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   BVerwG, 17.04.2013 - 4 B 7.13   

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https://dejure.org/2013,9459
BVerwG, 17.04.2013 - 4 B 7.13 (https://dejure.org/2013,9459)
BVerwG, Entscheidung vom 17.04.2013 - 4 B 7.13 (https://dejure.org/2013,9459)
BVerwG, Entscheidung vom 17. April 2013 - 4 B 7.13 (https://dejure.org/2013,9459)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2013 - 4 B 7.13
    Es fehlt an der Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich ungeklärten Rechtsfrage sowie an Darlegungen dazu, inwieweit diese Rechtsfrage für die Revisionsentscheidung erheblich ist und worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. z.B. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).

    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO indes nur bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.04.1993 - 1 C 9.92

    Spielhalle - Veränderung - Nutzungsänderung - Betriebliche Einheit

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2013 - 4 B 7.13
    Die Beschwerde macht geltend, die angefochtene Entscheidung weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1993 - BVerwG 1 C 9.92 - (Buchholz 451.20 § 33i GewO Nr. 15) ab.
  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder §

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2013 - 4 B 7.13
    Gleiches gilt, soweit die Beschwerde geltend macht, die Darlegungen im angefochtenen Urteil ließen erhebliche Zweifel daran aufkommen, ob die in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 77.73 (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 45) entwickelten Grundsätze berücksichtigt worden seien, weil der als vorhandene Bebauung zu berücksichtigende Bereich vom Oberverwaltungsgericht deutlich zu weit gefasst sei.
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