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   BVerwG, 17.03.2022 - 3 B 12.21   

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BVerwG, 17.03.2022 - 3 B 12.21 (https://dejure.org/2022,9219)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.2022 - 3 B 12.21 (https://dejure.org/2022,9219)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 2022 - 3 B 12.21 (https://dejure.org/2022,9219)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Entziehung der Zuständigkeit für die psychiatrische Pflichtversorgung für eine Gemeinde

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Zuständigkeit für die psychiatrische Pflichtversorgung für eine Gemeinde

  • datenbank.nwb.de

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.06.2021 - 3 B 43.19

    Anforderungen an die Krankenhausplanung für die Versorgung von Patienten in der

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2022 - 3 B 12.21
    Die Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Anwendung und Auslegung von nicht revisiblem Landesrecht kann die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur begründen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft; die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit sowie die Entscheidungserheblichkeit im anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Juni 2021 - 3 B 43.19 - juris Rn. 8 und vom 25. Oktober 2021 - 3 B 13.20 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 6.20

    Aufnahme eines Fachkrankenhauses in den Krankenhausplan bei Ausweisung

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2022 - 3 B 12.21
    Ein Anspruch auf Feststellung der Planaufnahme besteht, wenn sich das Krankenhaus in der Auswahl im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 2 KHG als "am besten" durchsetzt (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 2021 - 3 C 6.20 - Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 11.16

    Fachgebiet Psychosomatik; Klageänderung; Spruchreifmachung; Thüringer

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2022 - 3 B 12.21
    Mit der Planaufnahme wird das Krankenhaus gegenüber nicht aufgenommenen Krankenhäusern privilegiert, indem es Investitionsförderung aus öffentlichen Mitteln nach Maßgabe des Krankenhausfinanzierungsgesetzes erhält (§ 4 Nr. 1 §§ 8 ff. KHG) und zur Versorgung gesetzlich Versicherter zugelassen ist (§ 108 Nr. 2, § 109 Abs. 4 Satz 1 SGB V; BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 11.16 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 18 Rn. 16).
  • BVerwG, 25.10.2021 - 3 B 13.20

    Anerkennung als Tierschutzorganisation

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2022 - 3 B 12.21
    Die Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Anwendung und Auslegung von nicht revisiblem Landesrecht kann die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur begründen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft; die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit sowie die Entscheidungserheblichkeit im anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Juni 2021 - 3 B 43.19 - juris Rn. 8 und vom 25. Oktober 2021 - 3 B 13.20 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 17.03.2022 - 3 B 13.21

    Zuweisung einer kommunalen Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und

    Die der Klinik zugewiesene Region für die psychiatrische Pflichtversorgung umfasste auch die Gemeinde S. Mit Feststellungsbescheid Nr. 7 vom 15. Dezember 2017 stellte der Beklagte die Aufnahme der Klinik in den Krankenhausplan ab 1. November 2017 mit unveränderter Zahl von Planbetten und tagesklinischen Behandlungsplätzen fest; das der Klinik zugewiesene Pflichtversorgungsgebiet Psychiatrie umfasste nicht mehr die Gemeinde S. Dieser Bescheid ist Gegenstand des Verfahrens BVerwG 3 B 12.21 .

    Die Entscheidung des Beklagten, der Beigeladenen die regionale Pflichtversorgung für das Gebiet der Gemeinde S. zuzuweisen, sei aus den Gründen des Senatsurteils im Verfahren 13 A 1601/19 (BVerwG 3 B 12.21 ) nicht zu beanstanden.

    Es sei mit keinem Wort auf diesen Bescheid eingegangen, sondern habe lediglich auf sein Urteil im Verfahren über die Klage der Klägerin gegen den an sie gerichteten Feststellungsbescheid Nr. 7 verwiesen (BVerwG 3 B 12.21 ).

    Aus dem Umstand, dass es zur Begründung lediglich auf sein Urteil im Verfahren 13 A 1601/19 (BVerwG 3 B 12.21 ) verwiesen hat, ergibt sich nichts Anderes.

    Soweit es um die psychiatrische Pflichtversorgung der Gemeinde S. geht, ist weder dargelegt noch ersichtlich, dass der an die Beigeladene gerichtete Bescheid Nr. 2 die Klägerin weitergehend beschweren könnte als der an sie gerichtete Bescheid Nr. 7. Soweit die Klägerin wie im Verfahren BVerwG 3 B 12.21 rügt, dass das Oberverwaltungsgericht allein die Entziehung der Pflichtversorgungsregion für das Gebiet der Gemeinde S. als streitgegenständlich angesehen habe, ist diese Rüge im vorliegenden Verfahren schon deshalb unbegründet, weil sie selbst ihren Antrag hierauf beschränkt hatte.

  • SG Schwerin, 18.01.2023 - S 25 KR 167/22

    Krankenversicherung - Krankenhaus - vorbeugende Konkurrentenklage zur Prüfung und

    Vorbeugende Klagen seien daher nur zulässig, wenn ein besonderes schützenswertes Interesse gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes bestehe, wenn mit anderen Worten der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes - mit für den Kläger unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (auf die ausführlichen Gründe des o.g. Urteils des BVerwG wird verwiesen; vgl. auch VG Karlsruhe, Urteil vom 18.07.2006 - 2 K 72/06; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 2015 - 10 S 100/13; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 2015 - 10 S 100/13 - BVerwG, Beschluss vom 17.03.2022 - 3 B 12/21, - alle in juris).
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