebedürftige einen eigenständigen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt.
  • VG Ansbach, 18.03.2022 - AN 2 K 21.01652

    Rückforderung von Ausbildungsförderung, rechtsmissbräuchliche

    Aber auch sofern im Rahmen von § 52 Nr. 3 Satz 2 VwGO für Hochschulen bzw. Ämter für Ausbildungsförderung angenommen wird, die Immatrikulation vermittle einen räumlichen Zuständigkeitsbereich (so BVerwG, U.v. 16.11.1978 - 5 C 28/77 - BeckRS 2010, 53224), verbleibt es hier im Ergebnis bei der örtlichen Zuständigkeit des erkennenden Gerichts.
  • VG Würzburg, 18.03.2010 - W 1 K 09.1244

    Örtliche Zuständigkeit; Verpflichtungsklage; Verweisung des § 52 Nr. 3 Satz 5

    Der Zuständigkeitsbereich des beklagten Studentenwerks erstreckt sich jedoch auf mehrere Verwaltungsgerichtsbezirke i.S.d. § 52 Nr. 3 Satz 2 VwGO (vgl. BVerwG vom 16.11.1978 Az. V C 25.77 FamRZ 1979, 972).
  • VG Gelsenkirchen, 19.05.2015 - 15 K 5898/13

    Verweisung; örtliche Zuständigkeit; Ausbildungsförderung; Auslandsausbildung;

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht - soweit ersichtlich zuletzt mit Beschlüssen vom 6. Oktober 1978 - 5 ER 402/78 - und vom 16. November 1978 - V C 25.77 - entschieden, das Merkmal der sich auf mehrere Verwaltungsgerichtsbezirke erstreckenden Zuständigkeit gemäß § 52 Nr. 3 S. 2 VwGO sei dahingehend zu verstehen, dass die Behörde für einen Bereich zuständig sein müsse, der mehr als nur einen Verwaltungsgerichtsbezirk umfasse.
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