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BVerwG, 17.03.1960 - III C 174.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Arnsberg, 24.04.1958 - 3 KL 17/58
- BVerwG, 17.03.1960 - III C 174.58
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 05.05.1958 - IV C 175.56
Umfang des Hausrats im Sinne des Lastenausgleichsrechts (LAG) - Feststellung von …
Auszug aus BVerwG, 17.03.1960 - III C 174.58
Sinn und Zweck der Hausratentschädigung ist es, den Geschädigten durch schnelle Gewährung von Pauschbeträgen die Wiederbeschaffung des notwendigen verlorenen Hausrats zu ermöglichen (vgl. Urteil des IV. Senats vom 5. Mai 1958 - BVerwG IV C 175.56 [BVerwGE 8, 1 [BVerwG 05.05.1958 - IV C 175/56]]). - BVerwG, 10.05.1957 - IV C 107.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.03.1960 - III C 174.58
In dem vorliegenden Fall bestehen auch nicht die verfassungsrechtlichen Bedenken, die in dem Beschluß des IV. Senats vom 10. Mai 1957 - BVerwG IV C 107.56 - hinsichtlich des Ehegatten und der aus der.
- BVerwG, 05.07.1960 - III C 17.59
Rechtsmittel
Es findet keine Rechtsnachfolge zwischen den Eheleuten statt (Urteil des Senats vom 17. März 1960 - BVerwG III C 174.58 - [ZLA 1960 S. 205]), sondern die Hausratentschädigung ist dem überlebenden unmittelbar Geschädigten nicht nur allein zu "gewähren", sondern er gilt als der allein Geschädigte (§§ 293 Abs. 2 Satz 1 LAG, 16 Abs. 3 Satz 2 FG).