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   BVerwG, 17.03.1983 - 5 C 27.81   

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https://dejure.org/1983,4447
BVerwG, 17.03.1983 - 5 C 27.81 (https://dejure.org/1983,4447)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.1983 - 5 C 27.81 (https://dejure.org/1983,4447)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 1983 - 5 C 27.81 (https://dejure.org/1983,4447)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Förderungsfähigkeit weiterer Ausbildungen im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) unter Berücksichtigung bereits früher unternommener Ausbildungen - Umfang des Förderungsanspruchs bei Nichtausschöpfung einer berufsqualifizierenden Erstausbildung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 57.79

    Voraussetzungen für die Förderungsfähigkeit nicht lediglich einer, sondern auch

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1983 - 5 C 27.81
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 5 C 57.79 - (BVerwGE 61, 342) entschieden hat, kann eine derartige Ausbildung nicht mehr nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BAföG gefördert werden.

    Wie der Senat in dem bereits angeführten Urteil BVerwGE 61, 342 [349 f.] näher ausgeführt hat, beschränkt § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG im Gegensatz zu den Bestimmungen in Satz 1 den Förderungsanspruch nicht auf nur eine weitere Ausbildung.

    Wie der erkennende Senat bereits wiederholt betont hat, ist § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG als Ausnahmebestimmung den Fällen vorbehalten, in denen, jeweils vom angestrebten Ausbildungsziel her gesehen, eine einzige berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung nicht ausreicht oder in denen der Auszubildende, ebenfalls aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles, eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung sich nicht mehr zunutze machen kann (BVerwGE 55, 325 [336]; 61, 342 [350]).

    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob der Weg über eine zweite Ausbildung für die spätere Berufsausbildung nützlich ist oder sich aus subjektiven Gründen anbietet (BVerwGE 61, 342 [350]).

  • BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 41.79

    Kein Förderungsanspruch nach BAföG § 7 bei abgeschlossener förderungsfähiger

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1983 - 5 C 27.81
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob das Bundesausbildungsförderungsgesetz bereits zum Zeitpunkt der früheren Ausbildung in Kraft war Gleichfalls kommt es nicht darauf an, ob die Ausbildung mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist (Urteil vom 26. Januar 1978 - BVerwG 5 C 30.75 - BVerwGE 55, 194 [196]; Urteil vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 41.79 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 23).
  • BVerwG, 13.04.1978 - 5 C 54.76

    Gewährung einer Ausbildungsförderung als Zuschuss oder als Darlehen -

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1983 - 5 C 27.81
    Wie der erkennende Senat bereits wiederholt betont hat, ist § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG als Ausnahmebestimmung den Fällen vorbehalten, in denen, jeweils vom angestrebten Ausbildungsziel her gesehen, eine einzige berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung nicht ausreicht oder in denen der Auszubildende, ebenfalls aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles, eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung sich nicht mehr zunutze machen kann (BVerwGE 55, 325 [336]; 61, 342 [350]).
  • BVerwG, 26.01.1978 - 5 C 30.75

    Erste Ausbildung - Auszubildender - Überschreiten der Förderungshöchstdauer -

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1983 - 5 C 27.81
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob das Bundesausbildungsförderungsgesetz bereits zum Zeitpunkt der früheren Ausbildung in Kraft war Gleichfalls kommt es nicht darauf an, ob die Ausbildung mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist (Urteil vom 26. Januar 1978 - BVerwG 5 C 30.75 - BVerwGE 55, 194 [196]; Urteil vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 41.79 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 23).
  • BVerwG, 29.11.2018 - 5 C 10.17

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Quereinstieg in einen Diplomstudiengang

    Ob eine weitere Ausbildung für die Erreichung eines bestimmten Berufsziels notwendig ist, beurteilt sich allein nach den objektiven Zugangsvoraussetzungen, die für den entsprechenden Beruf gelten (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Januar 1983 - 5 C 97.80 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 32 S. 56 und vom 17. März 1983 - 5 C 27.81 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 29.11.2018 - 5 C 12.17

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Quereinstieg in einen Diplomstudiengang

    Ob eine weitere Ausbildung für die Erreichung eines bestimmten Berufsziels notwendig ist, beurteilt sich allein nach den objektiven Zugangsvoraussetzungen, die für den entsprechenden Beruf gelten (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Januar 1983 - 5 C 97.80 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 32 S. 56 und vom 17. März 1983 - 5 C 27.81 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.16

    Absolventen des zweiten Bildungswegs; Anreiz; Attraktivität des Ausbildungsgangs;

    Auf die Mindestförderungszeit sind alle Zeiten einer förderungsfähigen berufsbildenden Ausbildung anzurechnen, unabhängig davon, ob sie zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geführt haben oder nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 8. Dezember 1993 - 11 C 27.92 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 109 S. 156 und vom 23. Februar 1994 - 11 C 55.92 - BVerwGE 95, 138 , jeweils m.w.N.) oder die Ausbildung (tatsächlich) mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 1983 - 5 C 27.81 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.17

    Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Hochschulstudium durch Zulassung

    Auf die Mindestförderungszeit sind alle Zeiten einer förderungsfähigen berufsbildenden Ausbildung anzurechnen, unabhängig davon, ob sie zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geführt haben oder nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 8. Dezember 1993 - 11 C 27.92 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 109 S. 156 und vom 23. Februar 1994 - 11 C 55.92 - BVerwGE 95, 138 , jeweils m.w.N.) oder die Ausbildung (tatsächlich) mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 1983 - 5 C 27.81 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 4 LB 179/14

    Grundanspruch; Hochschulzugangsberechtigung; weitere Ausbildung; Zugangsprüfung;

    Auf die Mindestförderungszeit im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 BAföG werden alle Zeiten einer förderungsfähigen berufsbildenden Ausbildung angerechnet, unabhängig davon, ob sie zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geführt haben (BVerwG, Urt. v. 23.2.1994 - 11 C 55.92 - Senatsbeschl. v. 27.4.2011 - 4 LA 291/10 -) oder ob die Ausbildung mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist (BVerwG, Urt. v. 17.3.1981 - 5 C 27.81 - ferner Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 5. Aufl., § 7 Rn. 7).
  • VG Würzburg, 23.07.2020 - W 3 K 20.337

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Aufnahme eines Lehramtsstudiums nach

    Auf die Mindestförderungszeit im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 BAföG werden alle Zeiten einer förderungsfähigen berufsbildenden Ausbildung angerechnet, unabhängig davon, ob sie zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geführt haben, oder ob die Ausbildung mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist (BVerwG, U.v. 17.3.1983 - 5 C 27/81 - juris Rn. 7).

    Unerheblich ist, dass die Klägerin für diese Ausbildungen keine Förderung erhalten hat (BVerwG, U.v. 17.3.1983 - 5 C 27/81 - juris Rn. 7, BVerwG, U.v. 29.3.2018 - 5 C 14/16 - juris Rn. 9 bis 11 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 25.07.2014 - 4 LA 16/14

    Verkürzung der tatsächlichen Dauer einer Ausbildung aufgrund der Anrechnung

    Unerheblich ist insoweit, ob die Klägerin für die Ausbildungen tatsächlich nach dem BAföG gefördert worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.3.1981 - 5 C 27.81 -).
  • OVG Sachsen, 14.09.2017 - 1 A 388/16

    Ausbildungsförderung; zweiter Bildungsweg; dritte Ausbildung

    Auf die Mindestförderungszeit im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 BAföG werden alle Zeiten einer förderungsfähigen berufsbildenden Ausbildung angerechnet, unabhängig davon, ob sie zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geführt haben (BVerwG, Urt. v. 23. Februar 1994 - 11 C 55.92 -, juris Rn. 16) oder ob die Ausbildung mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist (BVerwG, Urt. v. 17. März 1983 - 5 C 27.81 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 09.04.1986 - 5 B 33.85

    Anspruch auf Förderung eines Soziologiestudiums - Verfassungsrechtliche Bedenken

    An dieser Einschätzung, von der der Senat auch bei seiner übrigen Rechtsprechung zu § 7 Abs. 2 BAföG ausgegangen ist (vgl. insbesondere BVerwGE 61, 342 sowie Urteile vom 8. Juli 1982 - BVerwG 5 C 90.80 - und vom 17. März 1983 - BVerwG 5 C 27.81 und BVerwG 5 C 31.81 - ), wird festgehalten.
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