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   BVerwG, 17.03.2015 - 8 C 5.14   

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BVerwG, 17.03.2015 - 8 C 5.14 (https://dejure.org/2015,4389)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.2015 - 8 C 5.14 (https://dejure.org/2015,4389)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 2015 - 8 C 5.14 (https://dejure.org/2015,4389)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1; VermG § 1 Abs. 6, § 2 Abs. 1 Satz 3; NS-VEntschG § 1 Abs. 1, 1a und 2 Satz 2, § 2; BEG §§ 51, 55, 56, 58, 59, 60
    Aktien; Aktiengesellschaft; Ausschluss; Ausschlussregelung; Berechtigung; Entschädigung; Entschädigungsausschluss; Entschädigungsberechtigung; Entzug von Aktien; Identität des Vermögensverlustes; Judenvermögensabgabe; Nennbetragsaktie; NS-Verfolgtenentschädigung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1
    Aktien; Aktiengesellschaft; Ausschluss; Ausschlussregelung; Berechtigung; Entschädigung; Entschädigungsausschluss; Entschädigungsberechtigung; Entzug von Aktien; Identität des Vermögensverlustes; Judenvermögensabgabe; NS-Verfolgtenentschädigung; Nennbetragsaktie; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 6 VermG, § 1 Abs 1 S 1 NS-VEntschG, § 1 Abs 1 S 2 NS-VEntschG, § 60 BEG, § 51 BEG
    Ausschluss von NS-Verfolgtenentschädigung bei erfolgter rückerstattungsrechtlicher Wiedergutmachung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 6 VermG, § 1 Abs 1 S 1 NS-VEntschG, § 1 Abs 1 S 2 NS-VEntschG, § 60 BEG, § 51 BEG
    Ausschluss von NS-Verfolgtenentschädigung bei erfolgter rückerstattungsrechtlicher Wiedergutmachung

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss von NS-Verfolgtenentschädigung im Falle einer bereits erfolgten rückerstattungsrechtlichen Wiedergutmachung

  • rewis.io

    Ausschluss von NS-Verfolgtenentschädigung bei erfolgter rückerstattungsrechtlicher Wiedergutmachung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NS-VEntschG § 1 Abs. 2 S. 2
    Ausschluss von NS-Verfolgtenentschädigung im Falle einer bereits erfolgten rückerstattungsrechtlichen Wiedergutmachung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rückerstattungsrechtliche Leistungen für den Entzug von Unternehmensaktien schließen NS-Verfolgtenentschädigung für denselben Vermögensverlust aus

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rückerstattungsrechtliche Leistungen für den Entzug von Unternehmensaktien schließen NS-Verfolgtenentschädigung für denselben Vermögensverlust aus

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entschädigung für in der NS-Zeit entzogene Unternehmensaktien

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Rückerstattungsrechtliche Leistungen für Entzug von Unternehmensaktien schließen NS-Verfolgtenentschädigung für selben Vermögensverlust aus

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rückerstattungsrechtliche Leistungen für den Entzug von Unternehmensaktien schließen NS-Verfolgtenentschädigung für denselben Vermögensverlust aus

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Rückerstattungsrechtliche Leistungen für den Entzug von Unternehmensaktien schließen NS-Verfolgtenentschädigung für denselben Vermögensverlust aus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 151, 325
  • NVwZ-RR 2015, 646
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 33.07

    Aktien; Schädigung an; Bemessungsgrundlage Entschädigung; Beteiligung an

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2015 - 8 C 5.14
    Eine Aktienbeteiligung bildet nach dem Aktienrecht, das insoweit zwischen der im Schädigungszeitpunkt geltenden und der heutigen Rechtslage keinen entscheidungserheblichen Unterschied aufweist, einen Bruchteil des Gesamtkapitals der Aktiengesellschaft (vgl. § 1 AktG 1937; § 1 Abs. 2 AktG; BVerwG, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 C 33.07 - Buchholz 428 § 2 NS-VEntschG Nr. 8 Rn. 18).

    Gegenteiliges folgt nicht daraus, dass für die Entschädigung nach dem Bundesrückerstattungsgesetz der Wiederbeschaffungswert (Kurswert) der entzogenen Aktien maßgeblich ist (§ 16 BRüG), während die Entschädigung für den verfolgungsbedingten Verlust von Aktien nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz gemäß § 2 Satz 2 NS-VEntschG am Einheitswert des Unternehmens ausgerichtet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 C 33.07 - Buchholz 428 § 2 NS-VEntschG Nr. 8 Rn. 17 ff.).

  • BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1422/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen VermRÄndG 2 Art 6 u 14 - Geltung

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2015 - 8 C 5.14
    Der Spielraum des Gesetzgebers endet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erst dort, wo die ungleiche Behandlung nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo mit anderen Worten ein sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 1422/92 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.09.2009 - 1 BvR 2275/07

    Verfassungsbeschwerde zum Restitutionsverfahren Sommerfeld-Siedlung in

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2015 - 8 C 5.14
    Als Differenzierungsgrund kommen dabei nicht allein die vom Gesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich genannten Motive für eine gesetzliche Regelung in Betracht; auch andere objektiv vorhandene Gründe können diese rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. September 2009 - 1 BvR 2275/07 - NVwZ-RR 2009, 985 m.w.N. zur ständigen Rspr. des BVerfG).
  • BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 4.08

    Unternehmen; Unternehmensbeteiligung; Aktien; Wertpapiere; Restitution;

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2015 - 8 C 5.14
    Aktien sind, unabhängig von der Höhe ihres Anteils am gezeichneten Kapital der Aktiengesellschaft, als Beteiligung an dem Unternehmen anzusehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 8 C 4.08 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 92 Rn. 24).
  • BVerwG, 26.09.2019 - 8 C 12.18

    Streit um die teilweise Rücknahme einer Entschädigung; Identität von

    Maßgeblich ist insoweit vielmehr lediglich, ob für denselben Vermögensverlust, für den eine Entschädigung nach dem NS-VEntschG begehrt wird, bereits eine Wiedergutmachungsleistung erbracht worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2015 - 8 C 5.14 - BVerwGE 151, 325 Rn. 12).

    aa) § 1 Abs. 2 Satz 2 NS-VEntschG verfolgt das Ziel, Entschädigungsansprüche auszuschließen, wenn der Berechtigte nach dem Bundesrückerstattungsgesetz oder den Rückerstattungsgesetzen der Alliierten Mächte für denselben Vermögensverlust Wiedergutmachung erhalten hat (BT-Drs. 12/7588 S. 44) und damit der von ihm erlittene Nachteil bereits kompensiert wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2015 - 8 C 5.14 - BVerwGE 151, 325 Rn. 18).

    bb) § 1 Abs. 2 Satz 2 NS-VEntschG soll den Berechtigten im Beitrittsgebiet Ansprüche auf rückerstattungsrechtlichem Leistungsniveau einräumen (vgl. BT-Drs. 12/4887 S. 7 und 32, BT-Drs. 12/7588 S. 4) und damit auch verhindern, dass bereits ergangene Wiedergutmachungsentscheidungen nochmals entschädigungsrechtlich aufgegriffen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2015 - 8 C 5.14 - BVerwGE 151, 325 Rn. 18).

  • BVerwG, 27.02.2019 - 8 C 2.18

    Aktienbeteiligung; Anwendungsbereich; Beitrittsgebiet; Entschädigung;

    § 1 Abs. 2 NS-VEntschG findet - auch nach dem dargestellten Verständnis des § 1 Abs. 6 VermG - Anwendung, wenn Vermögenswerte, die im späteren Beitrittsgebiet entzogen wurden, in einen Rückerstattungsvergleich einbezogen wurden (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 17. März 2015 - 8 C 5.14 - Buchholz 428.42 § 1 NS-VEntschG Nr. 5).
  • BVerwG, 30.06.2015 - 8 B 5.14

    Unternehmensrestitution; Ausschluss der NS-Verfolgtenentschädigung

    Weiterhin ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der Ausschluss von NS-Verfolgtenentschädigung nach § 1 Abs. 2 Satz 2 NS-VEntschG voraussetzt, dass hinsichtlich desselben Vermögensverlustes eine rückerstattungsrechtliche Wiedergutmachung bereits tatsächlich erfolgt ist (BVerwG, Urteil vom 17. März 2015 - 8 C 5.14 - juris).
  • VG Berlin, 28.01.2016 - 29 K 54.15

    Berechtigte im Sinne des Vermögensgesetz; Konkretisierung des Vermögenswertes;

    Voraussetzung für den Ausschluss von Entschädigung ist danach, dass die bereits erbrachten rückerstattungsrechtlichen Leistungen und die begehrte Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungs-gesetz sich auf denselben Vermögensverlust beziehen (Identität des Vermögensverlustes) (BVerwG, Urteil vom 17. März 2015 - 8 C 5/14 -, BVerwGE 151, 325 = juris Rn. 12).
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