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   BVerwG, 17.01.2019 - 1 PKH 48.18 (1 C 38.18)   

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https://dejure.org/2019,1206
BVerwG, 17.01.2019 - 1 PKH 48.18 (1 C 38.18) (https://dejure.org/2019,1206)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.2019 - 1 PKH 48.18 (1 C 38.18) (https://dejure.org/2019,1206)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 2019 - 1 PKH 48.18 (1 C 38.18) (https://dejure.org/2019,1206)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.08.2018 - 1 C 6.18

    Abfassung der Klage; Asyl; Asylbescheid; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge;

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2019 - 1 PKH 48.18
    Zur Begründung hat er auf ein Urteil des Senats vom 29. August 2018 in der Parallelsache BVerwG 1 C 6.18 Bezug genommen.

    Zu diesem Zeitpunkt waren der Tenor (den Beteiligten jenes Verfahrens vorab unter dem 29. August 2018 übersandt) und die Entscheidungsgründe (in vollständig abgesetzter Form am 20. bzw. 24. September 2018 den Beteiligten zugestellt) des am 29. August 2018 ohne mündliche Verhandlung ergangenen Urteils in dem Parallelverfahren BVerwG 1 C 6.18 bereits bekannt gegeben.

    Die mangelnden Erfolgsaussichten des Rechtsmittels des Klägers ergeben sich aus den Gründen der Entscheidung im Verfahren BVerwG 1 C 6.18 .

  • BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 1122/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2019 - 1 PKH 48.18
    Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2018 - 2 BvR 1583/18 - (Rn. 14) gehe hervor, dass es für die Beurteilung der Erfolgsaussichten darauf ankommt, ob die Entscheidung zur Erhebung des Rechtsbehelfs aus der Sicht eines vernünftigen Rechtsschutzsuchenden verständlich erscheint.

    Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten, die nach der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags eintreten, sind grundsätzlich nicht mehr zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden zu berücksichtigen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Dezember 2018 - 2 BvR 1122/18, 1222/18, 1583/18 - juris Rn. 13 f.; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. August 2018 - 2 BvR 2647/17 - NVwZ-RR 2018, 873 Rn. 15).

  • BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvR 2647/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2019 - 1 PKH 48.18
    Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten, die nach der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags eintreten, sind grundsätzlich nicht mehr zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden zu berücksichtigen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Dezember 2018 - 2 BvR 1122/18, 1222/18, 1583/18 - juris Rn. 13 f.; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. August 2018 - 2 BvR 2647/17 - NVwZ-RR 2018, 873 Rn. 15).
  • BVerwG, 06.11.2017 - 5 PKH 16.17

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs; Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2019 - 1 PKH 48.18
    Auch kann offenbleiben, ob die Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung im Fall der formell rechtskräftigen Versagung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe - wie mit dem hier angegriffenen Beschluss des Senats - mit Blick darauf in Betracht gezogen werden kann, dass Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wiederholt gestellt werden können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. November 2017 - 5 PKH 16.17 D - juris Rn. 7 m.w.N.; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 150 Rn. 10 f.).
  • BVerwG, 12.09.2007 - 10 C 39.07

    Auslegung und Anwendung von § 73 Abs. 2a Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) auf vor

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2019 - 1 PKH 48.18
    Die Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags tritt aber regelmäßig erst nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme ein (BVerwG, Beschluss vom 12. September 2007 - 10 C 39.07, 10 PKH 16.07 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 42 Rn. 1; Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 77).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - VerfGH 32/22

    Zurückweisung der Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

    Der für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten frühestens maßgebliche Zeitpunkt der Entscheidungsreife tritt regelmäßig erst nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (vgl. § 11a Abs. 1 ArbGG i. V. m. § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO) ein (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - XII ZB 232/13, juris, Rn. 7; BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 2019 - 1 PKH 48.18, juris, Rn. 6, und vom 12. September 2007 - 10 C 39.07, 10 PKH 16.07, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 42 = juris, Rn. 1; siehe z. B. auch LAG RP, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - 10 Ta 272/09, juris, Rn. 14 f.).
  • BVerwG, 30.01.2020 - 8 PKH 1.20

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung; Vorliegen einer verfassungswidrige

    Auch kann offenbleiben, ob die Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung im Fall der formell rechtskräftigen Versagung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe - wie mit dem hier angegriffenen Beschluss des Senats - mit Blick darauf in Betracht gezogen werden kann, dass Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wiederholt gestellt werden können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 1 PKH 48.18 - juris Rn. 2).
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