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BVerwG, 16.12.1996 - 9 B 548.96 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision - Erforderlichkeit der ordnungsgemäßen Darlegung eines Zulassungsgrundes - Überprüfung eines Abschiebehindernisses aufgrund der Tätigkeit für Oppositionsparteien Zaires in Deutschland durch das ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.1996 - 23 A 608/95
- BVerwG, 16.12.1996 - 9 B 548.96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 211/94
Effektivität des Rechtsschutzes und Umfang des Begriffs der "grundsätzlichen …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1996 - 9 B 548.96
Ebenso wird auch mit dem Hinweis auf eine divergierende Entscheidung eines anderen Oberverwaltungsgerichts zur Gefährdung zurückkehrender zairischer Staatsangehöriger wegen exilpolitischer Tätigkeiten eine klärungsbedürftige Rechtsfrage im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht bezeichnet (stRspr, siehe etwa Beschluß vom 8. Februar 1991 - BVerwG 9 B 214.90 - vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschluß vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - BayVBl 1994, 530). - BVerwG, 08.02.1991 - 9 B 214.90
Zulassung einer Revision wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1996 - 9 B 548.96
Ebenso wird auch mit dem Hinweis auf eine divergierende Entscheidung eines anderen Oberverwaltungsgerichts zur Gefährdung zurückkehrender zairischer Staatsangehöriger wegen exilpolitischer Tätigkeiten eine klärungsbedürftige Rechtsfrage im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht bezeichnet (stRspr, siehe etwa Beschluß vom 8. Februar 1991 - BVerwG 9 B 214.90 - vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschluß vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - BayVBl 1994, 530). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1996 - 9 B 548.96
Die grundsätzliche Bedeutung ergibt sich auch nicht daraus, daß sie in tatsächlicher Hinsicht für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle Bedeutung haben mag (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 16.12.1996 - 9 B 548.96
Die grundsätzliche Bedeutung ergibt sich auch nicht daraus, daß sie in tatsächlicher Hinsicht für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle Bedeutung haben mag (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).