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   BVerwG, 17.05.1960 - III C 296.56   

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BVerwG, 17.05.1960 - III C 296.56 (https://dejure.org/1960,456)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.1960 - III C 296.56 (https://dejure.org/1960,456)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 1960 - III C 296.56 (https://dejure.org/1960,456)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 10, 314
  • MDR 1960, 699
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 30.10.1936 - IV 126/36

    1. Ist der Nießbraucher eines Vermögens dem Besteller des Nießbrauchs gegenüber

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1960 - III C 296.56
    Dieses (§§ 1047, 1068 BGB) sowie das Steuer- und Abgabenrecht wiesen dem Nießbraucher regelmäßig den Reinertrag zu, aber nur den Reinertrag, so daß er die aus den Erträgen zu entrichtenden Lasten zu tragen habe (RGZ 153, 29 [32]).
  • RG, 07.05.1915 - II 36/15

    Kündigungsrecht nach § 247 BGB

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1960 - III C 296.56
    Zinsen seien (nach RGZ 86, 399 [400] und 160, 71 [78]) Vergütung für den Kapitalgebrauch, richteten sich nach der Überlassungsdauer und könnten der Höhe nach von wechselnden Umständen abhängen.
  • BVerwG, 21.08.1956 - IV C 127.55
    Auszug aus BVerwG, 17.05.1960 - III C 296.56
    Urteil vom 21. August 1956 - BVerwG IV C 127.55 - (RLA 1956 S. 361 = NJW 1957 S. 194) bisher verneint und ausgeführt, ein Nießbraucher an Sparanlagen im Sinne des § 15 LAG könne nicht als unmittelbar Geschädigt er nach §§ 229 und 261 LAG angesehen werden.
  • RG, 30.03.1939 - V 190/38

    1. Kann das rechtliche Interesse an der vom Entschuldungsamt einem Gläubiger des

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1960 - III C 296.56
    Zinsen seien (nach RGZ 86, 399 [400] und 160, 71 [78]) Vergütung für den Kapitalgebrauch, richteten sich nach der Überlassungsdauer und könnten der Höhe nach von wechselnden Umständen abhängen.
  • BVerwG, 26.08.1964 - V C 164.62

    Entschädigungsberechtigung eines Nießbrauchers einer verzinslichen

    Auch der Nießbraucher einer verzinslichen Hypothekenforderung ist entschädigungsberechtigt nach dem ASpG (Fortführung von BVerwG III C 296.56, Urteil vom 17. Mai 1960 [BVerwGE 10, 314]).

    Nach anfänglichem Schwanken ist nunmehr in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß auch der Nießbraucher einer verzinslichen Hypothekenforderung einen Sparerschaden im Sinne von § 15 LAG erlitten haben kann (Urteile vom 17. Mai 1960 [BVerwGE 10, 314] und vom 25. Mai 1960 [BVerwGE 10, 328]).

    Dem entspricht die vom Bundesverwaltungsgericht vertretene Ansicht, wonach der Nießbrauch an einer Forderung ein hinsichtlich der Gläubigereigenschaft verselbständigten Recht ist, das - auch für sich allein betrachtet - eine Sparanlage nach § 15 Abs. 2 Nr. 6 LAG darstellt (BVerwGE 10, 314 [315]).

  • BVerwG, 19.12.1960 - III C 212.55

    Rechtsmittel

    (Weiterführung von BVerwGE 10, 314).

    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 17. Mai 1960 - BVerwG III C 296.56 - (BVerwGE 10, 314) dargelegt hat, besteht gegen die Auffassung des Verwaltungsgerichts auch der Nießbraucher einer Forderung sei durch die im Zuge der Neuordnung des Geldwesens (Währungsreform) erfolgte Umstellung unmittelbar betroffen, kein durchgreifendes Bedenken.

  • BVerwG, 04.09.1969 - III C 101.67

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Verlust eines landwirtschaftlichen und

    Sie könnte zu bejahen sein, wenn sich das Fruchtgenußrecht, das sich der Großvater des Klägers ausbedang, als ein besonders gestaltetes, nicht nießbrauchähnliches Recht an dem Wirtschaftsgut erweisen sollte, auf Grund dessen der Kläger und sein Großvater gemäß § 6 Abs. 1 FG als an dem Wirtschaftsgut beteiligt anzusehen wären (vgl. zum Nießbrauch BVerwGE 10, 314 und Urteil des Senats vom 5. November 1964 - BVerwG III C 154.64 -).
  • BVerwG, 03.07.1961 - III C 232.58

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat zwar in seinem Urteil vom 17. Mai 1960 - BVerwG III C 296.56 - (BVerwGE 10, 314) ausgesprochen, daß auch der Nießbraucher einer verzinslichen Hypothekenforderung einen Sparerschaden im Sinne von § 15 des Gesetzes über den Lastenausgleich vom 14. August 1952 (BGBl. I S. 446) - LAG - erlitten haben kann.
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