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   BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06 (4 VR 1006.04)   

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BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06 (4 VR 1006.04) (https://dejure.org/2006,10806)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06 (4 VR 1006.04) (https://dejure.org/2006,10806)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 2006 - 4 KSt 1002.06 (4 VR 1006.04) (https://dejure.org/2006,10806)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen Planfeststellungsbeschluss - hier zur Planfeststellung des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld; Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 26.07.2000 - 22 C 00.1767
    Auszug aus BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06
    Einen spezifischen Bezug zum Eilverfahren gewinnen die von den Antragstellern eingeholten Privatgutachten nicht deshalb, weil der für die richterliche Sachverhaltsaufklärung geltende Untersuchungsgrundsatz des § 86 Abs. 1 VwGO in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes aus Gründen der Eilbedürftigkeit Einschränkungen unterliegt und die Erfolgsaussichten der Antragsteller im Eilverfahren ohne fachlich substantiierten Vortrag eher gering gewesen wären (vgl. hierzu VGH München, Beschlüsse vom 26. Juli 2000 - 22 C 00.1767 - NVwZ-RR 2001, 69 [70], vom 7. Oktober 2003 - 26 C 03.1647 - juris; in diese Richtung auch OVG Münster, Beschlüsse vom 21. Mai 1982 - 11 B 1629/81 - KostRsp. VwGO § 162 Nr. 52 und vom 25. Juni 2001 - 7 E 747/99 - juris).

    Die Beschränkung der Kostenerstattung auf die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Kosten entspricht 35 zwar dem Gebot einer sparsamen im Gegensatz zu einer optimalen Prozessführung (VGH München, Beschluss vom 26. Juli 2000 - 22 C 00.1767 - NVwZ-RR 2001, 69 [70]).

  • BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05

    Kein vorläufiger Baustopp für den Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06
    Diese Interessenabwägung geht regelmäßig zu Lasten eines Antragstellers aus, wenn die in der Hauptsache erhobene Anfechtungsklage keine Aussicht auf Erfolg verspricht (stRspr, Beschlüsse vom 30. Juni 2003 - BVerwG 4 VR 2.03 - Buchholz 407.4 § 1 FStrG Nr. 10, vom 19. Mai 2005 - BVerwG 4 VR 2000.05 - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 22, vom 12. April 2005 - BVerwG 9 VR 41.04 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 16).

    Etwas anderes kommt nur in Betracht, wenn die gerügten Abwägungsdefizite so gravierend sind, dass sie die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage stellen und diese nicht im Wege der Planergänzung behoben werden können (Beschluss vom 19. Mai 2005 - BVerwG 4 VR 2000.05 - NVwZ 2005, 940 [943]).

  • BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01

    Erstattungsfähige Kosten; zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06
    Nach diesen Maßgaben können auch Aufwendungen für private, also nicht vom Gericht bestellte Sachverständige ausnahmsweise erstattungsfähig sein (Beschluss vom 11. April 2001 - BVerwG 9 KSt 2.01 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 37).

    Zudem muss die jeweilige Prozesssituation das Gutachten herausfordern; dessen Inhalt muss auf die Förderung des jeweiligen Verfahrens zugeschnitten sein (vgl. Beschluss vom 11. April 2001 a. a. O.).

  • BVerwG, 17.03.2003 - 4 A 28.01

    Bestimmung des Umfangs und der Höhe der dem Kläger zu erstattenden Kosten nach §

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06
    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, bestimmt sich nicht nach der subjektiven Auffassung der Beteiligten, sondern danach, wie ein verständiger Beteiligter, der bemüht ist, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, in gleicher Lage seine Interessen wahrgenommen hätte (Beschluss vom 17. März 2003 - BVerwG 4 A 28.01; Beschluss vom 3. Juli 2000 - BVerwG11 KSt 2.99 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 35).

    Kosten von Privatgutachten sind als außergerichtliche Kosten nach § 162 Abs. 1 VwGO jedoch nur in Ausnahmefällen erstattungsfähig (Beschluss vom 17. März 2003 - BVerwG 4 A 28.01).

  • OLG Hamm, 05.06.2001 - 23 W 167/01

    Terminsreisekosten des Anwalts nach Wegfall des Lokalisationsprinzips;

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06
    Aus dem Wortlaut von § 133 Abs. 1 Satz 1 und § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO wird zwar gefolgert, dass in Zivilprozessen bei Vertretung einer Partei durch einen Prozessbevollmächtigten nur eine Abschrift für den Prozessbevollmächtigten erstattungsfähig sei, da die Zustellung an diesen erfolge (OLG 29 Hamm, Beschluss vom 5. Juni 2001 - 23 W 167/01 - JurBüro 2002, 201 [202]; Müller-Rabe a. a. O., 7000 VV Rn. 50; N. Schneider, in: Gebauer/Schneider [Hrsg.], RVG, 2. Aufl., 2004, 7000 VV Rn. 36).
  • VGH Bayern, 07.10.2003 - 26 C 03.1647
    Auszug aus BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06
    Einen spezifischen Bezug zum Eilverfahren gewinnen die von den Antragstellern eingeholten Privatgutachten nicht deshalb, weil der für die richterliche Sachverhaltsaufklärung geltende Untersuchungsgrundsatz des § 86 Abs. 1 VwGO in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes aus Gründen der Eilbedürftigkeit Einschränkungen unterliegt und die Erfolgsaussichten der Antragsteller im Eilverfahren ohne fachlich substantiierten Vortrag eher gering gewesen wären (vgl. hierzu VGH München, Beschlüsse vom 26. Juli 2000 - 22 C 00.1767 - NVwZ-RR 2001, 69 [70], vom 7. Oktober 2003 - 26 C 03.1647 - juris; in diese Richtung auch OVG Münster, Beschlüsse vom 21. Mai 1982 - 11 B 1629/81 - KostRsp. VwGO § 162 Nr. 52 und vom 25. Juni 2001 - 7 E 747/99 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2001 - 7 E 747/99

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Privatgutachtens in einem

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06
    Einen spezifischen Bezug zum Eilverfahren gewinnen die von den Antragstellern eingeholten Privatgutachten nicht deshalb, weil der für die richterliche Sachverhaltsaufklärung geltende Untersuchungsgrundsatz des § 86 Abs. 1 VwGO in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes aus Gründen der Eilbedürftigkeit Einschränkungen unterliegt und die Erfolgsaussichten der Antragsteller im Eilverfahren ohne fachlich substantiierten Vortrag eher gering gewesen wären (vgl. hierzu VGH München, Beschlüsse vom 26. Juli 2000 - 22 C 00.1767 - NVwZ-RR 2001, 69 [70], vom 7. Oktober 2003 - 26 C 03.1647 - juris; in diese Richtung auch OVG Münster, Beschlüsse vom 21. Mai 1982 - 11 B 1629/81 - KostRsp. VwGO § 162 Nr. 52 und vom 25. Juni 2001 - 7 E 747/99 - juris).
  • BVerwG, 08.01.1991 - 1 A 49.85

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines juristischen Privatgutachtens über

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06
    Den Beteiligten bleibt es jedoch stets unbenommen, Privatgutachten auf eigene Kosten in Auftrag zu geben (Beschluss vom 8. Januar 1991 - BVerwG 1 A 49.85 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 24, S. 4), um eine aus ihrer Sicht optimale Prozessführung zu gewährleisten.
  • BVerwG, 12.04.2005 - 9 VR 41.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; vorläufiger Rechtsschutz; Antragsfrist;

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06
    Diese Interessenabwägung geht regelmäßig zu Lasten eines Antragstellers aus, wenn die in der Hauptsache erhobene Anfechtungsklage keine Aussicht auf Erfolg verspricht (stRspr, Beschlüsse vom 30. Juni 2003 - BVerwG 4 VR 2.03 - Buchholz 407.4 § 1 FStrG Nr. 10, vom 19. Mai 2005 - BVerwG 4 VR 2000.05 - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 22, vom 12. April 2005 - BVerwG 9 VR 41.04 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 16).
  • BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02

    Zur Anwendung des PolG NW § 34a - verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06
    Lässt sich die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme bei summarischer Überprüfung dagegen nicht hinreichend übersehen, darf sich die verwaltungsgerichtliche Kontrolle des Sofortvollzugs einer behördlichen Maßnahme auf die Durchführung einer Interessenabwägung beschränken bei der das Interesse der beklagten Behörde (und des Vorhabenträgers) an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts dem Interesse der Antragsteller gegenüberzustellen ist, bis zur Entscheidung in der Hauptsache die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern (BVerfG, Beschluss vom 22. Februar 2002 - 1 BvR 300/02 - NJW 2002, 2225).
  • VGH Bayern, 23.11.1998 - 20 A 93.40082
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.1997 - 3 S 156/97

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens im vorläufigen

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1991 - 9 S 2930/90

    Zuständigkeit zur Entscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits im vorläufiger

  • BVerwG, 30.06.2003 - 4 VR 2.03
  • BVerwG, 29.12.2004 - 9 KSt 6.04

    Kosten; Kostenfestsetzungsbeschluss; Erinnerung; Zuständigkeit;

  • BVerwG, 21.06.2007 - 4 KSt 1001.07

    Kostenfestsetzung; Entscheidung durch Urkundsbeamte der Geschäftsstelle;

    Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat in dem angegriffenen Beschluss vom 12. März 2007 zu Recht entschieden, dass in dem Erinnerungsverfahren (BVerwG 4 KSt 1002.06/4 VR 1006.04) betreffend den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 22. Mai 2006 in der Rechtssache BVerwG 4 VR 1006.04 die außergerichtlichen Kosten des Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners zu erstatten sind.
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