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   BVerwG, 17.02.1969 - IV B 223.68   

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BVerwG, 17.02.1969 - IV B 223.68 (https://dejure.org/1969,432)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1969 - IV B 223.68 (https://dejure.org/1969,432)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1969 - IV B 223.68 (https://dejure.org/1969,432)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) - Gleichzeitige Erörterung der erhobenen Einwendungen gegen eine Planfeststellung mit allen Beteiligten - Abweichung der Trasse von der nach § 16 FStrG bestimmten Linienführung - Ermessen der Behörde hinsichtlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1969, 724
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1969 - IV B 223.68
    Da hier § 16 FStrG nicht verletzt worden ist, kann es offenbleiben, ob diese Vorschrift (auch) den Interessen der vom Planfeststellungsverfahren Betroffenen dient, ob sich also ein Beteiligter überhaupt auf ihre Verletzung berufen könnte (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - in BVerwGE 28, 268 [270 f.] zu § 36 BBauG).
  • BVerwG, 11.10.1968 - IV C 55.66

    Nachbarklage gegen Flughafenerweiterung, Verhältnis der Genehmigung zur

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1969 - IV B 223.68
    Bei der Beantwortung dieser Frage ist maßgeblich abzustellen auf die Bedeutung der Entscheidung nach § 16 FStrG, die die Linienführung im allgemeinen und dabei insbesondere bestimmt, zwischen welchen Punkten die Bundesfernstraße angelegt werden und welche Zwischenpunkte sie berühren soll (vgl. auch Warschau a.a.O. S. 473), während die Planfeststellung der konkreten Durchführung der generellen Planung dient (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 11. Oktober 1968 - BVerwG IV C 55.66 - zu der immerhin vergleichbaren Planungsentscheidung nach dem Luftverkehrsgesetz).
  • BVerwG, 01.07.1968 - IV C 9.66

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1969 - IV B 223.68
    In seinem Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 9.66 - hat der Senat erkannt, es sei nicht Sache des Gerichts zu entscheiden, ob die festgesetzte Trasse die zweckmäßigste und wirtschaftlichste unter mehreren möglichen Linienführungen ist; grundsätzlich nur dann sei die Entscheidung der Planungsbehörde hinsichtlich der Linienführung zu beanstanden, wenn sie die Auswahl unter sachwidrigen Gesichtspunkten getroffen habe.
  • BVerwG, 10.04.1968 - IV C 227.65
    Auszug aus BVerwG, 17.02.1969 - IV B 223.68
    In solchen Fällen kann es der Sache besser dienen, wenn auf die vom Gesetz nicht vorgeschriebene, wenn auch in der Vorstellung des Gesetzes liegende gleichzeitige Erörterung mit allen Beteiligten verzichtet wird und jeweils Gruppen von Beteiligten zu verschiedenen Anhörungsterminen zusammengefaßt werden mit der Folge, daß von Planänderungen Betroffenen Kenntnis und Gelegenheit zur zusätzlichen späteren Äußerung zu geben ist (vgl. Urteil vom 10. April 1968 - BVerwG IV C 227.65 - in BVerwGE 29, 282 [286]).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann daher unter alleiniger Berufung auf sie weder die Planfeststellungsbehörde ihre eigene Planungsentscheidung Dritten gegenüber rechtfertigen noch ein betroffener Dritter mit Erfolg Einwendungen gegen die Planung erheben (vgl. in diesem Sinn bereits Beschluß vom 17. Februar 1969 - BVerwG IV B 223.68 - in VRS 37, 154 [156]; Beschluß vom 30. Juni 1970 - BVerwG IV B 70.70 - in VkBl. 1970, 729).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86

    Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für

    Dem Beklagten war gesetzlich jedenfalls nicht zwingend vorgegeben, einen einheitlichen Erörterungstermin unter gleichzeitiger Anwesenheit aller Einwender abzuhalten (vgl. Beschluß vom 17. Februar 1969 - BVerwG 4 B 223.68 - VRS 37, 154 = DÖV 1969, 724).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und

    Er nimmt dabei seit dem Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 9.66 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 8) in ständiger Rechtsprechung an, daß die Entscheidung des Bundesministers für Verkehr nach § 16 Abs. 1 FStrG zum Adressaten ausschließlich die mit der fernstraßenrechtlichen Planung befaßten Straßenbaubehörden der Länder hat, nicht auf unmittelbare Rechtswirkungen nach außen gerichtet ist, innerhalb des Planungsverlaufs vielmehr den Charakter einer vorbereitenden Grundentscheidung mit allein verwaltungsinterner Bedeutung hat und rechtliche Verbindlichkeit gegenüber dem Träger der Straßenbaulast sowie gegenüber Dritten erst dadurch erlangt, daß sie in den Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses ihren Niederschlag findet (vgl. z.B. Beschluß vom 17. Februar 1969 - BVerwG IV B 223.68 - in VRS 37, 154; Beschluß vom 30. Juni 1970 - BVerwG IV B 65.70 - in VRS 39, 318; Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [60]).

    Der planerischen Gestaltungsfreiheit der Planfeststellungsbehörde bleibt danach für ihre eigene verbindliche Entscheidung ein weiter Spielraum (vgl. dazu näher Beschluß vom 17. Februar 1969 - BVerwG IV B 223.68 - in VRS 37, 154).

  • BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 5.78

    Nutzungsänderung - Eigentümer - Mieter

    Er nimmt dabei seit dem Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 9.66 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 8) in ständiger Rechtsprechung an, daß die Entscheidung des Bundesministers für Verkehr nach § 16 Abs. 1 FStrG zum Adressaten ausschließlich die mit der fernstraßenrechtlichen Planung befaßten Straßenbaubehörden der Länder hat, nicht auf unmittelbare Rechtswirkungen nach außen gerichtet ist, innerhalb des Planungsverlaufs vielmehr den Charakter einer vorbereitenden Grundentscheidung mit allein verwaltungsinterner Bedeutung hat und rechtliche Verbindlichkeit gegenüber dem Träger der Straßenbaulast sowie gegenüber Dritten erst dadurch erlangt, daß sie in den Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses ihren Niederschlag findet (vgl. z.B. Beschluß vom 17. Februar 1969 - BVerwG IV B 223.68 - in VRS 37, 154; Beschluß vom 30. Juni 1970 - BVerwG IV B 65.70 - in VRS 39, 318; Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [60]).

    Der planerischen Gestaltungsfreiheit der Planfeststellungsbehörde bleibt danach für ihre eigene verbindliche Entscheidung ein weiter Spielraum (vgl. dazu näher Beschluß vom 17. Februar 1969 - BVerwG IV B 223.68 - in VRS 37, 154).

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2001 - 7 K 100/98

    Abschnittsbildung; Alternative; Ausführungsbeginn; außer Kraft treten;

    Soweit in Hamburg noch eine Prüfung von Alternativen erforderlich ist, liegen diese innerhalb des von der Linienbestimmung festgesetzten Bereiches, da im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Verschiebungen innerhalb weniger hundert Meter zulässig sind und der planerischen Gestaltungsfreiheit der Planfeststellungsbehörde insoweit ein weiter Spielraum bleibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.02.1969 - VI B 223/68 -, VRS 37, 154 (156); Urt. v. 26.06.1981 - 4 C 5.78 -, BVerwGE 62, 342).
  • OVG Niedersachsen, 09.11.1993 - 7 K 3677/91

    Öffentliche Belange; Umweltverträglichkeitsprüfung; Straßenbauzweck;

    Der Planfeststellungsbehörde bleibt lediglich im Rahmen der "Feinabstimmung" der Trasse ein Spielraum von wenigen 100 Metern, innerhalb dessen sie von der bestimmten Linienführung abweichen könnte (BVerwG, Beschluß vom 17.02.1969 - 4 B 223.68 -, VRS 37, 154, 156; OVG Lüneburg, Urteil vom 30.01.1987 - 5 OVG A 104/86 -).
  • BVerwG, 22.03.1973 - IV B 158.72

    Erleichterung des überörtlichen Durchgangsverkehrs durch eine Straße -

    In diesem Rahmen obliegt es aber der planerischen Entscheidung der zuständigen Behörde, das Planziel zu bestimmen und in bezug darauf u.a. die Straßenführung sowie deren technische Ausgestaltung festzulegen (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV C 148.65 - [Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 6]; Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 9.66 - [Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 8]; Beschluß vom 17. Februar 1969 - BVerwG IV B 223.68 -).
  • BVerwG, 14.09.1981 - 4 B 89.81

    Planungs- und Linienführungsbestimmung - Bundesminister für Verkehr -

    Die in dieser Vorschrift angeordnete Planungs- und Linienführungsbestimmung des Bundesministers für Verkehr ist nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats nicht auf unmittelbare Rechtswirkungen noch außen gerichtet, sondern hat innerhalb des Planungsverlaufs den Charakter einer vorbereitenden Grundentscheidung mit allein verwaltungsinterner Bedeutung im Verhältnis zwischen den mit der fernstraßenrechtlichen Planung befaßten Straßenbaubehörden der Länder und dem Bundesminister für Verkehr (vgl. z.B. Beschluß vom 17. Februar 1969 - BVerwG IV B 223.68 - in VRS 37, 154; Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [60]; Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 4 C 5.78 -).
  • BVerwG, 30.06.1970 - IV B 65.70
    Wie der beschließende Senat bereits in seinem Beschluß vom 17. Februar 1969 - BVerwG IV B 223.68 - (VRS 37, 154 [156]) entschieden hat, liegt es gerade im Wesen der Entscheidung nach § 16 FStrG, die Linienführung nur im allgemeinen zu bestimmen, während erst die Planfeststellung der konkreten Durchführung der generellen Planung dient.
  • BVerwG, 22.03.1973 - IV B 159.72

    Erleichterung des überörtlichen Durchgangsverkehrs durch eine Straße -

    In diesem Rahmen obliegt es aber der planerischen Entscheidung der zuständigen Behörde, das Planziel zu bestimmen und in bezug darauf u.a. die Straßenführung sowie deren technische Ausgestaltung festzulegen (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV C 148.65 - [Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 6]; Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 9.66 - [Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 8]; Beschluß vom 17. Februar 1969 - BVerwG IV B 223.68 -).
  • BVerwG, 06.03.1984 - 4 B 197.83

    Anforderungen an das formelle Anhörungsverfahren bei Planfeststellungen -

  • BVerwG, 30.06.1970 - IV B 66.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Planung von

  • BVerwG, 30.06.1970 - IV B 67.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Planung von

  • BVerwG, 30.06.1970 - IV B 69.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Planung von

  • BVerwG, 30.06.1970 - IV B 68.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Planung von

  • BVerwG, 30.06.1970 - IV B 70.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Planung von

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