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   BVerwG, 17.03.2017 - 10 B 20.16   

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https://dejure.org/2017,11593
BVerwG, 17.03.2017 - 10 B 20.16 (https://dejure.org/2017,11593)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.2017 - 10 B 20.16 (https://dejure.org/2017,11593)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 2017 - 10 B 20.16 (https://dejure.org/2017,11593)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Beanstandung der gerichtlich vorgenommenen materiell-rechtlichen Bewertung eines dezentralen Abwasserentsorgungskonzepts als veraltet

  • rewis.io

    Teilaustritt aus einem Zweckverband

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Beanstandung der gerichtlich vorgenommenen materiell-rechtlichen Bewertung eines dezentralen Abwasserentsorgungskonzepts als veraltet

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Beanstandung der gerichtlich vorgenommenen materiell-rechtlichen Bewertung eines dezentralen Abwasserentsorgungskonzepts als veraltet

  • datenbank.nwb.de

    Teilaustritt aus einem Zweckverband

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zum gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht versus Zweckverbandsrecht

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Gemeindliches Selbstverwaltungsrecht versus Zweckverbandsrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.10.2011 - 2 B 86.11

    Begründung des Urteils; Bezugnahme auf Gründe der vorinstanzlichen Entscheidung;

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2017 - 10 B 20.16
    Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs erfordert zwar, dass das Berufungsgericht auf substantiierte Einwendungen gegen die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichts im Berufungsurteil inhaltlich eingeht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 2 B 86.11 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.2013 - 10 B 19.13

    Gerichtliche Sachaufklärung; Beweiswürdigung; Verfahrensmangel

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2017 - 10 B 20.16
    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat; lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge genügen den genannten Anforderungen nicht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2013 - 10 B 19.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 67 Rn. 3, vom 16. Dezember 2015 - 10 B 7.15 - juris Rn. 7 und vom 21. Juli 2016 - 10 BN 1.15 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 16.12.2015 - 10 B 7.15

    Ledigenzuschlag bei Altersrente; Abkehr von früherer Rechtsansicht;

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2017 - 10 B 20.16
    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat; lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge genügen den genannten Anforderungen nicht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2013 - 10 B 19.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 67 Rn. 3, vom 16. Dezember 2015 - 10 B 7.15 - juris Rn. 7 und vom 21. Juli 2016 - 10 BN 1.15 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 21.07.2016 - 10 BN 1.15

    Aufklärungsmaßnahmen des Tatsachengerichts; Fernwärmesatzung

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2017 - 10 B 20.16
    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat; lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge genügen den genannten Anforderungen nicht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2013 - 10 B 19.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 67 Rn. 3, vom 16. Dezember 2015 - 10 B 7.15 - juris Rn. 7 und vom 21. Juli 2016 - 10 BN 1.15 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 28.06.2018 - 10 B 20.17

    Rücknahme von Zuwendungen aus EU-Mitteln für ein Bauvorhaben aufgrund mehrerer

    Der Rechtsmittelführer hat darzulegen, dass diese Voraussetzungen vorliegen (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 2017 - 10 B 20.16 - juris Rn. 11).
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