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   BVerwG, 17.01.1962 - VI C 32.59   

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BVerwG, 17.01.1962 - VI C 32.59 (https://dejure.org/1962,1534)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1962 - VI C 32.59 (https://dejure.org/1962,1534)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1962 - VI C 32.59 (https://dejure.org/1962,1534)
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  • BVerwG, 19.09.1957 - II C 125.55
    Auszug aus BVerwG, 17.01.1962 - VI C 32.59
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß eine solche Verweisung unzulässig ist (BVerwGE 3, 73; 5, 220 [BVerwG 30.08.1957 - IV C 187/57]; Urteile vom 10. Mai 1958 - BVerwG VI C 246.56 - und vom 19. Oktober 1959 - BVerwG VI C 267.56 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch unter ausdrücklicher Anführung auch dieser Vorschrift bereits in seinem Urteil vom 19. September 1957 - BVerwGE 5, 220 [231] - dazu ausgeführt, aus der in dieser Vorschrift enthaltenen Bindung des Gerichts, an das die Sache verwiesen werde, an die Unzuständigkeitserklärung des verweisenden Gerichts folge jedenfalls noch nicht die Pflicht, die Sache bei diesem Gericht als rechtshängig und eine etwaige Klagefrist als gewahrt zu behandeln.

    Wenn auch eine Verweisung erst mit der Rechtskraft der verweisenden Entscheidung wirksam wird, so bliebe trotzdem die Wirkung der vor dem Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung ausgesprochenen Verweisung im Sinne der Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 19. September 1957 - BVerwGE 5, 220 [231] - unsicher.

  • BVerwG, 10.05.1958 - VI C 246.56

    Zuständigkeit für Unterbringungsstreitigkeiten von Angestellten und Arbeitern

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1962 - VI C 32.59
    Die Wirkung dieser Vorschrift sei in dem letzten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Mai 1958 - BVerwG VI C 246.56 - nicht geprüft worden, da in jenem Fall das Berufungsurteil vor Inkrafttreten dieser Vorschrift ergangen sei.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß eine solche Verweisung unzulässig ist (BVerwGE 3, 73; 5, 220 [BVerwG 30.08.1957 - IV C 187/57]; Urteile vom 10. Mai 1958 - BVerwG VI C 246.56 - und vom 19. Oktober 1959 - BVerwG VI C 267.56 -).

    Es trifft allerdings zu - wie das Berufungsgericht ausführt -, daß das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 10. Mai 1958 - BVerwG VI C 246.56 - die Wirkung des § 48 a ArbGG deshalb nicht geprüft hat, weil diese Vorschrift in jenem Fall als Rechtsgrundlage für die vom Berufungsgericht vorgenommene Verweisung, die vor dem Inkrafttreten dieser Vorschrift lag, außer Betracht zu bleiben hatte.

  • BVerwG, 06.01.1956 - II C 250.55
    Auszug aus BVerwG, 17.01.1962 - VI C 32.59
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß eine solche Verweisung unzulässig ist (BVerwGE 3, 73; 5, 220 [BVerwG 30.08.1957 - IV C 187/57]; Urteile vom 10. Mai 1958 - BVerwG VI C 246.56 - und vom 19. Oktober 1959 - BVerwG VI C 267.56 -).
  • BVerwG, 30.08.1957 - IV C 187.57
    Auszug aus BVerwG, 17.01.1962 - VI C 32.59
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß eine solche Verweisung unzulässig ist (BVerwGE 3, 73; 5, 220 [BVerwG 30.08.1957 - IV C 187/57]; Urteile vom 10. Mai 1958 - BVerwG VI C 246.56 - und vom 19. Oktober 1959 - BVerwG VI C 267.56 -).
  • BGH, 11.10.1957 - IV ZR 175/57

    Verweisung an das Sozialgericht

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1962 - VI C 32.59
    Der Bundesgerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 11. Oktober 1957 (DÖV 1958 S. 115) die Auffassung vertreten, Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verweisung sei eine eindeutige Bindung des Gerichts, an das die Sache gelange, an die Auffassung des verweisenden Gerichts darüber, daß dessen Gerichtsbarkeit nicht gegeben sei.
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