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   BVerwG, 17.02.2009 - 4 B 4.09   

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BVerwG, 17.02.2009 - 4 B 4.09 (https://dejure.org/2009,4478)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.2009 - 4 B 4.09 (https://dejure.org/2009,4478)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 4 B 4.09 (https://dejure.org/2009,4478)
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2009 - 4 B 4.09
    Zu berücksichtigen sind bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben insbesondere die Verkaufsfläche des Vorhabens im Vergleich zu den im Versorgungsbereich vorhandenen Verkaufsflächen derselben Branche, die voraussichtliche Umsatzumverteilung, die Entfernung zwischen dem Vorhaben und dem betroffenen zentralen Versorgungsbereich, eine etwaige "Vorschädigung" des Versorgungsbereichs oder die Gefährdung eines vorhandenen "Magnetbetriebs", der maßgebliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereichs hat (vgl. Urteil vom 11. Oktober 2007 BVerwG 4 C 7.07 BVerwGE 129, 307 Rn. 24).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass eine etwaige "Vorschädigung" des zentralen Versorgungsbereichs bei der Beurteilung der Auswirkungen eines Vorhabens zu berücksichtigen ist (Urteil vom 11. Oktober 2007 a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2007 - 1 A 10351/07

    Festlegung eines zentralen Versorgungsbereichs i.S.v. § 34 Abs 3 BauGB durch ein

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2009 - 4 B 4.09
    10 Auch das OVG Koblenz hat diese Grundsätze in seinem Urteil vom 5. November 2007 1 A 10351/07 (juris), auf das sich die Beschwerde beruft, nicht in Zweifel gezogen; es hat sie seiner Entscheidung vielmehr ausdrücklich zugrunde gelegt (a.a.O. Rn. 37).
  • BVerwG, 04.02.2000 - 4 B 106.99

    Baugenehmigung; Abweichung von der Baugenehmigung; Nachtragsgenehmigung; Änderung

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2009 - 4 B 4.09
    5 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, dass, wenn eine bauliche Anlage oder ihre Nutzung im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB geändert werden, das Gesamtvorhaben in seiner geänderten Gestalt Gegen-stand der bauplanungsrechtlichen Prüfung ist (Urteile vom 17. Juni 1993 BVerwG 4 C 17.91 BRS 55 Nr. 72 und vom 15. Mai 1997 BVerwG 4 C 23.95 BRS 59 Nr. 90; Beschlüsse vom 4. Februar 2000 BVerwG 4 B 106.99 BRS 63 Nr. 172 und vom 29. November 2005 BVerwG 4 B 72.05 BRS 69 Nr. 77).
  • BVerwG, 29.11.2005 - 4 B 72.05

    Einzelhandelsbetrieb, großflächiger -; Erweiterung; Änderung; Vorhaben;

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2009 - 4 B 4.09
    5 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, dass, wenn eine bauliche Anlage oder ihre Nutzung im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB geändert werden, das Gesamtvorhaben in seiner geänderten Gestalt Gegen-stand der bauplanungsrechtlichen Prüfung ist (Urteile vom 17. Juni 1993 BVerwG 4 C 17.91 BRS 55 Nr. 72 und vom 15. Mai 1997 BVerwG 4 C 23.95 BRS 59 Nr. 90; Beschlüsse vom 4. Februar 2000 BVerwG 4 B 106.99 BRS 63 Nr. 172 und vom 29. November 2005 BVerwG 4 B 72.05 BRS 69 Nr. 77).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95

    Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2009 - 4 B 4.09
    5 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, dass, wenn eine bauliche Anlage oder ihre Nutzung im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB geändert werden, das Gesamtvorhaben in seiner geänderten Gestalt Gegen-stand der bauplanungsrechtlichen Prüfung ist (Urteile vom 17. Juni 1993 BVerwG 4 C 17.91 BRS 55 Nr. 72 und vom 15. Mai 1997 BVerwG 4 C 23.95 BRS 59 Nr. 90; Beschlüsse vom 4. Februar 2000 BVerwG 4 B 106.99 BRS 63 Nr. 172 und vom 29. November 2005 BVerwG 4 B 72.05 BRS 69 Nr. 77).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft?

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2009 - 4 B 4.09
    5 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, dass, wenn eine bauliche Anlage oder ihre Nutzung im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB geändert werden, das Gesamtvorhaben in seiner geänderten Gestalt Gegen-stand der bauplanungsrechtlichen Prüfung ist (Urteile vom 17. Juni 1993 BVerwG 4 C 17.91 BRS 55 Nr. 72 und vom 15. Mai 1997 BVerwG 4 C 23.95 BRS 59 Nr. 90; Beschlüsse vom 4. Februar 2000 BVerwG 4 B 106.99 BRS 63 Nr. 172 und vom 29. November 2005 BVerwG 4 B 72.05 BRS 69 Nr. 77).
  • BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 5.09

    Großflächiger Einzelhandel; zentraler Versorgungsbereich; schädliche

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2009 - 4 B 4.09
    Denn das Oberverwaltungsgericht hat anders als in der Sache BVerwG 4 B 5.09 nicht angenommen, dass das Vorhaben einem der beiden zentralen Versorgungsbereiche zuzurechnen sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2017 - 5 S 1003/16

    Rücknahme eines Bauvorbescheides für Einkaufszentrum

    Zur Ermittlung von Art und Intensität der Auswirkungen ist eine Prognose unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls anzustellen (BVerwG, Beschluss vom 17.2.2009 - 4 B 4.09 - juris Rn. 9).

    Bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben sind insbesondere zu berücksichtigen die Verkaufsfläche des Vorhabens im Vergleich zu den im Versorgungsbereich vorhandenen Verkaufsflächen derselben Branche, die voraussichtliche Umsatzumverteilung, die Entfernung zwischen dem Vorhaben und dem betroffenen zentralen Versorgungsbereich, eine etwaige "Vorschädigung" des Versorgungsbereichs oder die Gefährdung eines vorhandenen "Magnetbetriebs", der maßgebliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereichs hat (BVerwG, Beschluss vom 17.2.2009 - 4 B 4.09 - juris Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O., juris Rn. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 5 S 1389/14

    Nutzungsänderung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes durch Umnutzung eines

    § 11 Abs. 3 BauNVO ist auch bei der Anwendung des § 34 Abs. 2 BauGB uneingeschränkt zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.02.2009 - 4 B 4.09 - juris Rn. 9).

    Der Prüfungsmaßstab fordert eine Gesamtbetrachtung aller städtebaulich relevanten Umstände (vgl. BVerwG, Urteile vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 - BVerwGE 129, 307, juris Rn. 24 und vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 und 4 C 2.08 - BVerwGE 136, 10 und 18, juris Rn. 7 ff. und 10 ff.; Beschlüsse vom 17.02.2009 - 4 B 4.09 - juris Rn. 9, und vom 12.01.2012 - 4 B 39.11 - BauR 2012, 760, juris Rn. 12 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.12.2015 - 8 S 210/13

    Zur Berechnung der Verkaufsfläche eines Lebensmittelmarktes

    Großflächige Einzelhandelsbetriebe sind nach § 11 Abs. 3 BauNVO, der auch im Rahmen von § 34 Abs. 2 BauGB uneingeschränkt zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.02.2009 - 4 B 4.09 - juris Rn. 9), nur in Kerngebieten und sonstigen Sondergebieten zulässig.
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