Rechtsprechung
   BVerwG, 16.12.2014 - 9 B 49.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,43275
BVerwG, 16.12.2014 - 9 B 49.14 (https://dejure.org/2014,43275)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.2014 - 9 B 49.14 (https://dejure.org/2014,43275)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - 9 B 49.14 (https://dejure.org/2014,43275)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,43275) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Auslegung einer Rückwirkung von Abgabensatzungen abweichend von deren normiertem zeitlichen Geltungswillen

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Auslegung einer Rückwirkung von Abgabensatzungen abweichend von deren normiertem zeitlichen Geltungswillen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2014 - 9 B 49.14
    Ist damit die Beitragsschuld nicht vor Inkrafttreten der Satzung und damit dem Beginn der Verjährungsfrist entstanden, greift die Satzung noch nicht einmal in einen in der Vergangenheit begonnenen und nicht abgeschlossenen Sachverhalt ein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143 Rn. 37 f.), sodass sich die Frage der Unzulässigkeit einer Rückwirkung im Revisionsverfahren von vornherein nicht stellt.

    Soweit sie sich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - (a.a.O.) beruft, hat das Bundesverfassungsgericht darin allgemein geklärt, dass der Grundsatz der Rechtssicherheit davor schützt, lange zurückliegende, in tatsächlicher Hinsicht abgeschlossene Vorgänge zeitlich unbegrenzt zur Anknüpfung neuer Lasten heranzuziehen.

    Anknüpfend an die Aussage des Bundesverfassungsgerichts, die berechtigte Erwartung des Bürgers darauf, geraume Zeit nach Entstehen der Vorteilslage nicht mehr mit der Festsetzung des Beitrags rechnen zu müssen, dürfe nicht gänzlich unberücksichtigt bleiben (Beschluss vom 5. März 2013 a.a.O. Rn. 47), hat das Berufungsgericht eine derart schutzwürdige Erwartung unter den hier vorliegenden Umständen wegen der zwischenzeitlich privatrechtlichen Ausgestaltung des Nutzungsverhältnisses verneint und daher die verfassungsrechtlich gebotene zeitliche Obergrenze der Beitragserhebung als nicht überschritten angesehen.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2014 - 9 B 49.14
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen der genannten Gerichte genügt hingegen weder den Zulässigkeitsanforderungen der Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.05.2008 - 6 B 64.07

    Sexualkunde, Sexualkundeunterricht, Sexualerziehung, Eltern, Schule,

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2014 - 9 B 49.14
    Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (vgl. etwa Beschlüsse vom 8. Mai 2008 - BVerwG 6 B 64.07 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 132 Rn. 5 und vom 16. Juli 2013 - BVerwG 9 B 15.13 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13

    Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2014 - 9 B 49.14
    Soweit sich die Beschwerde in einem nachgereichten Schriftsatz unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 2014 - BVerwG 4 C 11.13 - (BVerwGE 149, 211) auf den Grundsatz von Treu und Glauben beruft und die Festsetzung des umstrittenen Wasserversorgungsbeitrags als treuwidrig beanstandet, kann sie damit schon deshalb nicht durchdringen, weil der Kläger den Schriftsatz erst nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist eingereicht hat und im Übrigen ohne Bezug auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO nach Art einer Berufungs- oder Revisionsbegründung argumentiert.
  • BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 15.13

    Wasserversorgungsleistungen; fehlerhafter Wasser- und Abwasserzweckverband; zur

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2014 - 9 B 49.14
    Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (vgl. etwa Beschlüsse vom 8. Mai 2008 - BVerwG 6 B 64.07 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 132 Rn. 5 und vom 16. Juli 2013 - BVerwG 9 B 15.13 - juris Rn. 5).
  • BVerfG, 07.04.2021 - 1 BvR 176/15

    Verletzung des Grundsatzes der Rechtssicherheit durch Fehlen einer zeitlichen

    Damit wird der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2014 - BVerwG 9 B 49.14 - gegenstandslos.
  • VG Schleswig, 29.07.2021 - 9 B 26/21

    Versetzungsrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Die pädagogische Beurteilung muss in sich schlüssig und nachvollziehbar sein und darf den Erfordernissen rationaler Abwägung nicht widersprechen (st. Rspr. vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 14.09.2010 - 3 MB 32/10 - Beschluss der Kammer vom 17.09.2014 - 9 B 49/14 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht