Rechtsprechung
BVerwG, 17.01.2019 - 1 B 85.18, 1 PKH 67.18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Asylverfahren; Verschlimmerung einer Krankheit bei Abschiebung des Asylsuchenden in das Heimatland
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1; VwGO § 166 ; ZPO § 114
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Asylverfahren; Verschlimmerung einer Krankheit bei Abschiebung des Asylsuchenden in das Heimatland - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster, 30.10.2015 - 4 K 1108/14
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2018 - 5 A 3000/15
- BVerwG, 17.01.2019 - 1 B 85.18, 1 PKH 67.18
Wird zitiert von ... (29) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05
Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; …
Auszug aus BVerwG, 17.01.2019 - 1 B 85.18
Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen ist die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers aufgrund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 1 C 18.05 - BVerwGE 127, 33 Rn. 15;… Beschluss vom 17. August 2011 - 10 B 13.11 - juris Rn. 3).Erforderlich, aber auch ausreichend für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ist in diesen Fällen, dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, d.h. dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach der Rückkehr des Ausländers droht (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 1 C 18.05 - BVerwGE 127, 33 Rn. 15).
- BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11
Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage; …
Auszug aus BVerwG, 17.01.2019 - 1 B 85.18
Insoweit reicht - wie sich bereits aus dem Gefahrbegriff ergibt - im Regelfall die beachtliche Wahrscheinlichkeit des angenommenen zukünftigen Geschehensablaufs (BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 10 B 1.11 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 43 Rn. 7 f.). - BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02
Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische …
Auszug aus BVerwG, 17.01.2019 - 1 B 85.18
Die mögliche Unterstützung durch Familienangehörige ist dabei in die gerichtliche Prognose, ob eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes droht, einzubeziehen (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2002 - 1 C 1.02 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 66 S. 112 f., Beschluss vom 1. Oktober 2001 - 1 B 185.01 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 51 S. 87 f.).
- BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99
Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung; …
Auszug aus BVerwG, 17.01.2019 - 1 B 85.18
Zudem liegen auch die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung bei (vermeintlich) fehlender Tatsachengrundlage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 2000 - 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 ) nicht vor. - BVerwG, 03.11.2006 - 1 B 146.06
Auszug aus BVerwG, 17.01.2019 - 1 B 85.18
Insbesondere zeigt die Beschwerde nicht auf, dass die anwaltlich vertretene Klägerin bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung durch Einholung eines Sachverständigengutachtens hingewirkt hat oder dass sich dem Gericht dies auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätte aufdrängen müssen (vgl. zu diesen Anforderungen: BVerwG, Beschlüsse vom 3. November 2006 - 1 B 146.06 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 24 Rn. 4 …und vom 16. August 2018 - 1 B 26.18 - juris Rn. 20). - BVerwG, 01.10.2001 - 1 B 185.01
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Abschiebungshindernisse nach § 53 …
Auszug aus BVerwG, 17.01.2019 - 1 B 85.18
Die mögliche Unterstützung durch Familienangehörige ist dabei in die gerichtliche Prognose, ob eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes droht, einzubeziehen (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2002 - 1 C 1.02 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 66 S. 112 f., Beschluss vom 1. Oktober 2001 - 1 B 185.01 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 51 S. 87 f.). - BVerwG, 17.08.2011 - 10 B 13.11
Abschiebungsverbot wegen Verschlimmerung einer Krankheit; richterliche Sachkunde
Auszug aus BVerwG, 17.01.2019 - 1 B 85.18
Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen ist die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers aufgrund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (BVerwG…, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 1 C 18.05 - BVerwGE 127, 33 Rn. 15; Beschluss vom 17. August 2011 - 10 B 13.11 - juris Rn. 3). - BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14
Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …
Auszug aus BVerwG, 17.01.2019 - 1 B 85.18
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 …und vom 14. Februar 2018 - 1 B 1.18 - juris Rn. 3). - BVerwG, 10.01.2018 - 3 B 59.16
Ausnutzung einer Zwangslage; Ausschließungsgründe; Berufliche Rehabilitierung; …
Auszug aus BVerwG, 17.01.2019 - 1 B 85.18
Das Ermessen wird nur dann fehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung eines Gutachtens absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit hierzu hätte aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 3 B 59.16 - ZOV 2018, 53 ). - BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18
Klärungsbedürftigkeit von Formerfordernissen der Berufungsbegründung i.R.e. …
Auszug aus BVerwG, 17.01.2019 - 1 B 85.18
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 14. Februar 2018 - 1 B 1.18 - juris Rn. 3). - BVerwG, 16.08.2018 - 1 B 26.18
Anerkennung eines syrischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter; Überstellung …
- OVG Saarland, 15.02.2022 - 2 A 46/21
Unzulässigkeit des Asylantrags, Rückführung nach Italien
[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.1.2019 - 1 B 85.18 u.a. -, juris, sowie Urteil vom 29.10.2002 - 1 C 1.02 -, DVBl. 2003, 463]. - VGH Bayern, 13.08.2019 - 9 ZB 19.32603
Erfolglose Zulassung der Berufung in einer Asylsache
Insoweit reicht - wie sich bereits aus dem Gefahrbegriff ergibt - im Regelfall die beachtliche Wahrscheinlichkeit des angenommenen zukünftigen Geschehensablaufs (BVerwG, B.v. 17.1.2019 - 1 B 85.18, 1 PKH 67/18 - juris Rn. 5 f. m.w.N.).Soweit der Kläger dagegen vorbringt, dass der Sachverhalt, der dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 2019 (1 B 85.18, 1 PKH 67/18 - juris) zugrundgelegen habe, wesentlich eindeutiger gelagert gewesen sei, und außerdem kritisiert, das Verwaltungsgericht sei ohne ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte von der weiteren Erreichbarkeit seines Onkels und der Erreichbarkeit sowie Unterstützungsbereitschaft bzw. -fähigkeit seiner Eltern ausgegangen, wendet er sich im Gewand einer Grundsatzrüge gegen die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung.
b) Der vom Kläger in Bezug auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 2019 (1 B 85.18, 1 PKH 67/18 - juris) geltend gemachte Zulassungsgrund einer Divergenz (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG) wird nicht ausreichend dargelegt.
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 2 L 38/20
Teilweise Zulassung der Berufung bei unteilbarem Streitgegenstand; …
Eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung kann demnach insbesondere auch dann eintreten, wenn in dem Abschiebezielstaat Behandlungsmöglichkeiten zwar vorhanden, für den betreffenden Ausländer aber aus finanziellen oder sonstigen persönlichen Gründen nicht erreichbar sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 1 B 85.18 u.a. - juris Rn. 5;… Urteil vom 29. Oktober 2002 - 1 C 1.02 - juris Rn. 9).
- VGH Bayern, 23.09.2019 - 8 B 19.32560
Abschiebungsverbot aufgrund psychischer Erkrankung
Eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung kann demnach insbesondere auch dann eintreten, wenn in dem Abschiebezielstaat Behandlungsmöglichkeiten zwar vorhanden, für den betreffenden Ausländer aber aus finanziellen oder sonstigen persönlichen Gründen nicht erreichbar sind (vgl. BVerwG, B.v. 17.1.2019 - 1 B 85.18 u.a. - juris Rn. 5;… U.v. 29.10.2002 - 1 C 1.02 - DVBl. 2003, 463 = juris Rn. 9;… OVG NW, U.v. 11.9.2018 - 5 A 3000/15.A - juris Rn. 31 f.).Die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers aufgrund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, ist in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (vgl. BVerwG, B.v. 17.1.2019 - 1 B 85.18 u.a. - juris Rn. 5;… U.v. 17.10.2006 - 1 C 18.05 - BVerwGE 127, 33 = juris Rn. 15).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2022 - 9 A 322/19
Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Bezug auf den Irak; …
vgl. zum Maßstab des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG: BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 1 B 85.18 -, juris Rn. 5. - VG Karlsruhe, 16.10.2019 - A 4 K 10388/18
Abschiebung nach Nigeria trotz HIV-Infektion
Erforderlich ist dabei, dass die Verschlimmerung der Krankheit alsbald nach der Rückkehr des Ausländers droht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 - juris Rn. 15; Beschluss vom 17.01.2019 - 1 B 85.18 - juris Rn. 5).In die Prognose, ob der Ausländer eine im Zielstaat an sich verfügbare Behandlung tatsächlich nicht erlangen kann, ist auch die mögliche Unterstützung durch Familienangehörige einzubeziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.01.2019 - 1 B 85.18 - juris Rn. 5 m. w. N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.02.2020 - 2 L 16/18
Feststellung eines Abschiebungsverbots wegen psychischer Erkrankung
Eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung kann demnach insbesondere auch dann eintreten, wenn in dem Abschiebezielstaat Behandlungsmöglichkeiten zwar vorhanden, für den betreffenden Ausländer aber aus finanziellen oder sonstigen persönlichen Gründen nicht erreichbar sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 1 B 85.18 u.a. - juris Rn. 5;… Urteil vom 29. Oktober 2002 - 1 C 1.02 - juris Rn. 9). - VG Aachen, 09.07.2021 - 7 K 1577/18
Irak; Abschiebungsverbot; PTBS
vgl. Nds.OVG, Urteil vom 10. November 2011 - 8 LB 108/10 -, juris, Rn. 27; VG Cottbus, Urteil vom 15. November 2019 - 1 K 1579/18.A -, juris, Rn. 70; VG Aachen, Urteil vom 28. November 2018 - 7 K 738/18.A -, juris, Rn. 95; in diesem Zusammenhang noch BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 1 B 85/18 u.a., juris, Rn. 5. - VG Braunschweig, 26.03.2021 - 6 A 34/18
Afghanistan: Klage abgewiesen; Verfolgung durch Taliban wegen inoffizieller …
Eine krankheitsbedingte zielstaatsbezogene Gefahr kann sich im Einzelfall auch daraus ergeben, dass der Betroffene zur Abwendung einer solchen Ge fahr einer notwendigen ärztlichen Behandlung oder Medikation bedarf und diese in dem Zielstaat der Abschiebung wegen des geringen Versorgungsstandes generell nicht ver fügbar ist oder eine an sich verfügbare medikamentöse und ärztliche Behandlung für den betroffenen Ausländer tatsächlich, z.B. aus finanziellen Gründen, nicht erlangt wer den kann (BVerwG, B. v. 17.1.2019 - 1 B 85/18, 1 PKH 67/18 -, juris Rn. 5; U. v. 22.3.2012 - 1 C 3/11 -, juris Rn. 34; Nds. OVG, B. v. 19.8.2016 - 8 ME 87/16 -, juris Rn. 5. - VG Berlin, 20.12.2021 - 37 K 7.19 Das ist nach § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG der Fall, wenn sich eine lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankung durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würde (s. a. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - BVerwG 1 B 118.05 -, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 1 B 85/18 -).
- VG Würzburg, 10.05.2021 - W 6 K 20.30279
Häusliche Gewalt als geschlechtsspezifischer Verfolgungsgrund
- VG Berlin, 09.12.2021 - 37 K 7.19
- VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 16 K 17.35985
Erfolgloser Asylantrag eines Ehepaars aus Aserbaidschan - angebliche …
- VG Köln, 25.11.2020 - 10 K 7050/18
- VG Augsburg, 12.06.2019 - Au 4 K 18.32001
Kein Anspruch auf positive Verbescheidung des Asylantrags
- VG Berlin, 12.06.2019 - 31 K 394.17
- VG Würzburg, 20.10.2021 - W 6 K 21.30357
Armenien: Kein Abschiebungsverbot aus gesundheitlichen Gründen; …
- VG Würzburg, 01.03.2021 - W 6 K 20.30790
Erfolglose Asylklage einer minderjährigen Ukrainerin/Armenierin
- VG Berlin, 03.04.2019 - 31 K 248.17
Zuerkennung internationalen Schutzes wegen einer in Guinea drohenden Verfolgung
- VG Ansbach, 13.12.2022 - AN 16 K 18.30117
Aserbaidschan: Kein Flüchtlingsschutz für homosexuellen Mann; nach eigenen …
- VG Würzburg, 14.08.2020 - W 6 K 19.30112
Kein Abschiebungsverbot aufgrund humanitärer Lage in der Ukraine oder psychischer …
- VG Berlin, 03.04.2019 - 31 K 245.17
Rechtsschutz gegen Abschiebung
- OVG Schleswig-Holstein, 26.07.2023 - 2 LA 31/20
Gefahr einer drohenden wesentlichen Verschlimmerung einer Erkrankung aufgrund …
- VG Aachen, 09.02.2023 - 8 K 1663/22
Armenien: Abschiebungsverbot wegen fehlender Möglichkeit zur Finanzierung von …
- VG Würzburg, 21.07.2021 - W 6 K 20.30462
Armenien, Klage auf Feststellung von Abschiebungsverboten, Brustkrebserkrankung …
- VG Ansbach, 23.01.2023 - AN 16 K 17.31737
Aserbaidschan: medizinische Versorgung verfügbar und finanzierbar
- VG Würzburg, 06.07.2022 - W 6 K 22.30062
Keine Gruppenverfolgung aufgrund Homosexualität in Armenien
- VG Ansbach, 02.11.2021 - AN 15 K 17.31487
Erfolglose Asylklage eines syrisch-ukrainischen Staatsangehörigen
- VG Würzburg, 31.01.2020 - W 3 S 20.30042
Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Ausreiseaufforderung und …