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   BVerwG, 16.12.1964 - II B 2.64   

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https://dejure.org/1964,1690
BVerwG, 16.12.1964 - II B 2.64 (https://dejure.org/1964,1690)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1964 - II B 2.64 (https://dejure.org/1964,1690)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1964 - II B 2.64 (https://dejure.org/1964,1690)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.02.1962 - VI C 154.60
    Auszug aus BVerwG, 16.12.1964 - II B 2.64
    Nach §§ 173 VwGO, 161 ZPO brauchen die Zeugenaussagen aber nicht in dem Protokoll festgestellt zu werden, wenn - wie im vorliegenden Falle - die Vernehmung vor dem Prozeßgericht erfolgt und das Endurteil nicht der Berufung unterliegt (BVerwGE 13, 338 und 18, 19).

    Unter diesen Voraussetzungen und der weiteren Voraussetzung, daß die Vernehmung im Protokoll vermerkt ist, ist nach § 117 VwGO in Verbindung mit §§ 173, 313 ZPO ausreichend, daß der Inhalt der Zeugenaussagen im Urteil, getrennt von ihrer Würdigung, oder in einem Vermerk des Berichterstatters niedergelegt wird (BVerwGE 13, 338).

  • BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1964 - II B 2.64
    Sie trägt hierzu vor, das Berufungsurteil weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 1954 (BVerwGE 2, 10), vom 22. Oktober 1957 - BVerwG VI C 44.56 - (Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 29) - undvom 18. Dezember 1962 - BVerwG II C 89.61 - ab, denn nach diesen Entscheidungen sei bei Beantwortung der Frage, ob eine Ernennung oder Beförderung überwiegend wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen ist, auf die Erwägungen der Ernennungsbehörde abzustellen, während das Berufungsgericht die fachliche Eignung des Klägers für erheblich gehalten und deswegen nicht ermittelt habe, ob die Ernennungsbehörde von der - vielleicht irrigen - Vorstellung geleitet war, der Kläger sei fachlich geeignet.
  • BVerwG, 18.01.1964 - III C 21.62

    Unterschiedliche Besetzungen der Richterbank bei einem ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1964 - II B 2.64
    Nach §§ 173 VwGO, 161 ZPO brauchen die Zeugenaussagen aber nicht in dem Protokoll festgestellt zu werden, wenn - wie im vorliegenden Falle - die Vernehmung vor dem Prozeßgericht erfolgt und das Endurteil nicht der Berufung unterliegt (BVerwGE 13, 338 und 18, 19).
  • BVerwG, 29.12.1960 - II B 44.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Änderung der allgemeinen

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1964 - II B 2.64
    An dieser Rechtslage hat sich durch das Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung nichts geändert, wie der beschließende Senat mit eingehender Begründung in seinemBeschluß vom 29. Dezember 1960 - BVerwG II B 44.60 - (DÖV 1961 S. 192) ausgeführt hat.
  • BVerwG, 22.10.1957 - VI C 44.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1964 - II B 2.64
    Sie trägt hierzu vor, das Berufungsurteil weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 1954 (BVerwGE 2, 10), vom 22. Oktober 1957 - BVerwG VI C 44.56 - (Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 29) - undvom 18. Dezember 1962 - BVerwG II C 89.61 - ab, denn nach diesen Entscheidungen sei bei Beantwortung der Frage, ob eine Ernennung oder Beförderung überwiegend wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen ist, auf die Erwägungen der Ernennungsbehörde abzustellen, während das Berufungsgericht die fachliche Eignung des Klägers für erheblich gehalten und deswegen nicht ermittelt habe, ob die Ernennungsbehörde von der - vielleicht irrigen - Vorstellung geleitet war, der Kläger sei fachlich geeignet.
  • BVerwG, 18.12.1962 - II C 89.61

    Einfluss der früheren Ernennung oder Beförderung eines Beamten überwiegend wegen

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1964 - II B 2.64
    Sie trägt hierzu vor, das Berufungsurteil weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 1954 (BVerwGE 2, 10), vom 22. Oktober 1957 - BVerwG VI C 44.56 - (Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 29) - undvom 18. Dezember 1962 - BVerwG II C 89.61 - ab, denn nach diesen Entscheidungen sei bei Beantwortung der Frage, ob eine Ernennung oder Beförderung überwiegend wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen ist, auf die Erwägungen der Ernennungsbehörde abzustellen, während das Berufungsgericht die fachliche Eignung des Klägers für erheblich gehalten und deswegen nicht ermittelt habe, ob die Ernennungsbehörde von der - vielleicht irrigen - Vorstellung geleitet war, der Kläger sei fachlich geeignet.
  • BGH, 05.02.1962 - III ZR 197/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1964 - II B 2.64
    Damit hat das Berufungsgericht seinen prozeßrechtlichen Pflichten genügt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1962 - III ZR 197.60 -, DRiZ 1962 S. 169).
  • BVerwG, 18.07.1967 - II C 26.65

    Tonbandaufnahme einer Zeugenvernehmung - Beförderung eines Offiziers zum

    Damit hat das Berufungsgericht seinen prozessualen Pflichten genügt (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 5. Februar 1962 - III ZR 197.60 - [DRiZ 1962, 169]; ebenso Beschluß des erkennenden Senats vom 16. Dezember 1964 - BVerwG II B 2.64 -).
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