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   BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 15.01   

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BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 15.01 (https://dejure.org/2002,3941)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.2002 - 7 C 15.01 (https://dejure.org/2002,3941)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 2002 - 7 C 15.01 (https://dejure.org/2002,3941)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VermG § 4 Abs. 3 Buchst. a; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1
    Redlicher Erwerb; volkseigenes Grundstück; Eigenheim; Manipulation; Veräußerung Volkseigentum; Rechtsverstoß; subjektive Zurechnung; Regelvermutung Unredlichkeit; Anscheinsbeweis; greifbare Anhaltspunkte.

  • Wolters Kluwer

    Redlicher Erwerb - Volkseigenes Grundstück - Eigenheim - Manipulation - Veräußerung von Volkseigentum - Rechtsverstoß - Subjektive Zurechnung - Regelvermutung - Unredlichkeit - Anscheinsbeweis - Greifbare Anhaltspunkte

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Unredlichkeit; Erwerb volkseigenen Eigenheimgrundstücks

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 331
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 96.99

    Redlicher Erwerb; Restitutionsausschluss; dingliches Nutzungsrecht;

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 15.01
    Verkauft werden konnten nur volkseigene Miteigentumsanteile an Eigenheimgrundstücken (§ 3 Abs. 1), also Anteile an nicht volkseigenen, vertraglich genutzten Grundstücken, die gemäß § 459 ZGB durch Investitionen volkseigener Betriebe, sozialistischer Genossenschaften oder ähnlicher Einrichtungen entstanden waren (vgl. Urteil vom 12. Juli 2000 - BVerwG 7 C 96.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 10).
  • BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 28.97

    Reserveursache, unzulässige - im Vermögensrecht; Kausalverlauf, hypothetischer;

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 15.01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Anwendung des § 1 Abs. 3 VermG nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Überführung eines Vermögenswerts in Volkseigentum auch auf rechtmäßige Weise hätte herbeigeführt werden können (Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 28.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 152 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 2.99

    Redlicher Erwerb; volkseigenes Grundstück; volkseigenes Gut; Erholungsgrundstück;

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 15.01
    Die in § 20 Abs. 1 ZGB bestimmte Unantastbarkeit des sozialistischen Eigentums wurde in der Rechtspraxis als Verbot verstanden, über das entsprechend den ideologischen Vorstellungen ausschließlich dem Staat zugeordnete Volkseigentum außerhalb spezieller, im gesellschaftlichen Interesse erlassener Rechtsvorschriften zu verfügen (vgl. Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 2.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 35).
  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 15.01
    Die darin liegende anstößige Manipulation ist dem Erwerber zuzurechnen, wenn er an ihr in vorwerfbarer Weise beteiligt war; dafür genügt nach der zweiten Voraussetzung des Regelbeispiels, dass er die Manipulation kannte oder hätte kennen müssen (Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 ; stRspr).
  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 20.94

    Offene Vermögensfragen: Zivilrechtliche Wirksamkeit des Erwerbs als Voraussetzung

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 15.01
    Nur in diesem Rahmen kann die zivilrechtliche Unwirksamkeit des Erwerbs eines volkseigenen Grundstücks Bedeutung gewinnen (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 25).
  • BVerwG, 01.03.1995 - 8 C 36.92

    Öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis - Verwaltungsschuldverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 15.01
    Ein Anscheinsbeweis, aus dem sich eine solche Vermutung ableiten ließe, setzt einen Sachverhalt voraus, der nach der Lebenserfahrung regelmäßig auf einen bestimmten Verlauf hinweist und es rechtfertigt, die besonderen Umstände des Einzelfalls in ihrer Bedeutung zurücktreten zu lassen (vgl. Urteil vom 1. März 1995 - BVerwG 8 C 36.92 - Buchholz 303 § 287 ZPO Nr. 3).
  • BVerwG, 22.07.1997 - 7 B 245.97

    Zurückweisung der Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 15.01
    Das Regelbeispiel des § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG beziehe sich allein auf das vom Erwerber selbst abgeschlossene Rechtsgeschäft, nicht aber auf eine vorangegangene Überführung des Grundstücks in Volkseigentum (vgl. Beschluss vom 22. Juli 1997 - BVerwG 7 B 245.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 43).
  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

    Über das sozialistische Eigentum, das zu schützen Pflicht aller Bürger und Betriebe war (§ 20 Abs. 2 ZGB der DDR), durfte entsprechend den ideologischen Vorstellungen außerhalb spezieller, im gesellschaftlichen Interesse erlassener Rechtsvorschriften nicht verfügt werden (vgl. Urteil vom 17. Januar 2002 - BVerwG 7 C 15.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 16; Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 2.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 35 und Urteil vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 94.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 8).

    Deshalb ist die Veräußerung durch eine staatliche Stelle - wie im vorliegenden Fall - auch ohne weiteres als manipulativ anzusehen, da der Rechtsverstoß gerade darauf abzielte, der Erwerberin das Eigentum an dem Grundstück zu verschaffen (vgl. Urteil vom 17. Januar 2002 - BVerwG 7 C 15.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 16).

  • BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10

    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

    Dafür genügt nach der zweiten Voraussetzung des Regelbeispiels, dass er die Manipulation kannte oder hätte kennen müssen (Urteile vom 19. Januar 1995 a.a.O. und vom 17. Januar 2002 - BVerwG 7 C 15.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 16; stRspr).
  • BVerwG, 05.08.2005 - 7 B 44.05

    Rückübertragung eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks nach den

    a) Die Klägerin beanstandet, dass das Verwaltungsgericht die Ermittlungsvorgaben des Bundesverwaltungsgerichts in seinem zurückverweisenden Urteil vom 17. Januar 2002 - BVerwG 7 C 15.01 - (Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 16) im Hinblick auf die Umstände,.

    Mit der anschließend erhobenen Rüge, die angegriffene Entscheidung weiche von dem Urteil des Senats vom 17. Januar 2002 (a.a.O.) ab, weil greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine Unredlichkeit der Beigeladenen bestünden und deshalb die Nichterweislichkeit des redlichen Erwerbs zu deren Lasten gehen müsse, wird eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht dargetan.

  • BVerwG, 27.08.2003 - 7 B 25.03

    Rückübertragung und Entschädigung nach dem Vermögensgesetz; Treuhandverwaltung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt der Tatbestand des § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG voraus, dass die Abweichung von den allgemeinen Rechtsvorschriften, Verfahrensgrundsätzen oder einer ordnungsgemäßen Verwaltungspraxis bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen lässt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen (Urteil vom 19. Januar 1995 BVerwG 7 C 42.93 BVerwGE 97, 286 ; Urteil vom 5. April 2000 BVerwG 8 C 9.99 Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3 S. 7 ; Urteil vom 17. Januar 2002 BVerwG 7 C 15.01 Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 16 S. 56 ).
  • BVerwG, 03.03.2005 - 8 B 14.05

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die Darlegung

    Das genügt für die Annahme des Regelbeispiels des § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG (stRspr, vgl. Urteil vom 17. Januar 2002 - BVerwG 7 C 15.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.04.2004 - 7 B 76.03

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks - Veräußerung eines

    b) Der Kläger entnimmt dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 2002 - BVerwG 7 C 15.01 - (Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 16) den abstrakten Rechtssatz, dass abweichend vom Regelfall ein in zwei Verkaufsvorgänge aufgeteilter Lebenssachverhalt unter dem Gesichtspunkt eines objektiv manipulativen Erwerbs als Einheit zu beurteilen sein könne, insbesondere, wenn dies zeitliche Nähe und objektive Umstände nahe legten, und dass eine gezielte Einflussnahme auf den Erwerb gerade auch in der Zwischenschaltung eines Umweggeschäfts liegen könne, das dazu diene, den Erwerb in der beabsichtigten Form überhaupt erst zu ermöglichen oder bestimmte Umstände zu verschleiern.
  • BVerwG, 07.09.2004 - 7 B 108.04

    Vorliegen der Voraussetzungen der Wohnraumlenkungsverordnung für einen

    Das angefochtene Urteil weicht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ab, welche die Klägerinnen in ihrer Beschwerde benannt haben (Urteil vom 17. Januar 2002 - BVerwG 7 C 15.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 16).
  • BVerwG, 21.01.2005 - 8 B 88.04

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob eine unlautere Machenschaft durch bewusste

    Soweit in der von der Beschwerde formulierten Frage auch der Ausschlusstatbestand nach § 4 Abs. 2 VermG angesprochen wird, verkennt die Beschwerde, dass sich die Prüfung der Redlichkeit auf den Erwerbsvorgang bezieht und dass deswegen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechtsverstöße im Zusammenhang mit dem vorangegangenen Entzug des Eigentums nur ausnahmsweise dann zu berücksichtigen sind, wenn sie noch auf den Erwerbsvorgang ausstrahlen und (auch) diesen als auf einer sittlich anstößigen Manipulation beruhend erscheinen lassen (vgl. Urteil vom 17. Januar 2002 - BVerwG 7 C 15.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 16 S. 56 ).
  • BVerwG, 23.02.2004 - 8 B 142.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    b) Auch hinsichtlich des von der Beschwerde wiedergegebenen allgemeinen Rechtssatzes in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 2002 - BVerwG 7 C 15.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 16) legt die Beschwerde nicht dar, welchen davon abweichenden abstrakten Rechtssatz das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt haben soll.
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