Rechtsprechung
   BVerwG, 17.02.1977 - VII B 4.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,3456
BVerwG, 17.02.1977 - VII B 4.76 (https://dejure.org/1977,3456)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1977 - VII B 4.76 (https://dejure.org/1977,3456)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1977 - VII B 4.76 (https://dejure.org/1977,3456)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,3456) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Mangelnde Eignung zum Führen eines Kfzs (Kleinkraftrad)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1977 - 7 B 4.76
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 17. Dezember 1976 - BVerwG VII C 28.74 - dazu Stellung genommen und ausgeführt:.

    Der weiter in der Beschwerde für notwendig gehaltenen Grundsatzentscheidung zur Anwendbarkeit des § 49 des Gesetzes über das Zentralregister und Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 1976 (BGBl. I S. 2005) auch im Rahmen des § 13 a StVZO bedarf es nicht mehr, weil der Senat im Urteil vom 17. Dezember 1976 - BVerwG VII C 28.74 -, wenn auch aus anderen Gründen, entschieden hat, daß die im Verkehrszentralregister getilgten Eintragungen auch bei der Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis nicht mehr verwertbar sind.

  • BVerwG, 12.01.1962 - VII C 12.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1977 - 7 B 4.76
    Der Senat hat sich bereits mit dieser Frage befaßt und im Urteil vom 12. Januar 1962 - BVerwG VII C 12.61 - (BVerwGE 13, 288 [BVerwG 12.01.1962 - VII C 12/61] - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 10) ausgeführt, daß § 15 b Abs. 1 StVZO in der Fassung der Verordnung vom 24. August 1953 (BGBl. I S. 1131), der gleichen Inhalt mit § 4 Abs. 1 StVG hatte, deshalb notwendig gewesen sei, weil § 4 Abs. 1 StVG nach § 27 dieses Gesetzes nicht für Kleinkrafträder gegolten habe.
  • BVerwG, 17.04.1964 - VII C 31.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1977 - 7 B 4.76
    Im Urteil vom 17. April 1964 - BVerwG VII C 31.62 - (Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 17) hat der Senat weiterhin ausgesprochen, die Entziehung der Fahrerlaubnis setze nicht voraus, daß der Kraftfahrer zunächst verwarnt werde.
  • BVerwG, 08.02.1956 - I B 70.54

    Voraussetzungen für das Aussprechen einer Verwarnung mit der Androhung der

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1977 - 7 B 4.76
    Auch der Hinweis, es müsse geklärt werden, ob eine formularmäßige Verwarnung ohne Konkretisierung des Sachverhalts als rechtmäßiger Verwaltungsakt anzusehen sei, zeigt keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache auf, weil bereits entschieden ist, daß eine Warnung der Behörde, in der bei künftigem gesetzeswidrigen Verhalten die Entziehung der Fahrerlaubnis angedroht wird, kein Verwaltungsakt ist (BVerwG, NJW 1956, 684).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2021 - 10 A 10231/21

    Neuwahl der Mitglieder eines Ausschusses wegen des Partei- bzw. Fraktionswechsels

    Selbst wenn der Gemeinderat aber auf Grundlage des § 44 Abs. 3 Satz 1 GemO zu einem solchen Vorgehen - oder jedenfalls zu einer Veränderung der personellen Zusammensetzung der Ausschüsse während der Wahlzeit - berechtigt wäre (so noch OVG RP, Beschluss vom 17. September 1976 - 7 B 4/76; Heck/Lukas, in: PdK RhPf B-1, GemO, Stand: November 2018, § 44, Rn. 14 m.w.N.), hat die Klägerin jedenfalls keinen dahingehenden Anspruch, da dieses Recht allein dem Gemeinderat aufgrund einer Mehrheitsentscheidung zustünde und diesbezügliche organschaftliche Rechte der Klägerin nicht bestehen (siehe auch OVG RP, Beschluss vom 17. September 1976 - 7 B 4/76).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1991 - 7 A 10305/91

    Verstöße gegen Wahlvorschriften; Verfassungsrechtliche Wahlgrundsätze; Mandat im

    Es entspricht dem besonderen Gegenstand des Verfahrens, nämlich dem Wahlakt als solchem, der keinen Verwaltungsakt darstellt, daß - vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen (vgl. die Regelung im baden-württembergischen Kommunalwahlgesetz) - nicht die Regeln über Anfechtungs- und Verpflichtungsklage zur Anwendung gelangen, sondern eine zulässige Gestaltungsklage eigener Art vorliegt (vgl. für die Wahlanfechtung von Personalratswahlen BVerwG, Beschluß vom 06.06.1991, 6 P 8.89, Umdruck S. 9; für die Wahlanfechtung nach § 43 GemO Senat, Beschluß vom 17.09.1976, 7 B 4/76, abgedruckt bei Dahm-Tutschapski, Rechtsprechung zum Kommunalverfassungsrecht Rheinland-Pfalz, § 43 Nr. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht