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   BVerwG, 17.02.1978 - 1 C 102.76   

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https://dejure.org/1978,10
BVerwG, 17.02.1978 - 1 C 102.76 (https://dejure.org/1978,10)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1978 - 1 C 102.76 (https://dejure.org/1978,10)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1978 - 1 C 102.76 (https://dejure.org/1978,10)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungsumfang bei Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Anlage nach dem BImSchG; Erhebnlichkeit "antizipierter" Sachverständigengutachten für die festgelegten Immissionswerte; Immissionsprognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Errichtung einer Anlage - Betrieb einer Anlage - Genehmigungserfordernis - Immissionswerte - Immissionen - Schädliche Umwelteinwirkungen - Antizipiertes Sachverständigengutachten - Immissionsprognose

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 55, 250
  • NJW 1978, 1450
  • NJW 1978, 2409 (Ls.)
  • DVBl 1978, 591
  • DÖV 1978, 559
  • BauR 1978, 201
 
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Wird zitiert von ... (191)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.03.1966 - I C 19.65

    Fehlende Bestimmtheit eines Verwaltungsakts zur Genehmigung einer Anlage wegen

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1978 - 1 C 102.76
    Ob im einzelnen Fall die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind und ob insbesondere die in Rede stehenden Immissionen geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen, unterliegt, wie das Berufungsgericht richtig erkannt hat, uneingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Überprüfung (so schon zu §§ 16 ff. GewO die Rechtsprechung des erkennenden Senats [BVerwGE 24, 23, 32 f.]; Landmann-Rohmer-Kutscheidt, Umweltrecht [III], Nr. 1 § 3 RdNr. 18; s. auch Breuer, DVBl 1978, 28 [32 ff. mit weiteren Nachweisen]).

    Ein Vorbescheid bindet, wie in dem zu §§ 16 ff. GewO ergangenen Senatsurteil vom 29. März 1966 - BVerwG 1 C 19.65 - (BVerwGE 24, 23 [27 f., 33]) ausgeführt ist, je nach seinem Inhalt die Genehmigungsbehörde für das weitere Genehmigungsverfahren und nimmt insoweit die Entscheidung über das Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen vorweg.

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1978 - 1 C 102.76
    Der Rechtsunterworfene kann daher klar erkennen, welche Vorschriften im einzelnen für ihn gelten (BVerfGE 44, 322 [350 mit weiteren Nachweisen]).
  • BVerfG, 03.02.1975 - 1 BvR 454/74
    Auszug aus BVerwG, 17.02.1978 - 1 C 102.76
    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Beschluß vom 3. Februar 1975 - 1 BvR 454/74 -, der das im Tatbestand erwähnte frühere Genehmigungsverfahren betrifft, zur TA Luft 1964 ausgeführt, es sei gegenwärtig verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, "wenn der Gesetzgeber die Genehmigungsvoraussetzungen seinerseits lediglich mit ausfüllungsbedürftigen Begriffen umschreibt und für den Erlaß ergänzender allgemeiner Verwaltungsvorschriften ... ein Verfahren vorschreibt, das für die Ermittlung zumutbarer Immissionsgrenzwerte die Berücksichtigung der wesentlichen Gesichtspunkte erwarten läßt.".
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1978 - 1 C 102.76
    Zu Recht und mit zutreffender Begründung lehnen der Beklagte und der Oberbundesanwalt die Meinung der Beigeladenen ab, aus dem zum Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften ergangenen Senatsurteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 1 C 31.68 - (BVerwGE 39, 197 ) folge die Anwendbarkeit der sogenannten Vertretbarkeitslehre in Grenzfällen, in denen sich darüber streiten lasse, ob die Umwelteinwirkung noch unschädlich oder schon schädlich ist.
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