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   BVerwG, 16.12.1996 - 9 B 548.96   

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BVerwG, 16.12.1996 - 9 B 548.96 (https://dejure.org/1996,20767)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1996 - 9 B 548.96 (https://dejure.org/1996,20767)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1996 - 9 B 548.96 (https://dejure.org/1996,20767)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision - Erforderlichkeit der ordnungsgemäßen Darlegung eines Zulassungsgrundes - Überprüfung eines Abschiebehindernisses aufgrund der Tätigkeit für Oppositionsparteien Zaires in Deutschland durch das ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 211/94

    Effektivität des Rechtsschutzes und Umfang des Begriffs der "grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1996 - 9 B 548.96
    Ebenso wird auch mit dem Hinweis auf eine divergierende Entscheidung eines anderen Oberverwaltungsgerichts zur Gefährdung zurückkehrender zairischer Staatsangehöriger wegen exilpolitischer Tätigkeiten eine klärungsbedürftige Rechtsfrage im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht bezeichnet (stRspr, siehe etwa Beschluß vom 8. Februar 1991 - BVerwG 9 B 214.90 - vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschluß vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - BayVBl 1994, 530).
  • BVerwG, 08.02.1991 - 9 B 214.90

    Zulassung einer Revision wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1996 - 9 B 548.96
    Ebenso wird auch mit dem Hinweis auf eine divergierende Entscheidung eines anderen Oberverwaltungsgerichts zur Gefährdung zurückkehrender zairischer Staatsangehöriger wegen exilpolitischer Tätigkeiten eine klärungsbedürftige Rechtsfrage im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht bezeichnet (stRspr, siehe etwa Beschluß vom 8. Februar 1991 - BVerwG 9 B 214.90 - vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschluß vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - BayVBl 1994, 530).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1996 - 9 B 548.96
    Die grundsätzliche Bedeutung ergibt sich auch nicht daraus, daß sie in tatsächlicher Hinsicht für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle Bedeutung haben mag (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 16.12.1996 - 9 B 548.96
    Die grundsätzliche Bedeutung ergibt sich auch nicht daraus, daß sie in tatsächlicher Hinsicht für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle Bedeutung haben mag (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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