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   BVerwG, 16.12.1994 - 11 B 107.94   

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BVerwG, 16.12.1994 - 11 B 107.94 (https://dejure.org/1994,11537)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1994 - 11 B 107.94 (https://dejure.org/1994,11537)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1994 - 11 B 107.94 (https://dejure.org/1994,11537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Recht auf eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht - Maßgeblicher Zeitpunkt für den Entzug einer Fahrerlaubnis - Absehung von einer Anordnung zur sofortigen Vollziehung des Entzuges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1994 - 11 B 107.94
    Es handelt sich dabei um einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt, dessen einmalige Wirkung darin besteht, die Fahrerlaubnis zum Erlöschen zu bringen (vgl. BVerwGE 51, 359 ; Urteil vom 28. Oktober 1992 - BVerwG 11 C 29.92 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 20).
  • BVerwG, 31.07.1985 - 7 B 123.85

    Letzter maßgeblicher Zeitpunkt zur Behebung von Eignungszweifeln ist der

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1994 - 11 B 107.94
    Nach der letzten Behördenentscheidung liegende Umstände sind daher nicht für die Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis maßgebend, sondern wirken sich allenfalls für das Verfahren auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis aus (vgl. Beschlüsse vom 12. Oktober 1982 - BVerwG 7 B 97.82 - und vom 31. Juli 1985 - BVerwG 7 B 123.85 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 68 und Nr. 73).
  • BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92

    Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1994 - 11 B 107.94
    Das Ermessen des Berufungsgerichts, von § 130 a VwGO Gebrauch zu machen, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur auf sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzungen überprüfbar (vgl. Beschlüsse vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5 und vom 3. September 1992 - BVerwG 11 B 22.92 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 6 = 442.10 § 4 StVG Nr. 88).
  • BVerwG, 03.02.1993 - 11 B 12.92

    Recht auf eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht - Recht auf eine

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1994 - 11 B 107.94
    In einem solchen Fall hat der Entscheidung des Berufungsgerichts aber grundsätzlich eine zweite Anhörungsmitteilung vorauszugehen (vgl. Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1994 - 11 B 107.94
    Das Ermessen des Berufungsgerichts, von § 130 a VwGO Gebrauch zu machen, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur auf sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzungen überprüfbar (vgl. Beschlüsse vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5 und vom 3. September 1992 - BVerwG 11 B 22.92 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 6 = 442.10 § 4 StVG Nr. 88).
  • BVerwG, 13.08.1987 - 7 B 53.87

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Aufklärungspflicht - Fahreignung

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1994 - 11 B 107.94
    Eine solche weitere Beweisaufnahme hätte sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allenfalls dann aufdrängen können, wenn das bereits vorliegende Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts ungeeignet oder unzureichend gewesen wäre, etwa weil es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgegangen oder mit sonstigen groben, offen erkennbaren Mängeln oder unlösbaren Widersprüchen behaftet ist (vgl. etwa Beschluß vom 13. August 1987 - BVerwG 7 B 53.87 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 76).
  • BVerwG, 12.10.1982 - 7 B 97.82

    Voraussetzungen für eine vorübergehende Gestattung des Führens von

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1994 - 11 B 107.94
    Nach der letzten Behördenentscheidung liegende Umstände sind daher nicht für die Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis maßgebend, sondern wirken sich allenfalls für das Verfahren auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis aus (vgl. Beschlüsse vom 12. Oktober 1982 - BVerwG 7 B 97.82 - und vom 31. Juli 1985 - BVerwG 7 B 123.85 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 68 und Nr. 73).
  • BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 29.92

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Sehmängel - Ungeeignetheit

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1994 - 11 B 107.94
    Es handelt sich dabei um einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt, dessen einmalige Wirkung darin besteht, die Fahrerlaubnis zum Erlöschen zu bringen (vgl. BVerwGE 51, 359 ; Urteil vom 28. Oktober 1992 - BVerwG 11 C 29.92 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 20).
  • VG Neustadt, 29.06.2009 - 3 K 217/09

    Wer Mate-Tee trinkt, ist seinen Führerschein los

    (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Januar 2001 - 3 B 144/00 -, und vom 16. Dezember 1994 - 11 B 107/94 -, beide juris).
  • BVerwG, 22.12.1994 - 11 B 184.94

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der

    Nach der letzten Behördenentscheidung liegende Umstände sind daher nicht für die Rechtmäßigkeit der Entziehungsverfügung maßgebend, sondern wirken sich allenfalls für das Verfahren auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis aus (vgl. zuletzt etwa Beschluß vom 16. Dezember 1994 - BVerwG 11 B 107.94 - m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2006 - 12 ME 139/06
    Das gilt erst recht dann, wenn die weiteren oder neuen Zweifel an der Fahreignung sich wie hier erst zeitlich nach der Aufforderung bzw. der Fahrerlaubnisentziehung ergeben haben (BVerwG, Beschl. v. 16.12.1994 - BVerwG 11 B 107/94 -, juris).
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