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   BVerwG, 16.12.2009 - 8 C 9.09   

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BVerwG, 16.12.2009 - 8 C 9.09 (https://dejure.org/2009,8118)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.2009 - 8 C 9.09 (https://dejure.org/2009,8118)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - 8 C 9.09 (https://dejure.org/2009,8118)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    InsO § 35 Abs. 1, §§ ... 38, 55 Abs. 1 Nr. 1, § 80 Abs. 1, §§ 174, 218 Abs. 1 Satz 1; BörsG a. F. (Börsengesetz vom 21. Juni 2002 [BGBl I S. 2010], hier in der Fassung der Änderung durch Gesetz vom 16. August 2005 [BGBl I S. 2437 [3095]]) § 14 Abs. 1 Nr. 3, 4 und 5, §§ 24, 25, 30 Abs. 2, § 64 Abs. 3; Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse (Stand: 1. Januar 2003) § 90 Abs. 4; Gebührenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse (Stand: 1. Januar 2006) § 4 Abs. 2, §§ 13, 14, 15, Tabelle VIII
    Aktie; Börse; Delisting; Einführung; Insolvenzforderung; Insolvenzmasse; Insolvenzverwalter; Masseverbindlichkeit; Notierung; Notierungsgebühr; Wertpapier; Zulassung.

  • openjur.de

    Aktie; Börse; Delisting; Einführung; Insolvenzforderung; Insolvenzmasse; Insolvenzverwalter; Masseverbindlichkeit; Notierung; Notierungsgebühr; Wertpapier; Zulassung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    InsO § 35 Abs. 1, §§ 38, 55 Abs. 1 Nr. 1, § 80 Abs. 1, §§ 174, 218 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2152
  • ZIP 2010, 487
  • NZI 2010, 11
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07

    Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2009 - 8 C 9.09
    Vielmehr genügt, dass die Abgabenforderung selbst einen Bezug zur Insolvenzmasse aufweist und erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde (vgl. BFH, Urteil vom 29. August 2007 - IX R 4/07 - BFHE 218, 435; Uhlenbruck/.
  • BVerwG, 13.04.2005 - 6 C 4.04

    Aktien, Stimmrechtsanteile, Wertpapierhandelsrecht, börsennotierte Gesellschaft;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2009 - 8 C 9.09
    Auch auf die Frage, ob ihre Börsenzulassung der Masse zuzuordnen ist (vgl. - verneinend - Urteil vom 13. April 2005 - BVerwG 6 C 4.04 - BVerwGE 123, 203 = Buchholz 451.66 WpHG Nr. 1; Ott/Brauckmann, ZIP 2004, 2117 ), kommt es nicht an.
  • BFH, 10.02.2015 - IX R 23/14

    Zwangsverwaltung - Einkommensteuer - Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters

    aa) Voraussetzung dafür ist, dass der Zwangsverwalter im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben und Befugnisse handelt und dass die Einkommensteuer einen hinreichenden Bezug zu dem der Zwangsverwaltung unterliegenden Vermögen aufweist (vgl. BFH-Urteil vom 13. April 2011 II R 49/09, BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944; ferner Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2009  8 C 9/09, NJW 2010, 2152 beide zu § 55 der Insolvenzordnung --InsO--).
  • BFH, 06.12.2023 - XI R 5/20

    Vorsteuerberichtigung bei der Organgesellschaft aufgrund einer erfolgreichen

    Die Auffassung des FG widerspreche dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 16.12.2009 - 8 C 9.09 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2010, 2152) sowie den BFH-Urteilen vom 18.05.2010 - X R 60/08 (BFHE 229, 62, BStBl II 2011, 429) und vom 03.08.2016 - X R 25/14 (BFH/NV 2017, 317).

    Dafür kommt es nicht darauf an, ob der Abgabentatbestand durch ein Verhalten des Insolvenzverwalters oder durch andere Tatsachen erfüllt ist; vielmehr genügt, dass die Abgabenforderung selbst einen Bezug zur Insolvenzmasse aufweist und erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde (vgl. BVerwG-Urteil vom 16.12.2009 - 8 C 9.09, NJW 2010, 2152, Rz 14).

  • BFH, 13.04.2011 - II R 49/09

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit - Umfang der Verwaltungsbefugnis und

    Kraftfahrzeugsteuer ist als Abgabenforderung im Sinne der zweiten Tatbestandsalternative den "in anderer Weise" durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Masse begründeten Verbindlichkeiten zuzuordnen, soweit sie die Insolvenzmasse betrifft (vgl. allgemein zu Abgabenforderungen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 16. Dezember 2009  8 C 9/09, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2010, 2152).

    Dies ist der Fall, wenn die Abgabenforderung selbst einen Bezug zur Insolvenzmasse aufweist und erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde (BVerwG-Urteil in NJW 2010, 2152).

  • VGH Hessen, 26.04.2010 - 6 A 1648/08

    Kosten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Umlagen für den

    Vielmehr genügt, dass die Abgabenforderung selbst einen Bezug zur Insolvenzmasse aufweist und erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 8 C 9.09 -, ZIP 2010, 487, m.w.N.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage, ob der Insolvenzverwalter nach § 80 Abs. 1 InsO allein ein Delisting der Aktien beantragen oder ob der Antrag nur gemeinsam mit den gesellschaftsrechtlich zuständigen Organen oder gar nur von diesen gestellt werden kann, im Urteil vom 16. Dezember 2009 - 8 C 9.09 - (a.a.O.) zwar offen gelassen.

    Der in § 80 Abs. 1 InsO angeordnete Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis erfasst sämtliche die Insolvenzmasse betreffenden öffentlich rechtlichen Pflichten einschließlich der massebezogenen Abgabenpflichten, zu denen die Notierungsgebühr gehört (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 8 C 9.09 -, a.a.O.).

  • BFH, 21.03.2019 - III R 30/18

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit in der Insolvenz

    b) Die nach der Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist als Abgabenforderung i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 zweite Tatbestandsalternative InsO den "in anderer Weise" durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Masse begründeten Verbindlichkeiten aber nur zuzuordnen, soweit sie die Insolvenzmasse betrifft (vgl. allgemein zu Abgabenforderungen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 16. Dezember 2009  8 C 9/09, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2010, 2152).
  • BFH, 08.07.2011 - II R 49/09

    Beurteilung der Kfz-Steuer als Masseverbindlichkeit

    Kfz-Steuer ist als Abgabenforderung im Sinne der zweiten Tatbestandsalternative den "in anderer Weise" durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Masse begründeten Verbindlichkeiten zuzuordnen, soweit sie die Insolvenzmasse betrifft (vgl. allgemein zu Abgabenforderungen BVerwG, Urt. v. 16.12.2009 - 8 C 9/09, NJW 2010, 2152 ).

    Dies ist der Fall, wenn die Abgabenforderung selbst einen Bezug zur Insolvenzmasse aufweist und erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde (BVerwG-Urt., NJW 2010, 2152 ).

  • BVerwG, 11.03.2020 - 8 C 17.19

    Darstellen der Beitragsforderungen einer Industriekammer und Handelskammer als

    Vielmehr genügt, dass die Abgabenforderung selbst einen Bezug zur Insolvenzmasse aufweist und erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 8 C 9.09 - Buchholz 451.65 BörsenR Nr. 6 Rn. 14; BFH, Urteile vom 13. April 2011 - II R 49/09 - NZI 2011, 828 Rn. 13 und vom 1. August 2012 - II R 28/11 - BFHE 238, 319 Rn. 16; BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - IX ZR 87/16 - NZI 2017, 228 Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2022 - 8 LC 134/20

    Geltendmachung von Säumniszuschlägen bei der berufsständischen Altersversorgung

    Masseverbindlichkeiten i.S.d. § 55 Abs. 1 InsO dürfen auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Verwaltungsakt geltend gemacht werden, da sie vorweg aus der Masse zu berichtigen sind und nicht, wie bloße Insolvenzforderungen gemäß §§ 38, 174 InsO, zur Tabelle angemeldet werden müssen (BVerwG, Urt. v. 16.12.2009 - 8 C 9.09 -, NJW 2010, 2152, juris Rn. 12).

    Vielmehr genügt, dass die Abgabenforderung selbst einen Bezug zur Insolvenzmasse aufweist und erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde (BVerwG, Urt. v. 16.12.2009 - 8 C 9.09 -, NJW 2010, 2152, juris Rn. 14).

  • FG Niedersachsen, 19.08.2021 - 11 K 133/20

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs aufgrund Begründung von Insolvenzforderungen

    Hierfür genüge nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 16.12.2009, 8 C 9/09 und des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29.08.2007, XI R 4/07 lediglich, dass die Abgabenforderungen - also die vom Beklagten zurückgeforderten Vorsteuerbeträge - selbst einen Bezug zur Insolvenzmasse aufwiesen und erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden seien.

    Voraussetzung einer Masseverbindlichkeit i. S. d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 InsO ist stets, dass die Verbindlichkeit durch die Insolvenzverwaltung ausgelöst wird oder mindestens einen (sonstigen) Bezug zur Insolvenzmasse aufweist (BVerwG-Urteil vom 16.12.2009, 8 C 9/09, NJW 2010, 2152; BFH-Urteil vom 29.08.2007, IX R 4/07, BFHE 218, 435, BStBl. II 2010, 145).

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.03.2019 - 4 K 1005/18

    Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit - Betriebsveräußerung durch

    Vielmehr genüge es, dass die Abgabenforderung selbst einen Bezug zur Insolvenzmasse aufweise und erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden sei (BVerwG-Urteil vom 16. Dezember 2009, 8 C 9/09, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2012, 2152: Börsennotierungsgebühren als Masseverbindlichkeit).
  • BFH, 14.12.2022 - X R 9/20

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Verwertung sicherungsübereigneten

  • OLG Frankfurt, 04.12.2012 - WpÜG 4/12

    Geltendmachung der Kosten einer Enforcement-Prüfung als Masseverbindlichkeit

  • VGH Hessen, 06.07.2012 - 6 A 1820/11

    Wiederaufnahme eines unterbrochenen gerichtlichen Verfahrens

  • VG Ansbach, 02.08.2022 - AN 11 K 19.00888

    Widerruf einer Registrierung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens,

  • FG Münster, 16.11.2023 - 8 K 2770/21

    Grunderwerbsteuer - Ist die Grunderwerbsteuer, die nach § 1 Abs. 2a GrEStG bei

  • AG Brilon, 17.12.2018 - 10 L 6/15

    Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters auch bei Insolvenzverfahren!

  • VG Frankfurt/Main, 08.03.2019 - 2 K 6239/17

    Kein Widerruf der Zulassung von Aktien zum regulierten Markt wegen Insolvenz der

  • FG Hamburg, 12.12.2012 - 2 K 234/12

    Kraftfahrzeugsteuer, Insolvenzverfahren: Kraftfahrzeugsteuerbescheid zu Lasten

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