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   BVerwG, 17.02.1983 - 1 B 122.79   

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BVerwG, 17.02.1983 - 1 B 122.79 (https://dejure.org/1983,6021)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1983 - 1 B 122.79 (https://dejure.org/1983,6021)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1983 - 1 B 122.79 (https://dejure.org/1983,6021)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens - Entscheidung über die Verfahrenskosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sachstandes und Streitstandes nach billigem Ermessen

 
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  • BVerwG, 16.08.1977 - 1 C 15.76

    Asylsuchender Ausländer - Politische Verfolgung - Aufenthaltserlaubnis - Dauer

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1983 - 1 B 122.79
    Auch die Rüge, die Berufungsentscheidung weiche hinsichtlich der Beurteilung der Versagung der Aufenthaltserlaubnis von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. August 1977 - BVerwG 1 C 15.76 - ab, ist nicht berechtigt.
  • BVerwG, 21.10.1980 - 4 B 175.80

    Vereinfachtes Berufungsverfahren - Voraussetzungen für Berufungszurückweisung -

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1983 - 1 B 122.79
    Jedenfalls hätte die von der Beschwerde aufgeworfene Frage, ob das Oberverwaltungsgericht gemäß Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 1 des Entlastungsgesetzes durch Beschwerde entscheiden darf, wenn über bisher nicht geklärte Rechtsfragen zu befinden ist, die Zulassung der Revision nicht gerechtfertigt; denn diese Frage läßt sich aufgrund des Gesetzeswortlautohne weiteres beantworten (vgl. Beschluß vom 17. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 338.78 - Buchholz 312 EntlG Nr. 3; Beschluß vom 21. Oktober 1980 - BVerwG 4 B 175.80 - Buchholz 312 EntlG Nr. 16).
  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79

    Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1983 - 1 B 122.79
    Zwar kommt der Sache jetzt eine solche Bedeutung nicht mehr zu; denn der Senat hat inzwischen in seinem Urteil vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 169.79 - (BVerwGE 62, 215) dargelegt, daß die Ausweisung von Asylbewerbern, die aus dem (angeblichen) Verfolgungsland eingereist sind, in der Regel nur aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zulässig ist (vgl. neuerdings § 11 Abs. 3 AuslG i.d.F. des § 39 Nr. 1 des Asylverfahrensgesetzes vom 16. Juli 1982, BGBl. I S. 946).
  • BVerwG, 17.10.1978 - 1 B 338.78

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss bei offensichtlicher

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1983 - 1 B 122.79
    Jedenfalls hätte die von der Beschwerde aufgeworfene Frage, ob das Oberverwaltungsgericht gemäß Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 1 des Entlastungsgesetzes durch Beschwerde entscheiden darf, wenn über bisher nicht geklärte Rechtsfragen zu befinden ist, die Zulassung der Revision nicht gerechtfertigt; denn diese Frage läßt sich aufgrund des Gesetzeswortlautohne weiteres beantworten (vgl. Beschluß vom 17. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 338.78 - Buchholz 312 EntlG Nr. 3; Beschluß vom 21. Oktober 1980 - BVerwG 4 B 175.80 - Buchholz 312 EntlG Nr. 16).
  • BVerwG, 24.05.1965 - III B 10.65

    Abweichung eines Urteils von einer anderen Entscheidung - Gefährdung der

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1983 - 1 B 122.79
    Durch diese nachträgliche Klärung ist der Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin aber nicht etwa der Boden entzogen; die Revision hätte jetztvielmehr wegen der Abweichung des Berufungsbeschlusses von dem genannten, nachträglich ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zugelassen werden müssen (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO; des näheren dazu Beschluß vom 24. Mai 1965 - BVerwG 3 B 10.65 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 49).
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