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BVerwG, 17.02.1977 - VII B 67.76 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwertbarkeit der nach Erlass eines Widerspruchsbescheids vom Antragsteller begangenen Verkehrsverfehlungen im laufenden Verwaltungsprozess - Verwertung getilgter Eintragungen im Verfahren der Einziehung eines Führerscheins
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 03.09.1975 - 6 K 1733/74
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.1976 - XIII A 1822/75
- BVerwG, 17.02.1977 - VII B 67.76
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74
Anlaufhemmung
Auszug aus BVerwG, 17.02.1977 - 7 B 67.76
Im Urteil vom 17. Dezember 1976 - BVerwG VII C 28.74 - hat der Senat entschieden, daß im Verkehrszentralregister getilgte oder tilgungsreife Eintragungen nicht mehr verwertet werden dürfen. - BVerwG, 20.10.1955 - I C 156.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.02.1977 - 7 B 67.76
Zur Frage der Verwertbarkeit von Verkehrsverfehlungen, die nach dem Erlaß des Widerspruchsbescheides begangen worden sind, hat der damals für das Verkehrsrecht zuständige I. Senat im Urteil vom 20. Oktober 1955 - BVerwG I C 156.53 - (BVerwGE 2, 259 [260/261]) Stellung genommen und ausgeführt, das spätere Verhalten des Anfechtungsklägers könne insoweit berücksichtigt werden, als sich aus ihm ergebe, daß seine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf Grund seiner früheren, vor Erlaß des angefochtenen Verwaltungsaktes liegenden Verkehrsverstöße richtig beurteilt worden sei.