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   BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79   

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BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79 (https://dejure.org/1980,164)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1980 - 5 C 32.79 (https://dejure.org/1980,164)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1980 - 5 C 32.79 (https://dejure.org/1980,164)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Frage nach der Zulässigkeit einer bedingten Rechtsmitteleinlegung - Darlegungsanforderungen an eine Klageschrift im Rahmen der Geltendmachung von Armenrechten - Rechtliche Qualifizierung einer Klageschrift - Voraussetzungen einer wirksamen Wiedereinsetzung in den vorigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 59, 302
  • NJW 1981, 698
  • DVBl 1980, 879
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79
    Zum einen besagt die Gewährleistung des umfassenden Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht, daß alle herkömmlichen Grundsätze des Prozeßrechts, die tatsächlich oder rechtlich eine Erschwerung des Zuganges zu den Gerichten bewirken, außer Kraft gesetzt sind (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] [267]); zum anderen könnte unter dem Aspekt, daß das Verfahrensgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes garantiert (BVerfGE 35, 263 [274] mit weiteren Nachweisen), allenfalls erwogen werden, ob zur Verwirklichung jenes Grundrechts die den Anspruch auf Prozeßzinsen an die Rechtshängigkeit des Hauptanspruchs knüpfende Vorschrift des materiellen Rechts geändert werden muß, wenn nicht bereits eine die "arme" Partei gleichstellende (verfassungskonforme) Auslegung möglich ist.
  • BFH, 19.02.1960 - VI 82/58 U

    Entscheidung über die Nachsicht als Teil der Rechtsmittelentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79
    Das Urteil vom 19. Februar 1960 (BFHE 70, 582; BStBl. Teil III 1960, 216) betrifft erstere Fallkonstellation.
  • BFH, 28.02.1978 - VII R 92/74

    Vermerk - Handzeichen - Frist - Rechtsmittelbelehrung - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79
    Im Urteil vom 28. Februar 1978 (BFHE 124, 487 [492]; BStBl. Teil II 1978, 390 [392]) hat der Bundesfinanzhof die stillschweigende Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Klagefrist unmißverständlich für nicht zulässig erklärt.
  • BGH, 20.11.1951 - IV ZB 68/51

    Bedingte Berufungseinlegung

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Prozeßhandlungen nicht an eine Bedingung geknüpft werden: Eine Berufung, die für den Fall der Bewilligung des Armenrechts eingelegt wird, ist unzulässig (Beschluß vom 20. November 1951 - BGHZ 4, 54 [BGH 20.11.1951 - IV ZB 68/51]; NJW 1952, 102 - und Beschluß vom 2. Februar 1972 - VersR 1972, 490).
  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79
    Die sorgfältige Durchsicht des vom Berufungsgericht für eine Gegenmeinung angeführten Urteils des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 1952 (BGHZ 4, 328; NJW 1952, 545) ergibt, daß der Bundesgerichtshof (anders als seine Vorinstanz) gerade davon ausgegangen ist, der Kläger habe die Klage (die dem Gegner zugestellt worden war) unbedingt erhoben; sie habe nicht lediglich einen Entwurf zur Begründung eines Armenrechtsgesuchs dargestellt (siehe besonders S. 333 und 336 in BGHZ 4, 328).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79
    Zum einen besagt die Gewährleistung des umfassenden Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht, daß alle herkömmlichen Grundsätze des Prozeßrechts, die tatsächlich oder rechtlich eine Erschwerung des Zuganges zu den Gerichten bewirken, außer Kraft gesetzt sind (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] [267]); zum anderen könnte unter dem Aspekt, daß das Verfahrensgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes garantiert (BVerfGE 35, 263 [274] mit weiteren Nachweisen), allenfalls erwogen werden, ob zur Verwirklichung jenes Grundrechts die den Anspruch auf Prozeßzinsen an die Rechtshängigkeit des Hauptanspruchs knüpfende Vorschrift des materiellen Rechts geändert werden muß, wenn nicht bereits eine die "arme" Partei gleichstellende (verfassungskonforme) Auslegung möglich ist.
  • BGH, 24.05.1972 - IV ZR 65/71

    Anforderungen an die Erhebung einer Klage - Geltendmachung der mangelnden

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79
    Daß eine Klage nicht als bedingt für den Fall der Armenrechtsbewilligung erhoben gelten kann, hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 24. Mai 1972 (NJW 1972, 1373) ausdrücklich entschieden.
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79
    Diese Auffassung des Bundesfinanzhofs wird durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1975 (BVerfGE 40, 272; NJW 1976, 141) nicht berührt.
  • BGH, 02.02.1972 - IV ZB 88/71

    Berufung - Begründung - Ordnungsgemäße Rechtsmitteleinlegung - Erörterung -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Prozeßhandlungen nicht an eine Bedingung geknüpft werden: Eine Berufung, die für den Fall der Bewilligung des Armenrechts eingelegt wird, ist unzulässig (Beschluß vom 20. November 1951 - BGHZ 4, 54 [BGH 20.11.1951 - IV ZB 68/51]; NJW 1952, 102 - und Beschluß vom 2. Februar 1972 - VersR 1972, 490).
  • BVerwG, 01.04.1965 - III C 135.62

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im lastenausgleichsrechtlichen Verfahren -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79
    Die vom Berufungsgericht mit der Fundstelle in Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 42 angeführte Entscheidung bezieht sich auf das Verwaltungsverfahren, wie der in BVerwGE 21, 47 [BVerwG 01.04.1965 - III C 135/62] in Übereinstimmung mit dem Originaltext abgedruckte Leitsatz und die (auch bei Buchholz abgedruckten) Entscheidungsgründe ergeben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.1977 - XV B 2/77
  • BAG, 22.11.1968 - 1 AZB 31/68

    Einlegung einer Berufung - Armenrecht - Bedingte Berufungseinlegung

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen

    Nicht ausdrücklich vorgeschrieben, aber nach einhelliger Meinung wegen der prozeßrechtlich gebotenen Klarheit über das Bestehen oder Nichtbestehen der Rechtshängigkeit (vgl. §§ 81 Abs. 1 Satz 1, 90 Abs. 1 VwGO) unabdingbares Zulässigkeitserfordernis ist des weiteren, daß die Klageerhebung als die das gerichtliche Verfahren einleitende Prozeßhandlung bedingungs- und vorbehaltlos erklärt wird (vgl. Urteil vom 17. Januar 1980 - BVerwG 5 C 32.79 - BVerwGE 59, 302 [BVerwG 17.01.1980 - 5 C 32/79]; Beschluß vom 23. Juli 1975 - I WB 2.75, 3.75 - BVerwGE 53, 62 f.; BVerfG, Beschlüsse vom 29. Oktober 1975 - 2 BvR 630/73 - BVerfGE 40, 2 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvR 300/75] und vom 17. Oktober 1984 - 1 BvR 620/78 und 363/80 - BVerfGE 68, 132 m.weit.Nachw.; BGH, Urteile vom 18. Dezember 1986 - IX ZR 11/86 - BGHZ 99, 274 [BGH 18.12.1986 - IX ZR 11/86] und vom 19. Januar 1989 - IX ZR 83/88 - MDR 1989, 539; BFH, Urteil vom 28. März 1979 - I R 58.59/78 - BFHE 128, 135; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 48. Aufl. 1990, § 253 Anm. 1 A m.weit.Nachw.; Kopp, VwGO, 8. Aufl. 1989, § 82 Rdnr. 8 m.weit.Nachw.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2020 - 1 S 424/20

    In einem Kommunalverfassungsstreit kann eine Gemeinderatsfraktion nicht die

    Die Beschwerde ist insoweit bereits unzulässig, weil die Antragstellerin sie insoweit nur bedingt erhoben hat und ein bedingt erhobener gerichtlicher Rechtsbehelf unwirksam ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.1980 - 5 C 32.79 - BVerwGE 59, 302 und Beschl. v. 16.10.1990 - 9 B 92.90 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 22 sowie v. 12.09.1988 - 6 CB 35.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 83 m.w.N.; Senat, Beschl. v. 20.11.2018 - 1 S 1824/18 - VBlBW 2019, 207; OVG NRW, Beschl. v. 12.02.2006 - 18 B 2166/05 - juris; vgl. ferner dazu, dass auch eine eventuale subjektive Klagehäufung, bei der ein weiterer Beklagter nur unter der Bedingung verklagt werden soll, dass die Klage im Hauptantrag erfolglos ist, unzulässig ist, HessVGH, Beschl. v. 13.04.1983 - 4 N 2.83 - ESVGH 34, 71; Rennert, in: Eyermann, a.a.O., § 44 Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 1 S 1824/18

    (Unzulässiger) Normenkontrollantrag gegen Einschränkung des Rederechts im

    Eine Auslegung des Begehrens des Antragstellers dahingehend, dass er hilfsweise eine Feststellungsklage erhoben hat, wäre unabhängig davon auch deshalb nicht sachdienlich, weil eine nur bedingt erfolgte Klageerhebung unwirksam ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.1980 - 5 C 32.79 - BVerwGE 59, 302; Beschl. v. 16.10.1990 - 9 B 92.90 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 22).
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