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   BVerwG, 16.12.2020 - 2 WDB 9.20   

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BVerwG, 16.12.2020 - 2 WDB 9.20 (https://dejure.org/2020,49842)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.2020 - 2 WDB 9.20 (https://dejure.org/2020,49842)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - 2 WDB 9.20 (https://dejure.org/2020,49842)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absolute Fahruntüchtigkeit; Alkohol; außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht; Auschwitz; Beleidigung; Einbehaltung von Dienstbezügen; Facebook; freiheitliche demokratische Grundordnung; Holocaust; Meinungsfreiheit; Nationalsozialismus; politische Treuepflicht; ...

  • rechtsportal.de

    Absolute Fahruntüchtigkeit; Alkohol; außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht; Auschwitz; Beleidigung; Einbehaltung von Dienstbezügen; Facebook; freiheitliche demokratische Grundordnung; Holocaust; Meinungsfreiheit; Nationalsozialismus; politische Treuepflicht; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08

    Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2020 - 2 WDB 9.20
    Jedoch verpflichtet § 10 Abs. 6 SG zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr Soldaten in einer Vorgesetztenstellung dazu, bei Äußerungen, die Untergebenen zu Gehör kommen oder in die Öffentlichkeit dringen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 - BVerwG 132, 179 Rn. 37 m.w.N.), ihre Meinung unter Achtung der Rechte anderer besonnen, tolerant und sachlich zu vertreten (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 2017 - 2 WD 16.16 - juris Rn. 73 m.w.N.).

    Diese Verpflichtung kann im Einzelfall insbesondere dazu führen, dass ein Soldat bei seiner Meinungsäußerung von einer Wortwahl, die besonders emotionsbeladen ist und - selbst im Kontext ihrer Verwendung - zu erheblichen Missverständnissen und Fehlinterpretationen führen kann, absehen muss (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Juli 1992 - 2 BvR 1802/91 - NJW 1992, 2750 Rn. 69; BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 - BVerwGE 132, 179 Rn. 33).

    Ruft ein Soldat z.B. durch die Verwendung menschenverachtender Formulierungen eine Erinnerung an die Verbrechen und Ideologien des NS-Regimes wach oder gerät er sonst in den Verdacht, dass er das NS-Regime und dessen verbrecherische Ideologie und Politik rechtfertigt oder als Vorbild hinstellt, und hält er dies für unbegründet, ist er gehalten, glaubhaft diesem Eindruck aktiv entgegenzuwirken und unzweideutig darzutun, dass dieser Verdacht ungerechtfertigt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 - BVerwGE 132, 179 Rn. 54 m.w.N.).

  • BVerwG, 01.10.2020 - 2 WD 20.19

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sicherverschaffens, Besitzes und

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2020 - 2 WDB 9.20
    Eine solche ernsthafte Beeinträchtigung ist regelmäßig anzunehmen, wenn eine Straftat begangen wird, die mit einer Freiheitsstrafe im mittleren Bereich sanktioniert werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 2020 - 2 WD 20.19 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Wer in dieser Stellung eine Pflichtverletzung begeht, gibt ein schlechtes Vorbild ab, was das Gewicht seines Dienstvergehens erhöht (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 2020 - 2 WD 20.19 - juris Rn. 40 m.w.N.).

  • BVerwG, 24.08.2018 - 2 WD 3.18

    Beleidigungen von Amtswaltern; Beweiswürdigung; Fußball-Fans;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2020 - 2 WDB 9.20
    Ermöglicht die Sanktionsdrohung der Strafrechtsnorm - wie bei den ferner vorgeworfenen Beleidigungen der Polizeibeamten (§ 185 StGB) und der vorsätzlichen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 1 StGB) - noch keine Freiheitsstrafe im mittleren Bereich, bedarf es zur Begründung einer allein aus Zweifeln an der Rechtstreue des betreffenden Soldaten resultierenden Disziplinarwürdigkeit außerdienstlichen Fehlverhaltens zusätzlicher Umstände (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. August 2018 - 2 WD 3.18 - BVerwGE 163, 16 Rn. 53 und vom 16. Januar 2020 - 2 WD 2.19 - Buchholz 450.2 § 18 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 21).

    Solche qualifizierenden Umstände wären in Bezug auf die Beleidigungen der Polizeibeamten darin zu sehen, dass der frühere Soldat zum einen einschlägig disziplinar vorbelastet war (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 2018 - 2 WD 3.18 - BVerwGE 163, 16 Rn. 55) und zum anderen als Inhaber eines öffentlichen Amtes andere Hoheitsträger gerade in Ausübung ihrer amtlichen Funktion beleidigt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 2018 - 2 WD 3.18 - BVerwGE 163, 16 Rn. 55).

  • BVerwG, 19.06.2019 - 2 WD 21.18

    Strafrechtliche Verjährung einer außerdienstlichen Pflichtverletzung eines

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2020 - 2 WDB 9.20
    Dies kommt regelmäßig in Betracht, wenn ein Soldat aufgrund einer Alkoholabhängigkeit seinen Alkoholkonsum nur eingeschränkt steuern kann und daher für eine dadurch verursachte Einschränkung der Steuerungsfähigkeit nicht voll verantwortlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 2 WD 21.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 65 Rn. 35 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20

    Disziplinarische Ahndung des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2020 - 2 WDB 9.20
    Bei einem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 Abs. 1 StGB a.F. ist im Rahmen des vom Senat angewandten zweistufigen Prüfungsschemas Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine Dienstgradherabsetzung (BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - Rn. 23).
  • BVerwG, 04.06.2020 - 2 WD 10.19

    Bindung an die Anschuldigungsschrift; Einsichtsfähigkeit; Entfernung aus dem

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2020 - 2 WDB 9.20
    Dies gilt auch bei außerdienstlichem strafbaren Fehlverhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 2020 - 2 WD 10.19 - NVwZ-RR 2020, 983 Rn. 27 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2020 - 2 WDB 9.20
    Mit der Begehung dieses Gedenktages wird Verantwortung für die Vergangenheit übernommen und bundesweit nicht nur der Opfer gedacht, sondern zugleich mahnend an die Folgen des Nationalsozialismus erinnert, um deren Wiederholung dauerhaft auszuschließen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 9/01 - NJW 2001, 1409 Rn. 15).
  • BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2020 - 2 WDB 9.20
    Jedoch verpflichtet § 10 Abs. 6 SG zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr Soldaten in einer Vorgesetztenstellung dazu, bei Äußerungen, die Untergebenen zu Gehör kommen oder in die Öffentlichkeit dringen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 - BVerwG 132, 179 Rn. 37 m.w.N.), ihre Meinung unter Achtung der Rechte anderer besonnen, tolerant und sachlich zu vertreten (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 2017 - 2 WD 16.16 - juris Rn. 73 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 2083/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verharmlosung des

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2020 - 2 WDB 9.20
    Vielmehr sind von ihr auch offensichtlich anstößige, abstoßende und bewusst provozierende Äußerungen gedeckt, die wissenschaftlich haltlos sind und das Wertfundament der gesellschaftlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu diffamieren suchen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 2083/15 - NJW 2018, 2861 Rn. 29).
  • BVerwG, 25.02.1999 - 2 WD 33.98

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2020 - 2 WDB 9.20
    Wegen der Gefährdung von Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer ist sie vielmehr geeignet, die Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit eines Soldaten ernsthaft zu beeinträchtigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1999 - 2 WD 33.98 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 25 m.w.N. und vom 16. Oktober 2002 - 2 WD 23.01 und 2 WD 32.02 - BVerwGE 117, 117 Rn. 14).
  • BVerwG, 01.07.2020 - 2 WD 15.19

    Bundeskanzler; Ehrverletzungen von Kameraden; Einstellung des Verfahrens;

  • BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01

    Fahrlässige außerdienstliche Trunkenheitsfahrt; vorsätzliche

  • BVerfG, 28.04.2007 - 2 BvR 71/07

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch disziplinarrechtliche Ahndung von

  • BVerwG, 16.01.2020 - 2 WD 2.19

    Augenblickstat; Crowd-and-Riot-Control-Ausbildung; Dienstführerschein; Einheit

  • BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1802/91

    Meinungsfreiheit von Soldaten im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Judikatur

  • BVerwG, 26.02.2014 - 6 C 1.13

    Wiederholungsgefahr; Holocaust-Gedenktag; Versammlungsverbot; Auflage; Begriff

  • TDG Süd, 22.07.2021 - S 7 GL 3/20

    Teilweise erfolgreiche Klage gegen Disziplinarmaßnahmen (vorläufige

    Diese Regelung schränkt als allgemeines Gesetz i.S.d. Art. 5 Abs. 2 GG die Meinungsäußerungsfreiheit von Soldaten zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr (Art. 17a Abs. 1 GG) ein (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. April 2007 - 2 BvR 71/07 -, Rn. 12, juris), wobei sie aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung der Meinungsfreiheit ihrerseits wiederum einschränkend auszulegen ist (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. April 2007 - 2 BvR 71/07 -, Rn. 16, juris; BVerwG, Urteil vom 01. Juli 2020 - 2 WD 15/19 -, Rn. 23, juris; BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 2 WDB 9/20 -, Rn. 26, juris).

    Insoweit unterliegt die Meinungsäußerungsfreiheit des Soldaten - anders als die eines nicht in einem besonderen Pflichtenverhältnis stehenden Grundrechtsträgers - auf der Grundlage des Art. 17 a GG nach Maßgabe der einzelnen Bestimmungen des Soldatengesetzes gesteigerten Beschränkungen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Juli 1992 - 2 BvR 1802/91 -, Rn. 69, juris; zusammenfassend: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 2 WDB 9/20 -, Rn. 27, juris; ausführlich: BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1/08 -, Rn. 33 mit umfangreichen Nachweisen).

    Begleitumstände der Äußerung, ihr Kontext und die sprachliche sowie gesellschaftliche Ebene, auf der die Äußerung fiel, sind dabei zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 2 WDB 9/20 -, Rn. 29, juris; BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 2 WDB 2/19 -, Rn. 18, juris).

    Diese Frage ist seit Jahrzehnten umstritten (vgl. im Ergebnis oder ausdrücklich für die Auffassung, dass die politische Treuepflicht oder Verfassungstreuepflicht auch ohne verfassungsfeindliche innere Einstellung vorliegen kann: BVerwG, Urteil vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7/20 -, Rn. 28ff, juris; BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 2 WDB 9/20 -, Rn. 34, juris; BVerwG, Urteil vom 23. März 2017 - 2 WD 16/16 -, Rn. 66f, juris, beim Zeigen des H.grußes; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 13. Juni 2008 - 7 K 1107/07 -, Rn. 43 und Orientierungssatz 1, juris; BVerwG, Urteil vom 12. Februar 2003 - 2 WD 8/02 -, BVerwGE 117, 371-380, Rn. 15, zitiert nach juris; BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 WD 35/01 -, Rn. 4, 8, 11, juris; BVerwG, Urteil vom 07. November 2000 - 2 WD 18/00 -, Rn. 4, juris; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2000 - 2 WD 43/99 -, BVerwGE 111, 45-51, Rn. 3; a.A. (im Ergebnis), die nur eine Verletzung anderer Dienstpflichten wie der Pflicht zur Zurückhaltung nach § 10 Abs. 6 SG oder der Pflicht zur Achtungs- und Vertrauenswahrung nach § 17 Abs. 2 SG im Soldatenrecht bzw. der Pflicht zur Mäßigung und Zurückhaltung und der Pflicht Achtungs- und Vertrauenswahrung im Beamtenrecht annehmen: BVerwG, Beschluss vom 31. März 2020 - 2 WDB 2/20 -, Rn. 31, juris; BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 2 WDB 2/19 -, Rn. 27, juris; BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1/08 -, BVerwGE 132, 179-200, Rn. 66, zitiert nach juris; BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15/01 -, Rn. 30f, juris, Tragen eines Siegelrings; nicht eindeutig: BVerwG, Beschluss vom 18. November 2003 - 2 WDB 2/03 -, BVerwGE 119, 206-216, Rn. 25f, zitiert nach juris; ausführlich: Weiß in: Fürst, Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht (GKÖD), Band II, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder - Kommentar, J 700, Lieferung I....85, Rn. 59a - 88; im Rahmen von Entlassungsverfahren wurde eine Verletzung von § 8 SG angenommen durch: Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 20. November 2019 - 2 LA 258/18 -, Rn. 13, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Oktober 2015 - 2 LB 25/14 -, Rn. 30, juris).

    Denn ein Soldat ist grundsätzlich für Art und Umfang seines Alkoholkonsums selbst verantwortlich und hat ihn einzustellen, bevor es zu einer alkoholbedingten Enthemmung kommt (BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 2 WDB 9/20 -, Rn. 49, juris).

    Der Verfall tritt indes nicht ein, soweit die Einbehaltungsanordnung aufgehoben wurde (BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 2 WDB 10/20 -, Rn. 18, juris; BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 2 WDB 9/20 -, Rn. 12 m.w.N., juris; Dau/Schütz, Wehrdisziplinarordnung, 7. Aufl. 2017, § 126 Rn. 31; Weiß in GKÖD, I Yt § 126 Rn. 96).

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 2 WDB 10/20 -, Rn. 24, juris; BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 2 WDB 9/20 -, Rn. 52, juris; BVerwG, Beschluss vom 31. März 2020 - 2 WDB 2/20 -, Rn. 40, juris; BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 2 WDB 2/19 -, Rn. 32, juris).

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