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   BVerwG, 16.12.2021 - 5 B 29.21   

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https://dejure.org/2021,56581
BVerwG, 16.12.2021 - 5 B 29.21 (https://dejure.org/2021,56581)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.2021 - 5 B 29.21 (https://dejure.org/2021,56581)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 2021 - 5 B 29.21 (https://dejure.org/2021,56581)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vorgabe der Zweiteilung der Richtervertretungen (Richterräte und Präsidialräte) mit je unterschiedlichen Kompetenzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorgabe der Zweiteilung der Richtervertretungen (Richterräte und Präsidialräte) mit je unterschiedlichen Kompetenzen

  • rechtsportal.de

    Vorgabe der Zweiteilung der Richtervertretungen (Richterräte und Präsidialräte) mit je unterschiedlichen Kompetenzen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 C 29.15

    Richter; Besoldung; Besoldungsstufe; Grundgehalt; Erfahrungszeit; Vortätigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2021 - 5 B 29.21
    Auch soweit sich die Beschwerdebegründung ganz überwiegend mit den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts zu § 25 Nr. 1 und Nr. 2, § 44 Abs. 1 Satz 1 LRiG RP und § 84 Nr. 1 LPersVG RP befasst und ihnen die eigene Rechtsauffassung entgegenhält, zeigt sie, selbst soweit hier die landesrechtlichen Vorschriften revisibles Recht im Sinne von § 71 DRiG, § 191 Abs. 2 VwGO, § 63 Abs. 3 Satz 2 BeamtStG und § 127 Nr. 2 BRRG in entsprechender Anwendung sein sollten (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. September 2016 - 2 C 29.15 - Buchholz 245 LandesBesR Nr. 10 Rn. 9 und vom 15. April 2021 - 2 C 13.20 - ZBR 2021, 379 zum bremischen Dienstreiserecht für Richter zur Besoldung der im Landesdienst stehenden Richter und Beschluss vom 21. Dezember 2020 - 2 B 63.20 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 104 Rn. 2 für das Recht eines Landes zur Regelung der dienstlichen Beurteilung seiner Richter), eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht auf.
  • BVerwG, 21.12.2020 - 2 B 63.20

    Gehörsverstoß durch vorzeitige Entscheidung vor Ablauf der Äußerungsfrist;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2021 - 5 B 29.21
    Auch soweit sich die Beschwerdebegründung ganz überwiegend mit den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts zu § 25 Nr. 1 und Nr. 2, § 44 Abs. 1 Satz 1 LRiG RP und § 84 Nr. 1 LPersVG RP befasst und ihnen die eigene Rechtsauffassung entgegenhält, zeigt sie, selbst soweit hier die landesrechtlichen Vorschriften revisibles Recht im Sinne von § 71 DRiG, § 191 Abs. 2 VwGO, § 63 Abs. 3 Satz 2 BeamtStG und § 127 Nr. 2 BRRG in entsprechender Anwendung sein sollten (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. September 2016 - 2 C 29.15 - Buchholz 245 LandesBesR Nr. 10 Rn. 9 und vom 15. April 2021 - 2 C 13.20 - ZBR 2021, 379 zum bremischen Dienstreiserecht für Richter zur Besoldung der im Landesdienst stehenden Richter und Beschluss vom 21. Dezember 2020 - 2 B 63.20 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 104 Rn. 2 für das Recht eines Landes zur Regelung der dienstlichen Beurteilung seiner Richter), eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht auf.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2021 - 5 B 29.21
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 15.04.2021 - 2 C 13.20

    Reise des vorlegenden Richters zur mündlichen Verhandlung des EuGH keine

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2021 - 5 B 29.21
    Auch soweit sich die Beschwerdebegründung ganz überwiegend mit den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts zu § 25 Nr. 1 und Nr. 2, § 44 Abs. 1 Satz 1 LRiG RP und § 84 Nr. 1 LPersVG RP befasst und ihnen die eigene Rechtsauffassung entgegenhält, zeigt sie, selbst soweit hier die landesrechtlichen Vorschriften revisibles Recht im Sinne von § 71 DRiG, § 191 Abs. 2 VwGO, § 63 Abs. 3 Satz 2 BeamtStG und § 127 Nr. 2 BRRG in entsprechender Anwendung sein sollten (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. September 2016 - 2 C 29.15 - Buchholz 245 LandesBesR Nr. 10 Rn. 9 und vom 15. April 2021 - 2 C 13.20 - ZBR 2021, 379 zum bremischen Dienstreiserecht für Richter zur Besoldung der im Landesdienst stehenden Richter und Beschluss vom 21. Dezember 2020 - 2 B 63.20 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 104 Rn. 2 für das Recht eines Landes zur Regelung der dienstlichen Beurteilung seiner Richter), eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht auf.
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